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600 Cannabispflanzen hat der junge Mann im Bungalow seiner Eltern angebaut.

© dpa

Urteil über Cannabis-Zucht in Stahnsdorf: Cannabis-Plantage im elterlichen Bungalow

Ein 29-Jähriger züchtete über 600 Cannabispflanzen im elterlichen Bungalow in Stahnsdorf. Im Prozess hat er gestanden. Nun wurde das Urteil gesprochen. Der Mann muss ins Gefängnis.

Von Enrico Bellin

Stahnsdorf - Die beiden Hauptangeklagten im Prozess um eine Cannabisplantage in Stahnsdorf müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Der 29-jährige Sven S. (*), der gestanden hatte, im Bungalow seiner Adoptiveltern vor deren Stahnsdorfer Wohnhaus von August 2013 bis Anfang April 2014 Cannabispflanzen gezüchtet zu haben, muss für dreieinhalb Jahre hinter Gitter, wie der Richter am gestrigen Donnerstag verkündete.

Die Pflanzen hat Sven S. von Herbert A. (*) erhalten, der in einer Potsdamer Wohnung ebenfalls über Jahre hinweg Marihuana angebaut hat, wie er gestand (PNN berichteten). Nach Annahme des Gerichts hat A. mit seiner Indoor-Plantage 18.000 Euro erwirtschaftet. A. hat außerdem das Marihuana der Stahnsdorfer Plantage verkauft, wobei 8500 Euro eingenommen worden seien. Die Polizisten fanden auf seinem Rechner obendrein 161 kinderpornografische Dateien. Wegen der Häufung der Delikte muss A. für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die beiden Angeklagten sitzen seit April 2014 in Untersuchungshaft.

Eigentlich wollte Sven S. eine Werkstatt einrichten

Im elterlichen Bungalow, den Sven S. im Sommer 2013 renovierte, hat er eine dem Gericht zufolge professionelle Anlage zur Marihuana-Aufzucht installiert. Er selbst gab stets an, dass er dort ursprünglich eine Werkstatt habe einrichten wollen und erst während des Umbaus auf die Idee gekommen sei, dort Cannabis anzubauen. Dem folgte das Gericht nicht. „Die Anlage ist wunderbar hergerichtet und für einen längeren Betrieb ausgelegt“, so der Vorsitzende Richter. Da Sven S. zudem Schulden hatte und zur Tatzeit bei seiner Freundin wohnte, der er nichts habe bieten können, sei anzunehmen, dass er die Anlage dauerhaft betreiben wollte. Die 18-jährige damalige Freundin von S. wurde wegen ihres jugendlichen Alters in einem getrennten Prozess zum Ableisten von 30 Sozialstunden verurteilt.

Zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung und 2000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung wurde die 29-jährige Steffi R. (*) verurteilt. Die ehemalige Freundin von Herbert A., die derzeit eine Ausbildung zur Friedhofsgärtnerin macht, hat nach eigenen Aussagen beim Pflegen der Plantage geholfen. Auch der Adoptivvater von Sven S. wurde zu einer Geldstrafe von 2000 Euro und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Er gab an, ab Oktober von der Plantage im Bungalow gewusst und die Pflanzen gelegentlich gelüftet zu haben.

Adoptivmutter habe nichts mitbekommen

Die Adoptivmutter von Sven S. wurde am Donnerstag nicht verurteilt, ihr Prozess wurde vorher abgetrennt und sie muss eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen. Die Frau gab stets an, von der Plantage nichts mitbekommen zu haben. Ihr konnte ein Aufenthalt im Bungalow nicht nachgewiesen werden.

Laut Richter können die Angeklagten froh sein, detaillierte Aussagen getroffen zu haben. Ansonsten hätte das Gericht womöglich bandenmäßiges Handeln unterstellt, was zu Haftstrafen von mindestens fünf Jahren geführt hätte. (* Name geändert)

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