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Von Alexander Fröhlich: Milde Urteile im Müll-Prozess

Fresdorfer Heide: Amtsgericht verhängt Bewährungs- und Geldstrafe gegen die Angeklagten

Potsdam - Der Prozess um illegalen Müll in der Fresdorfer Heide ist am gestrigen Mittwoch nach vier Prozesstagen mit milden Urteilen für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den Geschäftsführer der Michendorfer Bauzuschlagsstoffe und Recycling GmbH (BZR), Götz E., zu einer Haftstrafe von 15 Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht befand E. für schuldig, illegal eine Abfallentsorgungsanlage betrieben und die Kiesgrube ohne Genehmigung mit dafür nicht zugelassenen Bauabfällen verfüllt zu haben, die Wasser und Boden hätten verunreinigen können. BZR-Betriebsleiter Lars Z. wurde wegen Behilfe zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. Damit blieb das Gericht knapp unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen. Auch für die BZR selbst ist das Ganze teuer: Die durch die Annahme des illegalen Mülls erzielten Gewinne von geschätzt 315 000 Euro wandern in die Kasse des Landes Brandenburg.

Grund für die milden Urteile waren Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Verteidigern. Denn die Materie stellte sich für das Gericht äußerst schwierig dar. Zwei Gutachter widersprachen sich in entscheidenden Punkten, wie gefährlich der Müll war. Eine vom Landeskriminalamt (LKA) eingeschaltete Expertin stellte fest, dass die Werte für einige chemische Verbindungen um das Dreifache überschritten waren. Der Gutachter der Verteidiger sah hingegen keine Gefahr und zog die Ergebnisse der für das LKA tätigen Gutachterin in Zweifel. Am Ende beantragten die Verteidiger, das Gericht möge ein weiteres Gutachten in Auftrag geben – das aber wäre für ein Verfahren am Amtsgericht sehr teuer geworden. Deshalb verzichteten alle Seiten aus „prozessökonomischen Gründen“ darauf.

Fest steht aber inzwischen, dass Grundwasser und Boden nicht mit schädlichen Stoffen verunreinigt wurden. Für das Gericht ist das unerheblich, die „abstrakte Gefahr“ reiche für die Straftat aus. „Sie waren sich bewusst, was dort angeliefert wurde und haben einen Schaden für Wasser und Boden billigend in Kauf genommen“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Die Firma BZR holt die illegalen Abfälle inzwischen wieder aus der Grube, ein Teil ist nach Absprache mit dem Landesbergbauamt neu sortiert worden. Das unschädliche Material ist wieder ins Grubenloch gebracht, besonders belastete Stoffe sind in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt worden. Ursprünglich waren es rund 62 000 Kubikmeter, die bei der BZR angeliefert wurden, 13 000 Tonnen galten als gefährlich. Noch immer lagern 17 000 Kubimeter auf dem Firmengelände, die noch sortiert werden müssen.

Das Gericht hielt den Angeklagten zugute, dass sie sich im Vergleich zu anderen Müllskandalen kooperativ zeigten und den Schaden beheben. Ein Verteidiger merkte an, dass die BZR ihre Grube bereits seit August 2007 saniert, als das Landesbergbauamt bei einer Kontrolle auf den illegalen Müll stieß. Obwohl die Behörde gleich Strafanzeige gestellt habe, sei die Polizei erst ein Jahr später mit Bagger und Hubschauber angerückt.

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