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Der gemeinsame Bauhof soll auf dem Areal der Gemeinde Kleinmachnow entstehen. 

© Manfred Thomas

Wettbewerbsverzerrung in der Region Teltow: Wird der neue Bauhof zum Finanzproblem?

Eigentlich sollte der Zusammenschluss von Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow für die Kommunen Einsparungen bringen. Doch nun könnte der Bauhof zum Kostentreiber werden.

Von Eva Schmid

Stahnsdorf – Der gemeinsam Bauhof für die Region Teltow soll vor allem eins: Geld einsparen, indem man das Potential der bisherigen Bauhöfe von Stahnsdorf, Teltow und Kleinmachnow bündelt. Doch ob der Vorsatz wirklich aufgeht? In den drei Kommunen sorgt man sich derzeit, dass der Bauhof, der ab November seinen Betrieb aufnehmen soll, zum Kostentreiber werden könnte. Es geht um die Frage, ob der für den Bauhof neu gegründete Zweckverband, zu dem sich die drei Kommunen zusammengeschlossen haben, umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Wäre er das, so würde es für Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf teuer werden.  

Eine Neuauslegung des Umsatzsteuergesetz könnte Probleme machen

Der Grund für die Sorge: Im jüngsten Regionalausschuss wurde ein Gutachten eines Potsdamer Steuerrechtlers diskutiert, dass die bisherigen Annahmen neu bewertet. Bisher ist man davon ausgegangen, dass der Verband für Arbeiten wie den Winterdienst, den Grünschnitt und für Straßenausbesserungen keine 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen muss.

Doch das ist aus Sicht des Rechtsanwalts Andreas Klose mittlerweile nicht mehr so sicher. Denn das deutsche Umsatzsteuergesetz wird seit November in Teilen anders ausgelegt. Die Materie ist komplex: Im Kern handelt es sich um Wettbewerbsverzerrungen, die im Rahmen des Europarechts neu bewertet werden. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums muss jetzt genau geprüft werden, „ob private Unternehmer potentiell in der Lage sind, vergleichbare Leistungen wie die öffentliche Hand zu erbringen.“ Das Finanzamt könnte also prüfen, ob es durch den Bauhof zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Zweifel an dem gemeinsamen Bauhofprojekt hat nach wie vor der Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (BfB), der seit Jahren gegen das Projekt ist, von seiner Gemeindevertretung aber wie berichtet überstimmt wurde. „Alle Beteiligten müssen sich darüber im Klaren sein, dass ein TKS-Bauhof für die Haushalte der Kommunen und die Bürger wesentlich teurer werden könnte. Tritt die Umsatzsteuerpflicht ein, reden wir über Kostensteigerungen von 19 Prozent“, so Albers.

Albers lässt Steuerrechtsanwalt neue Situation bewerten

Er hat nach Bekanntwerden der neuen Situation den Potsdamer Steuerrechtler Klose Anfang Januar um seine Einschätzung gebeten.

Was bedeutet die neue Situation nun für den Zweckverband?

Klose spricht gegenüber den PNN von einer schwierigen Situation. Denn fordert der Zweckverband vom Finanzamt eine verbindliche Aussage zur Umsatzsteuerbefreiung, „kann das womöglich nur eine begrenzte Halbwertszeit haben“. 

Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (BfB) im Gespräch mit Stahnsdorfern in der Waldschänke.
Stahnsdorfs Bürgermeister Bernd Albers (BfB) im Gespräch mit Stahnsdorfern in der Waldschänke.

© Manfred Thomas

So könnten im Laufe von zwei bis drei Jahren neue private Wettbewerber, die es derzeit noch nicht gibt, in den Markt drängen und die gleichen Leistungen wie der Bauhof den Kommunen anbieten. Wäre das der Fall, läge eine Wettbewerbsverzerrung vor, das Finanzamt würde den Zweckverband zur Kasse bitten. Rückwirkend, ab dem Auftreten neuer privater Wettbewerber müssten auf den Umsatz 19 Prozent Steuern gezahlt werden. Sollte der Zweckverband, wie Klose empfiehlt, vorsichtshalber eine Rücklage bilden, dann arbeitet er nicht mehr wie vorgeschrieben kostendeckend, sondern macht Gewinne. Und auch so wäre der Zweckverband nicht mehr von Umsatzsteuer befreit. „Die Katze beißt sich hier also in den Schwanz.“ Wie die vertrackte Situation zu lösen ist, sei noch nicht geklärt. „In jedem Fall muss der Markt potentieller Wettbewerber genau beobachtet werden“, empfiehlt Klose.

Teltows Bürgermeister sieht keine Probleme

Im Regionalausschuss gab es Forderungen, das Thema nochmals genauer zu betrachten und überprüfen zu lassen. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) hingegen teilt die Bedenken des Steuerrechtlers und seines Amtskollegen Albers nicht. „Wir haben den Zweckverband zwei Jahre lang vorbereitet, uns mit Juristen abgestimmt, die Kommunalaufsicht hat grünes Licht gegeben. Wir sind mitten in der Gründung, da können wir so eine Diskussion gerade nicht gebrauchen.“ Schmidt sieht keine Probleme mit dem Wettbewerb: Die Kommunen hätten die Leistungen hoheitlich an den Zweckverband übertragen, der Zweckverband würde nur für die Kommunen und niemanden anderen arbeiten, „deshalb müssen wir auch keine Umsatzsteuer bezahlen“. Auch Schmidt habe sich mit seinen Juristen zu der Neuauslegung des Gesetzes verständigt, sie sehen darin keine Probleme.

Ab November soll der Bauhof seine Arbeit aufnehmen

Die drei Rathauschefs haben im Sommer vergangenen Jahres die Gründung vertraglich besiegelt. Der neu gegründete Zweckverband soll nur für die öffentliche Hand arbeiten und für Winterdienst, Straßenreinigung und Grünpflege zuständig sein, ab November soll er seine Arbeit aufnehmen. Aus den drei bisher bestehenden Bauhöfen sollen alle Mitarbeiter übernommen werden. Jede Kommune bringt insgesamt zwei Millionen Euro als Startkapital ein. Der gemeinsame Bauhof im Stahnsdorfer Gewerbepark an der Hamburger Straße soll ab dem nächsten Jahr gebaut werden. Bis es soweit ist, soll zunächst der Kleinmachnower Standort als Geschäftsstelle dienen.

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