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Unter den Wolken. In etwa drei Kilometern Entfernung führt die Wannsee-Route östlich am Berliner Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie vorbei. Hier ist bis 2019 noch ein Forschungsreaktor in Betrieb, daneben lagern klein- und mittelradioaktive Abfälle.

© Thilo Rückeis

Potsdam-Mittelmark: Weiter Streit um Wannsee-Route

Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf legen Beschwerde gegen Oberverwaltungsgerichts-Urteil ein

Teltow – Letzte Hoffnung: Lärm. Im Streit um die sogenannte Wannsee-Route des neuen Berlin-Brandenburger Großflughafens BER haben die drei Nachbarkommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf Beschwerde gegen das im September gesprochene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg eingelegt. Das Gericht hatte eine Klage der drei Kommunen und einiger weiterer Anwohner abgewiesen und eine Revision ausgeschlossen. Wie der von den Kommunen beauftragte Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger den PNN sagte, bereite er derzeit die Begründung zur Beschwerde vor, die sich zunächst gegen die Nichtzulassung der Revision richtet. Während sich zuletzt die Diskussion in dem Fall auf die Frage der von der Flugroute ausgehenden Gefahr für die Sicherheit des auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie in Berlin-Wannsee stehenden Forschungsreaktors zugespitzt hatte, sei der Lärmschutz außen vor geblieben, erklärte er.

Die Wannsee-Route, die 2012 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) festgelegt worden war, würde Flugzeuge sowohl über die drei Brandenburger Kommunen als auch den Wannsee und Berlin-Zehlendorf führen. In etwa drei Kilometern Entfernung führt die Strecke östlich am Helmholtz-Zentrum vorbei. Neben dem Reaktor, der Ende 2019 außer Betrieb gehen soll, befindet sich dort eine Landessammelstelle für klein- und mittelradioaktive Abfälle.

Wie berichtet hatte das Oberverwaltungsgericht im Januar 2013 einer Klage gegen die Festsetzung der Route zunächst stattgegeben, weil die Behörde nicht berechnet hatte, wie groß das Risiko ist, dass ein Flugzeug oder Wrackteile den Reaktor und die Sammelstelle treffen könnten. Das vom Bundesaufsichtsamt daraufhin eingeschaltete Bundesverwaltungsgericht verwies die Sache jedoch zurück ans OVG und forderte das Gericht auf, der offenen Frage nachzugehen. Gutachter des TÜV Süd waren dann zu der Überzeugung gelangt, dass das Absturzrisiko so gering sei, dass es dem Restrisiko zuzurechnen ist, das von jedem zu tragen ist. Er habe Zweifel an dem Gutachten, aber im Ergebnis sei es nicht mehr relevant, erklärte Anwalt Remo Klinger. Er wolle sich nun auf den Lärmschutz konzentrieren, der ursprünglich einmal im Mittelpunkt der Klage gestanden habe.

Die Wannsee-Route ist eine von vier möglichen Strecken für Flugzeuge, die von der Nordbahn des BER in Richtung Westen fliegen. Zwei der Routen waren wegen der häufigen Überflüge über das Kerngebiet von Potsdam und die Havelseen nicht näher betrachtet worden. Eine Alternative zur Wannsee-Route sehen die klagenden Kommunen jedoch in einer Strecke, die um Potsdam und Werder (Havel) führt. Die Deutsche Flugsicherung erkannte zwar an, dass diese Flugroute mit 19 600 Betroffenen gegenüber der Wannsee-Route mit 22 300 Betroffenen die geringere Betroffenenzahl aufweise, verwies aber auf die höhere CO2-Belastung, die sich aus der um 50 Prozent längeren Flugstrecke ergäbe. Anwalt Remo Klinger sieht aber auch darüber hinaus noch Klärungsbedarf. Er will prüfen, inwieweit ein Parallelbetrieb der Südbahn möglich ist.

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