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Privat versus öffentlich: Nicht nur in Teltow gibt es Streit um die Grundstücksgrenze. 

© Andreas Klaer

Verpachtung von Mühlengrund-Areal: Anwohner müssen Flächen nicht zurückgeben

Ein klares Votum für die Ruhlsdorfer Anwohner im Mühlengrund: Sie müssen ihre Gartenflächen, die auf die Straße ragen, nicht räumen. 

Teltow - Es bleibt dabei: Teltows Stadtverordnete wollen das städtische Gartenland im Ruhlsdorfer Mühlengrund trotz der Intervention des Ortsbeirats an die Bewohner verpachten. In ihrer jüngsten Sitzung lehnten die Abgeordneten mehrheitlich einen Antrag des Teltower Bürgermeisters ab, den im Juli gefassten Beschluss zur Verpachtung der Flächen wieder aufzuheben.

Wie berichtet hatte es im Nachgang eine Beschwerde des Ortsbeirates gegeben, der sich durch den Beschluss der Stadtverordneten in seiner Entscheidungskompetenz beschnitten sah. Der Ortsbeirat möchte, dass die Anwohner die als Garten- und Spielzonen hergerichteten Flächen räumen und an die Stadt zurückgeben, damit diese für eine öffentliche Grünfläche genutzt werden können. 

Kommunalaufsicht empfahl einen erneuten Beschluss

Wie berichtet waren einige Gärten der Häuser der in den 1990er-Jahren entstandenen Siedlung über die ursprünglichen Grundstücksgrenzen hinaus bebaut worden. Dies war erst aufgefallen, als der Ortsbeirat begann, Pläne für die angrenzende Brache zu entwickeln. Nach dem Beschluss der Stadtverordneten hatte sich der Beirat an den Bürgermeister gewandt, der daraufhin die Kommunalaufsicht konsultierte. Um den Streit zu beenden, empfahl diese den Beteiligten, jeweils noch einmal neu zu beschließen. 

Streit um Formalien bei der Abstimmung

Strittig war vor allem, ob der im Sommer gefasste Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit zustande gekommen war. Er wurde bei 13 Ja- und neun Nein-Stimmen beschlossen, für eine qualifizierte Mehrheit wären aber 15 Stimmen nötig gewesen. Der Ortsbeirat war zwischenzeitlich der Empfehlung der Kommunalaufsicht gefolgt und hatte sich im September nochmal einstimmig gegen die Verpachtung positioniert. Laut Kommunalaufsicht ist es möglich, dass sich die Stadtverordneten über die Entscheidung des Ortsbeirates mit entsprechender Mehrheit hinwegsetzten. Die Kreisbehörde riet zu einem nochmaligen Beschluss. Indem die Stadtverordneten den Antrag des Bürgermeisters zur Aufhebung des im Juli gefassten Beschlusses bei 16 Nein- und neun Ja-Stimmen, aber mit der erforderlichen Mehrheit ablehnten, sei dies nach Ansicht der Verpachtungsbefürworter nicht mehr nötig.  

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