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Urteil am Potsdamer Landgericht: Milchbauer muss fünf Jahre ins Gefängnis

Marinus V. aus Bad Belzig hatte mehr als 100 Kilogramm Drogen auf seinem Hof. Am Donnerstag wurde das Urteil gesprochen.

Von Enrico Bellin

Bad Belzig - Der Milchbauer Marinus V. muss wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zu deren Handel für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Potsdamer Landgericht sah es am gestrigen Donnerstag als erwiesen an, dass der 61-jährige Niederländer, der einen Milchbetrieb im Bad Belziger Ortsteil Werbig besitzt, in elf Fällen Cannabis von den Niederlanden nach Deutschland eingeführt hat – insgesamt 136 Kilogramm. Dazu habe er durch die Vermietung eines Kellers an einen russischen Drogendealer Beihilfe zum Drogenhandel geleistet, hieß es.

Wie berichtet waren auf dem Hof in Werbig am 16. Februar dieses Jahres mehr als 100 Kilogramm Drogen mit einem Verkaufswert von mehr als einer Million Euro gefunden worden. Die Betäubungsmittel waren wie berichtet durch Zufall entdeckt worden, da Zollbeamte eigentlich nach nicht versteuerten Zigaretten und der Verwendung von Heizöl in Fahrzeugen fahndeten. Beide Vorwürfe erwiesen sich als wahr, mit den Zigaretten hatte V. auch Mitarbeiter bezahlt. Als aus einem Keller Drogengeruch kam, brachen die Beamten die Tür auf und entdeckten die knapp 84 Kilogramm Marihuana sowie mehrere Kilo Amphetamine, Kokain und. Marinus V. gab daraufhin zu, den Keller an Ivan S. vermietet und für ihn Drogenkurierfahrten durchgeführt zu haben. Er konnte Bilder und Adressen von S. liefern, der den Behörden bisher nicht bekannt war und gegen den nun ermittelt wird. Auch von den Drogenfahrten von Marinus V. wäre ohne seine Aussagen wohl nichts ans Licht gekommen, wie der Richter in der Urteilsbegründung verdeutlichte.

Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer eine siebenjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung sah keine Beihilfe zum Drogenhandel und forderte eine Höchststrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zudem hob sie darauf ab, dass alle Aussagen ihres Mandanten richtig waren, die im Keller gefundenen Drogen etwa von einem großen Transport aus Spanien stammen, wie inzwischen nachgewiesen werden konnte. Auf den Drogenpäckchen wurden etwa Fingerabdrücke eines polizeibekannten Spaniers gefunden. „Warum gegen diese Person noch nicht ermittelt wird, ist mir absolut unverständlich“, so die Verteidigerin.

Durch seine umfassenden Aussagen hat sich der Niederländer womöglich eine deutlich längere Haftstrafe erspart, wie in der Urteilsbegründung klar wurde. Hätte er dem Gericht nicht glaubhaft machen können, dass die bei ihm gefundenen Drogen dem Mieter Ivan S. gehören, hätte er allein für deren Besitz mit einer Regelstrafe von etwa 15 Jahren rechnen müssen.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen in den kommenden Tagen prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. In die Untersuchungshaft, in der Marinus V. seit Februar saß, muss er jedoch nicht zurück. Die Verteidigung hatte für deren Aufhebung plädiert. Dem folgte der Richter. Zwar sei davon auszugehen, dass Marinus V. nun erst einmal zu seiner Familie in die Niederlande zurückkehre. Doch auch dort wäre er „nicht außer Reichweite“, so der Richter. Zudem sei V. in Werbig verwurzelt, weshalb davon auszugehen sei, dass er sich auch hier seiner Verantwortung stellen werde.

Weiterhin hätte Marinus V. gute Chancen, bereits nach zwei Dritteln der Haft entlassen zu werden. Von den 40 Monaten Gefängnis hat er bereits sieben in Untersuchungshaft verbüßt, die angerechnet werden.

Der Milchviehbetrieb mit mehr als 700 Kühen in Werbig wird derzeit von einem Geschäftsführer geleitet. Marinus V. hatte am ersten Verhandlungstag angegeben, wegen des geringen Milchpreises in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein und auch deshalb auf das Drogengeschäft eingegangen zu sein – für seine Kurierfahrten erhielt er nach eigenen Angaben insgesamt 17 000 Euro, dazu kamen 300 Euro jährliche Miete für den Kellerraum. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass sich der Betrieb nicht in finanzieller Not befand.

Erschwerend kam hinzu, dass V. immer wieder angab, nicht in seinen vermieteten Keller geschaut zu haben, weil ihm dessen Inhalt egal gewesen sei. Dem Gericht zufolge hat er damit billigend die Lagerung erheblicher Mengen stark abhängig machender Drogen in Kauf genommen.

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