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Verbreitung von Kinderpornografie: Die Spur führte nach Teltow

Das Amtsgericht in Potsdam hat ein Strafmaß von einem Jahr und elf Monaten für einen Teltower wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verhängt.

Von Carsten Holm

Teltow/Potsdam - Wegen des Herunterladens und der Verbreitung tausender Dateien mit Kinderpornografie hat das Potsdamer Amtsgericht am Mittwoch den 58 Jahre alten Teltower Cristian L. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Richterin Bettina Thierfeldt und die beiden Schöffen setzten die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus und machten zur Auflage, dass L. sich ambulant psychotherapeutisch behandeln lassen muss. Es können nur Freiheitsstrafen bis höchstens zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen werden – angesichts der Vielzahl seiner Taten schrammte der arbeitslose Vater von drei erwachsenen Kindern nur knapp am Gefängnis vorbei.

Die Anklage vertrat ein Experte auf dem Gebiet der Strafverfolgung von Kinderpornografie: Eike Lünnemann von der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus legte dem Teltower zur Last, in der Zeit vom 25. September 2013 bis zum 1. Juni 2016 Tausende kinderpornografische Fotos und Videos aus dem Internet heruntergeladen und zum Teil auch verbreitet zu haben. Das Material hatten Ermittler im Sommer 2016 im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt.

Brandenburger IP-Adresse führte zum Täter

Nach PNN-Recherchen war L. Kripo-Leuten in Baden-Württemberg ins Netz gegangen, die dort einem Ring von Kinderpornohändlern auf die Schliche gekommen waren. Sie stießen auf eine IP-Adresse in Brandenburg – und die Spur führte nach Teltow. 

Wie paralysiert, mit gesenktem Kopf und mit seinen Fingern fast pausenlos nervös an seiner Brille hantierend, saß L. im Saal 21. Sein Potsdamer Strafverteidiger Matthias Schöneburg verlas ein Geständnis seines Mandanten: Die Vorwürfe seien „in vollem Umfang zutreffend”. Als Richterin Thierfeldt L. fragte, „ob es da nicht eine gewisse Neigung gibt, die therapeutisch behandelt werden muss”, konterte der Mann aus Teltow fast trotzig mit einer Abwehrhaltung: „So eine Neigung hab ich nicht.” Vielleicht habe das alles „mit früher” zu tun. Auf Nachfrage der Richterin erzählte er, als Junge einmal selbst missbraucht worden zu sein, der Fall sei zur Anzeige gekommen. 

Staatsanwalt Lünnemann hielt dagegen. „So einen Hang zur Bagatellisierung höre ich in solchen Verfahren immer wieder. 1000 Ausreden gibt es. Ich erwarte nicht einmal, dass ich etwas anderes höre.”

Noch sind längst nicht alle Dateien ausgewertet

Nahezu therapeutisch redete Richterin Thierfeldt auf den Angeklagten ein. Alle auf den Fotos und Videos abgebildeten Kinder seien misshandelt und missbraucht worden, „da müsste man doch erschreckt und angewidert sein”. Es sei sicher „sehr schambehaftet” für ihn, darüber zu sprechen, wenn man aber nicht wolle, dass „sich so etwas wiederholt, muss man überlegen, wie man gegensteuern kann”. 

Staatsanwalt Lünnemann baute mit scheußlichen Fakten zusätzlich Druck auf. Experten hätten allein auf einer Festplatte 47 Bilder und 171 Videos, auf einer anderen 3776 Fotos und 136 Videos analysiert. „Wir reden hier über mehrere tausend Dateien, und längst nicht alle wurden ausgewertet”, sagte er.

Verteidiger Schöneburg sah Unheil auf seinen Mandanten zukommen – möglicherweise riskierte der mit seiner Starrheit eine Haftstrafe ohne Bewährung. Er beantragte eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten und kam mit einer klaren Botschaft zurück. L. sei „nicht bewusst gewesen, dass es so viele Dateien sind”. Und, die wohl wichtigste Aussage: „Es hat sich fast eine Sucht entwickelt”, sein Mandant würde es „begrüßen, wenn es therapeutische Hilfe geben würde”.

Therapie als Auflage

Der Schluss war leichtes Spiel. Staatsanwalt Lünnemann plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf drei Jahre zur Bewährung und der Auflage einer Therapie. Verteidiger Schöneburg schloss sich dem an, und auch Richterin Thierfeldt folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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