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Noch fühlen sich die Hasen hier zu Hause. Doch es zeichnet sich ab, dass zwei Startbahnen für den BER nicht reichen werden. Bürgerinitiativen wollen jetzt schon den Bau einer dritten Startbahn verhindern – und glauben angesichts der hohen Hürden für Volksabstimmungen selbst nicht an den Erfolg.

© Ralf Hirschberger/dpa

Volksbegehren gegen eine dritte Startbahn am BER: Keine Sensation zu erwarten

BER-Kritiker aus Potsdam-Mittelmark mobilisieren alle Kräfte im Kampf gegen die dritte Startbahn für den neuen Flughafen. An den Erfolg glauben sie aber kaum.

Teltow - Noch hat kein Flugzeug vom neuen BER abgehoben. Doch schon heute mobilisieren Flughafen-Gegner alle Kräfte, um einen weiteren Ausbau des künftigen Hauptstadtflughafens mit einer dritten Startbahn zu verhindern. An den Erfolg glauben sie allerdings kaum noch. Zu groß seien die wirtschaftlichen Interessen, zu hoch die Hürden, die sich mit einem Volksentscheid verbinden.

„Wir haben sehr viele Unterstützer, aber viele Menschen sagen auch: Das bringt doch nichts“, weiß etwa Antje Aurich-Haider, Vorsitzende des Vereins „Teltow gegen Fluglärm“. Sie gibt den Zweiflern Recht. Das Brandenburger Volksabstimmungsgesetz „hänge die Früchte unerreichbar hoch“. Nach einer Volksinitiative im ersten Schritt soll das derzeit laufende Volksbegehren den Weg zum Volksentscheid ebnen, mit dem eine dritte BER-Startbahn verhindert und die Zahl der Flugbewegungen auf 360 000 pro Jahr begrenzt werden soll.

Volksentscheid wäre eine kleine Sensation

Sollten es die Umwelt- und Bürgerinitiativen schaffen, die erforderlichen 80 000 Stimmen für das Volksbegehren zusammenzutragen, grenze ein Erfolg des Volksentscheides dennoch an eine kleine Sensation. Denn angenommen ist das Gesetzesvorhaben erst, wenn mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmen – 500 000 Menschen, sagt Aurich-Haider. Bei der letzten Landtagswahl konnten SPD und Linke 498 380 Stimmen auf sich vereinen. „Wenn die Landesregierung an sich die gleichen Anforderungen stellen würde wie an ein Volksbegehren, wäre sie nicht beschlussfähig“, moniert sie.

Bei 250 000 Menschen, die im Flughafenumfeld leben und von der Lärm- und Abgasbelastung am stärksten betroffen sind, müssen die Initiativen auf Zustimmung sehr vieler Menschen hoffen, die keinen Schaden durch den BER nehmen. Auch das Prozedere erschwere den Prozess. So sei es etwa in Brandenburg nicht möglich, Unterschriften für ein Volksbegehren auf der Straße zu sammeln, wie etwa in Berlin. Die Brandenburger müssen dazu in eine Behörde oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Druck auf die Landesregierung

Trotzdem setzt gerade die Initiative „Teltow gegen Fluglärm“ gegenwärtig alle Hebel für das Volksbegehren in Bewegung. Der Druck auf die Landesregierung müsse aufrechterhalten werden, erklärt Aurich-Haider. „Wir wollen zeigen, dass wir nicht aufgeben. Es geht um unsere Interessen und die unserer Kinder.“ Zum Jahreswechsel hat der rund 500 Mitglieder zählende Verein 40 Spruchbanner an Teltower Zäune gehängt, in diesen Tagen sollen weitere 35 folgen.

Die Region Teltow werde besonders von den Fliegern des neuen Flughafens betroffen sein, so Aurich-Haider. Teltow und sein Umland befinden sich in einem breiten Korridor einer der geplanten Linien, der ab 1500 Metern Flughöhe von den Piloten ausgenutzt werden könne. „Die festgesetzten Routen existieren nur auf dem Papier“, glaubt Vereinsvize Hans-Jürgen Seifert. Nicht nur bei schlechtem Wetter und schlechter Sicht sei mit Abweichungen zu rechnen.

Kein Lärmschutz für Teltow

Nach dem Teilerfolg der am stärksten vom Flugverkehr des BER betroffenen Gemeinde, Blankenfelde-Mahlow, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich die Situation für Teltow zudem verschärft. Das Gericht erklärte eine der Flugrouten nachts für rechtswidrig. Auf der Alternativroute rücken die Flieger an Teltow heran. „Nun drohen die Maschinen nachts über Teltow zu fliegen und keiner bekommt Lärmschutz, da sich aus dem Planfeststellungsbeschluss kein Anspruch herleitet“, klagt Aurich-Haider.

Zum weiteren Problem könnte die Wannseeroute werden, die unmittelbar an Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf vorbeiführt. Zwar hatte auch hier das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst die Festlegung der Flugroute als rechtswidrig beanstandet, weil Risiken beim Überflug des Forschungsreaktors auf dem Helmholtz-Gelände in Wannsee nicht ausreichend analysiert worden waren. Später gab das Bundesverwaltungsgericht die Sache aber ans Oberverwaltungsgericht zurück. Ein Gutachten soll nun klären, wie hoch das Risiko ist, dass im Falle eines Flugzeugabsturzes oder Terroranschlags der Reaktor beschädigt und Strahlen freigesetzt werden könnten. Die endgültige Entscheidung über die Route steht also aus.

Aktivisten befürchten Lärm und Feinstaub

Eine dritte Startbahn, so befürchten die Aktivisten, würde unabhängig davon mehr Flugbewegungen, Lärm, Feinstaub und Beeinträchtigungen für Bewohner bedeuten. Schon jetzt rechnen die Initiativen vor Ort mit etwa 1000 Flügen pro Tag. Wird die dritte Startbahn gebaut, werde sich die Zahl der Flugbewegungen auf bis zu 600 000 pro Jahr fast verdoppeln, befürchten die Kritiker.

In den unmittelbaren Umlandgemeinden des Flughafens ist die Beteiligung am Volksbegehren hoch. Schon kurz nach dem Start seien der Gemeinde Schönefeld die Briefumschläge ausgegangen, hieß es. In Teltow sei die Nachfrage gut und konstant, so Stadtsprecherin Andrea Neumann. Das Rathaus hatte die Initiative mit Sondereintragungszeiten, etwa zum Tag der offenen Höfe oder zum Weihnachtsmarkt, unterstützt. Konkrete Zahlen konnte Neumann jedoch nicht nennen.

Schätzungsweise 40.000 Stimmen gesammelt

Die Bürgerinitiative Kleinmachnow ist laut ihrem Sprecher, Bernd Reimers, mit dem bisherigen Verlauf des Volksbegehrens indes unzufrieden. Laut Rathaus-Angaben wurden dort bisher rund 1800 Stimmen erfasst. Halbzeitzahlen wurden bisher vom Landeswahlleiter nicht herausgegeben, die Initiatoren des Volksbegehrens können sich nur auf Schätzungen stützen. Der Sprecher der Initiative „Stimme gegen Fluglärm“, Alexander Fröhlich, geht derzeit von etwa 40 000 gesammelten Stimmen aus. Seiner Ansicht nach gehe es nur noch um einen Achtungserfolg.

Noch beteuert die Landesregierung zwar, keine dritte Startbahn zu wollen. Aus Sicht der Initiativen sei ein solches Lippenbekenntnis aber nicht viel wert. So warte auch das letzte Volksbegehren zum Nachtflugverbot, das die Brandenburger Landesregierung 2013 angenommen hat, auf seine Umsetzung. Zudem stehe schon fest, dass der Airport zu klein konzipiert ist.

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