zum Hauptinhalt

Vorwurf der Untreue: Bewährungsstrafen im Prozess um Landesgrundstücke

Zehn Jahre lang stritten Gutachter über die Höhe des Schadens, der dem Land Brandenburg beim Verkauf ehemaliger Militärflächen entstanden sein soll. Nun hat das Landgericht Potsdam die Urteile gegen Mitarbeiter der landeseigenen Gesellschaft gesprochen.

Potsdam - Im Prozess um Untreue-Vorwürfe gegen fünf ehemalige Mitarbeiter der Brandenburgischen Boden Gesellschaft (BBG) hat das Landgericht Potsdam Bewährungsstrafen verhängt. Es verurteilte am Freitag einen früheren Geschäftsführer wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, berichtete Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst. Zudem muss der 58-Jährige als Wiedergutmachung eine halbe Million Euro an das Land und 50.000 Euro an die Hilfsorganisation „Brot für die Welt“ zahlen.

Grundstücke wurden weit unter Wert verkauft

In dem Prozess ging es um zwei Grundstücke des Landes, die in den Jahren 2008 und 2009 weit unter Wert verkauft worden waren. Dadurch war dem Land laut Anklage ein Schaden von rund drei Millionen Euro entstanden. Aufgabe der BBG war die Verwaltung und Verwertung ehemaliger Militärflächen.

Zwei weitere ehemalige Geschäftsführer der BBG wurden wegen Beihilfe zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, von denen jeweils drei Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Der Prozess war im vergangen Herbst erst mehr als zehn Jahre nach den Vorfällen vor der III. Strafkammer eröffnet worden. Eine Prokuristin muss ebenfalls wegen Beihilfe 3900 Euro Geldstrafe zahlen. Der fünfte Angeklagte wurde freigesprochen.

205.000 Euro statt drei Millionen Euro

Bei den Grundstücken handelte es sich unter anderem um eine landeseigene Fläche von 70 Hektar auf dem ehemaligen Flugplatz Oranienburg. Laut Urteil verkaufte die BBG im November 2009 diese Fläche an eine Firma, an der auch der damalige Geschäftsführer beteiligt gewesen war – für 205.000 Euro. Der tatsächliche Wert, von dem die Angeklagten gewusst haben sollen, betrug laut Gutachten jedoch fast drei Millionen Euro.

Bereits im Jahr 2008 sollen zwei der fünf Angeklagten die landeseigene Liegenschaft „Pieskower Chaussee“ in Bad Saarow unter Wert verkauft haben. In diesem Fall seien die Prokuristin und der fünfte Angeklagte freigesprochen worden, weil sie sich auf Auskünfte von Behörden stützen konnten, dass es sich hauptsächlich um Wald und landwirtschaftliche Flächen gehandelt habe, so Dießelhorst. dpa

Klaus Peters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false