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Potsdam-Mittelmark: Wachtelkönig könnte Rieselfelder retten

Teilflächennutzungsplan schließt Windräder auf dem Areal südlich von Teltow aus

Teltow - Die Teltower Rieselfelder bei Ruhlsdorf sollen nach dem am Mittwochabend beschlossenen „Teilflächennutzungsplan Wind“ unberührt bleiben. Nach dem Planwerk, in dem das Stadtgebiet in Tabu-, Potenzial- und Konzentrationszonen aufgeteilt wird, bleibt lediglich eine rund 48 Hektar große Fläche weiter südlich für die Windkraftnutzung übrig: Platz für etwa sechs Windräder. Ziel der Stadtverordneten ist es, die Ansiedlung von Windkraftanlagen zu steuern – eigentlich gehören sie zu den privilegierten Vorhaben.

Dass die Kommunen – neben Teltow arbeitet derzeit auch Stahnsdorf an einem solchen Planwerk – jetzt aktiv werden, hängt mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusammen. Das hatte im September 2010 den „Regionalplan Windenergie Havelland-Fläming“ mit 13 Eignungsgebieten für Windparks für unwirksam erklärt. Windkraftanlagen sind damit generell im Außenbereich zulässig, sofern keine öffentlichen Belange dagegen sprechen. Eben diese Belange sollen im Teltower Teilflächennutzungsplan nachgewiesen werden. Andernfalls haben die Windkraftunternehmer Anspruch auf eine Baugenehmigung im Außenbereich.

Zu den Ausschlusskriterien zählt etwa der Artenschutz aber auch eine mögliche Lärmbelastung. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Seen, Hang- und Waldkanten sowie Nist- und Rastplätze bedrohter oder scheuer Vögel sind besonders geschützt, ebenso Kliniken, Kurgebiete und Kulturlandschaften. Waldflächen sind allerdings nicht per se tabu, entscheidend ist eine Einschätzung des Landesforstbetriebes. Auch Trinkwasserschutzzonen stellen kein Hindernis dar, so Hans-Jürgen Hinrichsen vom Potsdamer Planungsbüro Pan, die Wasserqualität werde durch die Windräder nicht beeinträchtigt.

Die Ruhlsdorfer Rieselfelder, auf denen der Flächeneigentümer und der Investor, die „Berliner Stadtgüter GmbH“ und die „Plan 8 GmbH Eckernförde“, 28 Windräder errichten wollen, bleiben nach dem Teltower Planwerk unberührt. Dort wird das Gebiet als harte Tabuzone geführt, unter anderem weil dort der als besonders schutzwürdig geltende Wachtelkönig brütet. Auch Weißstörche und Fledermäuse kommen dort vor und rechtfertigten den Ausschluss der Fläche, so Hinrichsen.

Eine Klage der Berliner Stadtgüter gegen das Verfahren zur Unterschutzstellung der Ruhlsdorfer Rieselfelder war vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg vor einem Jahr abgewiesen worden. Nach eigenen Aussagen will der Investor aber dennoch an dem Plan festhalten, einen 300 Hektar großen Windpark im Süden von Teltow und Stahnsdorf zu errichten. Ganz aussichtslos ist das trotz des nun vom Stadtparlament beschlossenen Teltower Planwerks nicht.

Derzeit wird auch ein neuer Regionalplan entwickelt, der hat später Vorrang vor der Festlegung der Kommunen. „Derzeit sind beide Pläne noch nicht deckungsgleich, die Rieselfelder sind dort teilweise noch aufgeführt“, sagte Teltows 1. Beigeordnete Beate Rietz gegenüber den PNN. Die vom Büro Pan erhobenen Kenntnisse über die gefährdeten Arten auf dem Areal sollen jetzt in den Regionalplan eingearbeitet werden. Ariane Lemme

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