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Die Unterschriften reichten nicht für das Volksbegehren gegen Windkraft.

© P. Pleul/dpa

Volksbegehren gegen Windkraft in Brandenburg: Der Rückenwind fehlte

Das Volksbegehren gegen den Ausbau der Windkraft in Brandenburg ist wohl gescheitert. Die Mitinitiatoren aus Beelitz kämpfen weiter – und hoffen auf das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Beelitz/Potsdam - Das Volksbegehren gegen Windkraftanlagen im Wald und für höhere Mindestabstände zur Wohnbebauung ist offenbar gescheitert. Das hätten Hochrechnungen der Initiatoren ergeben, sagte Winfried Ludwig von der Initiative „Waldkleeblatt – Natürlich Zauche“ in Fichtenwalde am Dienstag den PNN. „Wir rechnen mit einer Zahl von bis zu 60.000 Unterschriften“, so Ludwig, benötigt werden 80.000. Das abschließende Ergebnis soll am heutigen Mittwochabend vom Landeswahlleiter bekannt gegeben werden.

„Wir hatten nicht den finanziellen Rückhalt und die Unterstützung von Lobbygruppen, wie sie die Gegner von Fluglärm und Massentierhaltung bei ihren Begehren hatten“, sagte Ludwig. Unter diesen Vorzeichen sei es ein Erfolg, Tausende Brandenburger für eine Unterschrift gewonnen zu haben. Zur Halbzeitbilanz im April hatte man die Zahl von 23.000 Unterschriften verkündet. Bei einer vorangegangenen Volksinitiative hatte es vom Landtag kein Einlenken gegeben.

Doppelter Abstand zu Siedlungen

Seit Januar hatten mehrere Bürgerinitiativen deshalb dazu aufgerufen, in Bürgerämtern das Volksbegehren gegen den Ausbau neuer Windparks in Brandenburger Wäldern und für eine sogenannte 10-H-Regelung zu unterschreiben. Demnach soll der Abstand neuer Windräder zu Siedlungen mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen, bei den inzwischen 200 Meter hohen Windrädern der neuen Generation also zwei Kilometer.

In den in Regionalplänen ausgewiesenen Windeignungsgebieten ist häufig nur ein Mindestabstand von einem Kilometer vorgeschrieben. In einer Selbstverpflichtung hat die Branche unlängst zwar zugesagt, auch außerhalb der Eignungsgebiete diesen Abstand für Windparks in Brandenburg einzuhalten. Waldkleeblatt-Chef Ludwig hält das aber für ein recht kleines Zugeständnis.

Er hofft nach wie vor, dass der Landtag einlenkt und Windräder im Wald verbietet. Sie seien brandgefährlich und würden Forderungen des Weltklimarates nach der Aufforstung gegen den Klimawandel konterkarieren. Schon mit der Einführung einer 5 -H-Regelung könnte die Landesregierung außerdem zeigen, dass sie Verständnis für den Protest und die Sorgen der Bürger vor dem ungebremsten Ausbau der Windenergie und dessen Folgen für den Natur- und Gesundheitsschutz und für das Landschaftsbild hat.

Jetzt wird geklagt

Waldkleeblatt ist ein Zusammenschluss von Initiativen, die sich gegen den Ausbau vier neuer Windparks in Eignungsgebieten im Raum Lehnin, Borkheide/Borkwalde, Fichtenwalde/Beelitz und in Bliesendorf wenden. Die Investoren stehen in den Startlöchern, und der Kampf von Waldkleeblatt geht weiter.

Für das Windeignungsgebiet Bliesendorfer Heide haben zwei Windparkunternehmen den Bau von elf Windrädern beantragt. Für zwölf Windräder im Windeignungsgebiet Reesdorfer-Schäper Heide zwischen Beelitz-Heilstätten, Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde wurde unlängst die Genehmigung erteilt, Investor ist die Firma Juwi aus Wörrstadt (Rheinland-Pfalz). Die Waldkleeblatt-Initiative, die Stadt Beelitz und die Recura-Kliniken in Beelitz-Heilstätten hätten der Genehmigung widersprochen, sagte Ludwig. „Gegebenenfalls werden wir klagen.“

Juwi sieht das Projekt dadurch nicht in Gefahr, für drei weitere Windräder im selben Eignungsgebiet rechne man demnächst mit einer Genehmigung des Landesumweltamtes, sagte Juwi-Sprecher Felix Wächter gegenüber den PNN. Auch das Volksbegehren sehe man gelassen – selbst wenn es doch Erfolg haben sollte. „Es geht den Initiatoren darum, dass sich die Politik mit dem Thema befasst. Die kann ja wie schon bei der Volksinitiative zu einer anderen Schlussfolgerung als die Initiatoren kommen.“

Investoren sind vor allem mit neuem EEG beschäftigt

Stärker als mit den aktuellen Entwicklungen in Brandenburg sei die Branche derzeit mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschäftigt, das am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Der Ausbau neuer Windparks soll demnach gedeckelt, die bisherige Umlage durch eine Förderung ersetzt werden, um die sich die Anlagenbetreiber mit ihren Projekten bewerben können. Juwi-Sprecher Wächter spricht von einer Zäsur.

„Das alte EEG war ein Garant für die Entwicklung der Windenergie, das neue ist kontraproduktiv für den Klimaschutz.“ Für eine Bewerbung um Fördermittel seien Vorleistungen im sechsstelligen Eurobereich zu erbringen. Wächter glaubt deshalb, dass das neue EEG zu einer Marktbereinigung führen wird, der vor allem kleine lokale Projektentwickler und Bürgerenergieunternehmen zum Opfer fallen werden.

Waldkleeblatt-Chef Ludwig begrüßt die neuen Regelungen derweil und hält sie für das Ergebnis eines politischen Diskussionsprozesses, an dem auch die Brandenburger Bürgerinitiativen ihren Anteil haben. Er hoffe, dass in der Windenergiebranche „endlich die Regeln der Marktwirtschaft greifen“ und Banken neue Windparks nicht mehr so großzügig wie bisher finanzieren.

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