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Potsdam-Mittelmark: Vielfalt bei Busanbietern bleibt erhalten

Neuer Nahverkehrsplan lässt Vergabe an Privatunternehmen zu und fordert S-Bahn nach Stahnsdorf

Von Enrico Bellin

Potsdam-Mittelmark - Private Busunternehmer im Landkreis können aufatmen: Auch künftig haben sie die Möglichkeit, Buslinien in Eigenregie zu betreiben. Der neue Nahverkehrsplan für die Jahre 2015 bis 2019 ist vom Kreistag jetzt entsprechend umgeändert und einstimmig beschlossen worden.

Ursprünglich sah der Plan vor, alle Buslinien in zwei Netzen zu bündeln, welche direkt an die kommunalen Verkehrsunternehmen vergeben werden sollten. Private Firmen hätten dann höchstens als Subunternehmer fungieren können. Auf einen fraktionsübergreifenden Änderungsantrag hin sollen jedoch acht Linienbündel entstehen, sodass auch kleinere Firmen die Kapazitäten aufbringen können, sich dafür zu bewerben.

Im neuen Nahverkehrsplan spricht sich der Kreistag zudem für eine Verlängerung der S-Bahn von Teltow nach Stahnsdorf aus. Trotz der bis Teltow guten S-Bahn-Anbindung müsse das Land die Bahnverbindung in den Landkreis hinein stärken. „Eine Verlängerung der Trasse und ein vergleichbar eng getakteter Betrieb bis Stahnsdorf ist wünschenswert“, heißt es in einem am Donnerstag einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Kreistagskoalition zum Nahverkehrsplan.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität soll sich die Lage dem Plan zufolge weiter verbessern. So soll jeder Bus mit einer klappbaren Rampe ausgestattet werden und den Einstieg bis auf Bordsteinhöhe absenken können. Alternativ muss bei Bussen, die damit nicht ausgestattet werden können, ein Hublift für Rollstühle mitgeführt werden. Weiterhin wird festgelegt, dass in größeren Bussen die Fahrradmitnahme auf einer Multifunktionsfläche möglich sein soll. Auf der Fläche können auch Kinderwagen oder Rollstühle abgestellt werden. Eine garantierte Fahrradmitnahme in Bussen wird es jedoch auch in Zukunft nicht geben. Der Fahrer hat immer die Möglichkeit, Räder nicht zu transportieren, wenn beispielsweise der Bus zu voll ist.

Damit es auch im gut besetzten Bus nicht zu warm wird, ist ab 1. Januar eine Klimaanlage Pflicht für neu eingesetzte Busse. Ursprünglich sollte die Anlage für alle Busse obligatorisch sein, jedoch protestierten auch hier die privaten Unternehmer. Das Nachrüsten älterer Modelle hätten sie nach eigenen Angaben nicht stemmen können. Enrico Bellin

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