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ARCHIV - Ein Wildschwein, aufgenommen am 07.11.2016 im Wildschweingehege in Stuttgart (Baden-Württemberg). (zu dpa «Schweinepest: Hessen setzt Schonzeit für Wildschweine nicht aus» vom 11.01.2018) Foto: Lino Mirgeler/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

© dpa

Wildschweine in Stahnsdorf: 5000 Euro Strafe für illegales Füttern

Schlaraffenland im Vorgarten und am Waldesrand: Wie die Kommunen Stahnsdorf und Kleinmachnow gegen die Wildschweinplage vorgehen.

Von Eva Schmid

Kleinmachnow/Stahnsdorf - Im Kampf gegen die Wildschweine in Stahnsdorf und Kleinmachnow sind die Kommunen auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Das betonten die Rathaussprecher am Dienstag auf Nachfrage. Zuvor hatte das brandenburgische Umweltministerium wie berichtet angekündigt, dass die Ordnungsämter von Stahnsdorf und Kleinmachnow versuchen würden, das Füttern von Wildschweinen zu unterbinden und die Anwohner zur sicheren Umzäunung ihrer Grundstücke aufzufordern. Denn nach wie vor würden Wildschweine illegal gefüttert werden, sagt der zuständige Jagdpächter Peter Hemmerden verärgert. 

Zu wenig Personal für Kontrollen

Doch die personellen Ressourcen sind knapp: Stahnsdorf habe im Ordnungsamt zwei Innendienst- und drei Außendienstmitarbeiter, die auch viele andere Aufgaben zu erledigen hätten, so Gemeindesprecher Stephan Reitzig. „Daher sind wir auf Mithilfe der Bevölkerung durch möglichst konkrete Hinweise angewiesen.“ Wer beim Füttern von Wildtieren erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesjagdgesetz handelt. „Das Führen eines Nachweises ist erfahrungsgemäß schwierig“, so Reitzig. Entsprechendes Beweismaterial wird der Unteren Jagdbehörde weitergeleitet. 

Noch niemand auf frische Tat ertappt oder angezeigt

In Kleinmachnow sei bisher noch niemand beim Füttern auf frische Tat ertappt worden, angezeigt wurde auch noch niemand, so Gemeindesprecherin Martina Bellack. Die Verwaltung in Kleinmachnow bereitet derzeit einen Flyer vor, der über wildschweinsichere Zäune sowie das Fütterungsverbot aufklärt. 

Der Flyer soll an alle Haushalte verschickt werden, so Bellack. Gemeindesprecher Reitzig erinnert daran, dass die Einfriedungspflicht im brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz geregelt ist. 

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