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Säckeweise Drogen hatten die Ermittler vom Zoll im Februar 2016 auf dem Milchhof in Bad Belzig gefunden. Sie waren in einem verschlossenen Keller, den der Bauer an Johann S. vermietet haben soll.

© DPA

Urteil im Bad Belziger Drogenprozess: Drogenbande zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Auf einem Bauernhof in Bad Belzig wurden Anfang 2016 mehr als 130 Kilogramm Rauschgift entdeckt. So viel wie noch nie zuvor im Land. Jetzt hat das Landgericht Potsdam die Hintermänner verurteilt. 

Potsdam -  In einem der größten Drogenprozesse des Landes hat das Landgericht Potsdam am gestrigen Montag den Hauptangeklagten, Johann S., und seine Komplizen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In einem Fall wurde eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt, in einem weiteren verhängte das Gericht eine dreijährige Jugendfreiheitsstrafe. Drei der vier Haupttäter müssen indes wegen des Handels mit Betäubungsmitteln sowie bandenmäßigen Raubes und bandenmäßiger räuberischer Erpressung fünf beziehungsweise sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Den Kopf der Bande, den 27-jährigen Johann S, verurteilte das Gericht zu neuneinhalb Jahren Haft.

Stoff aus Spanien und Holland ins Land gebracht
Die aus Berlin und Bad Belzig stammenden Männer im Alter zwischen 20 und 46 Jahren hatten von Oktober 2014 bis zur Festnahme im Herbst 2017 umfangreich mit Drogen gedealt. Den Stoff hatte Drahtzieher Johann S. aus Spanien und den Niederlanden besorgt. Teilweise lief der Handel über das so genannte Darknet. Insgesamt sollen 125 Kilo Cannabis in Umlauf gebracht worden und daraus Einnahmen von mehr als 620 000 Euro erzielt worden sein. Der Handel von Cannabis, Kokain und anderen Drogen über den Internet-Schwarzmarkt brachte zudem knapp 24 Bitcoins ein, die die Ermittler noch auf dem eigens dafür eingerichteten Handelskonto fanden.

Das entspricht rund 130 000 Euro. Über Bargeld verfügte die Bande offenbar nicht. Die Männer hatten angegeben, zunächst keine Einkünfte erzielt zu haben. Einerseits um unauffällig zu bleiben und andererseits die Käufe zu refinanzieren. Johann S. hatte zudem vorgegeben, dass ihm die Hälfte der nach Deutschland geschmuggelten Drogen geklaut worden sei. Dem mochte das Gericht jedoch nicht folgen und zog Gegenstände im Wert des erzielten Erlöses aus dem angenommenen Drogenverkauf ein, darunter einen Mercedes. 

Depot in Bad Belzig 2016 ausgehoben
Die nach Deutschland geschmuggelten Drogen hatte Johann S. zunächst in einem Keller auf einem Bauernhof bei Bad Belzig deponiert. Im Februar 2016 waren Zollfahnder zufällig auf das Lager gestoßen. Insgesamt soll der 27-Jährige dort 136 Kilo Rauschgift versteckt haben. Der Besitzer des Bauernhofs, ein 63-jähriger Niederländer, hatte den Keller an S. vermietet. Auch soll er selbst mehrere Reisetaschen mit Cannabis aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht und Kurierfahrten zu anderen Depots übernommen haben, zu denen Johann S. während des Prozesses aber keine näheren Angaben machte. Durch den Bauern, Marinus V., der bereits Ende 2016 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, kamen die Ermittler Johann S. und der Bad Belziger Drogenbande auf die Spur.

Zudem hatten sich mit Johann S., Stefan R., Ruslan K. und Paul F. vier der Angeklagten des Raubes und der räuberischen Erpressung schuldig gemacht. Sie hatten im April 2017 einen ihnen bekannten Drogendealer überfallen und ausgeraubt. Einem Ermittler zufolge planten sie weitere solcher Taten, um günstig an Rauschgift zu kommen. Aus diesem Grund sprach das Gericht für die drei Erstgenannten die höchsten Strafen aus. Gegen Paul F., der zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, verhängte die Strafkammer  eine dreijährige Jugendfreiheitsstrafe, blieb damit aber am oberen Strafrahmen. „Das ist erforderlich, um zu zeigen, dass es so nicht weitergeht“, erklärte der Vorsitzende Richter, der bei dem Angeklagten eine massive kriminelle Energie erkannte. 

Gericht blieb am unteren Strafrahmen

Robert T., der später zu der Bande kam und vor allem bei den Internetaktivitäten half, war zwar am Überfall nicht beteiligt, muss dennoch auch für mehr als fünf Jahre in den Knast. Für den bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, für den er sich verantworten muss, sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. 

Insgesamt blieb das Gericht aber in allen Fällen an der unteren Strafgrenze. Strafmildernd wurde geltend gemacht, dass die Angeklagten umfassende Geständnisse abgelegt hatten und auch Nachfragen während des Prozesses bereitwillig zuließen, so der Vorsitzende Richter.  Der Mitangeklagte Mirco W. wurde als einziger wieder auf freien Fuß gesetzt. Seine zweijährige Haftstrafe setzte das Gericht für drei Jahre auf Bewährung aus. Der Berliner gehörte nicht zu der Bad Belziger Bande, sondern hatte dem Hauptangeklagten Johann S. in 48 Fällen je 10 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch abgenommen, teilweise auch weiterverkauft. 

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