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Im Angebot. Wer die Blütentherme kaufen möchte, muss zunächst sieben Millionen Euro zahlen. Nach Abschluss der Arbeiten bekommt er jedoch Geld zurück.

© Ralf Hirschberger / dpa

Potsdam-Mittelmark: Wer will Werders Therme?

Nach einem Beschluss der Stadtverordneten werden nun Interessenten für Kauf oder Pacht gesucht

Von Enrico Bellin

Werder (Havel) - Die Stadt Werder sucht offiziell nach einem neuen Partner, der die Blütentherme in den Havelauen kaufen oder pachten möchten. Einen entsprechenden Beschluss haben die Stadtverordneten am Donnerstagabend im Schützenhaus mehrheitlich gefasst. Demnach können in den kommenden Wochen Investoren Angebote für Kauf oder Pacht der Therme abgeben.

Dem Beschluss zufolge, der gegen die Stimmen von SPD und Grünen angenommen wurde, müssen Käufer mindestens sieben Millionen Euro für die halbfertige Therme zahlen. Dafür kann der Bieter in seinem Angebot einen festen Betrag nennen, den er als Einmalzuschuss der Stadt bei vertragsgerechter Thermeneröffnung zurückerstattet bekommen will. Beim zweiten Modell kann sich ein Betreiber aussuchen, bis zu welchem Ausbaustadium die Stadt die Therme eigenständig fertigstellt und dann an ihn verpachtet.

Dagegen hatte sich wie berichtet die SPD-Fraktion ausgesprochen und am Donnerstag erneut einen Änderungsantrag zur Streichung der Pachtvariante gestellt. Laut Anja Spiegel, Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des städtischen Bad-Aussschusses, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt damit in die gleiche Falle tappt, die bereits jetzt zu jahrelangen Bauverzögerungen geführt hat. „Der Partner würde verschwinden, wenn es nicht rund läuft.“ Zudem fürchtet die SPD, dass die Therme beim Pachtmodell nur in einer Basisvariante ohne Kinderbecken fertiggestellt werden würde. Auch wolle sie, dass für das geplante Kinderbecken ein ermäßigter Sozialtarif gilt und kein Mindestkaufpreis für die Thermenbaustelle genannt wird. Der Antrag wurde jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Auch ein Änderungsantrag der Grünen, das Grundstück nicht zu verkaufen, sondern über einen Erbbaupachtvertrag zu vergeben, wurde gegen die Stimmen von Linken, Grünen und AfD abgelehnt. Grünen-Fraktionsvorsitzende Ilona Klapper begründete ihren Antrag mit einem Grundsatzbeschluss der Stadt, keine Wassergrundstücke zu verkaufen.

Laut Stadtverordnetem Peter Kreilinger (CDU) ist es zwar per se ein netter Gedanke, dass die Stadt mit einem Erbbaurechtsvertrag nach Jahrzehnten vollen Zugriff auf die Therme bekommen könnte. Doch kein Investor würde unter dieser Bedingung eine Finanzierung für die Therme stemmen können.

Kreilinger hält das nun beschlossene Interessensbekundungsverfahren auch für die Stadt für aufschlussreich. Zwar haben Sachverständige wie berichtet bereits berechnet, dass eine Fertigstellung der Therme etwa 17 Millionen Euro kosten würde und mit jährlich 286 000 Besuchern zu rechnen sei. „Nach Angebotseingang wissen wir, was der Markt an realistischen Kosten und Erträgen annimmt“, so Kreilinger. Die Stadtverordneten hätten dann eine bessere Informationsbasis, um nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen bis zur Eröffnung der Blütentherme zu entscheiden.

Anja Spiegel glaubt hingegen, dass der von der CDU eingebrachte Mindestpreis für die Thermenbaustelle von sieben Millionen Euro verhindert, dass ein Investor der Stadt einen fairen Preis für die Baustelle zahlt. Die SPD fordere eine echte Gegenleistung für das bisher verbaute Geld der Stadt. Dem hielt Kreilinger entgegen, dass die Therme kein Geschenk ist und die Investorensuche auch so schon schwierig werde.

Nach der Entscheidung vom Donnerstag sollen nun etwa in führenden deutschen Tageszeitungen wie dem „Handelsblatt“ oder der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Anzeigen geschaltet werden, um auf das Verfahren aufmerksam zu machen. Interessenten können in den kommenden vier bis sechs Wochen Angebote abgeben.

Das bisherige Geschehen rund um die Blütentherme soll unterdessen weiter im Bad-Ausschuss der Stadt aufgearbeitet werden. Ein entsprechender Arbeitsauftrag der Grünen wurde am Donnerstag einstimmig in den Bad-Ausschuss überwiesen, die Fraktion selbst hat im Bad-Ausschuss kein Stimmrecht. Der Arbeitsauftrag umfasst die lückenlose Erfassung und Aufklärung aller bis zum 31. Mai dieses Jahres getroffenen Entscheidungen, Zahlungen und Zahlungsgrundlagen. Notfalls solle die Besetzung des Ausschusses von derzeit acht Mitgliedern erhöht werden.

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