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Symbolbild. 

© Patrick Pleul/dpa

Trotz Verordnung vom Land: Eheschließungen in Teltow derzeit nicht möglich

Bei Hochzeiten kommen mehrere Menschen ins Standesamt: Teltow fürchtet, dass durch die Ansteckungsgefahr die Arbeitsfähigkeit des ganzen Rathauses gefährdet ist.

Von Birte Förster

Teltow - Im Standesamt in Teltow finden vorerst aufgrund der Coronakrise bis zum 19. April keine Trauungen mehr statt. Daran ändert auch eine Verordnung des Innenministeriums nichts: Diese besagt, dass Kommunen untereinander Amtshilfe leisten müssen, um Trauungen durchzuführen und Sterbeurkunden auszustellen. Diese Regelung habe es schon einmal gegeben, sei 2013 aber abgeschafft worden, erklärte Stadtsprecher Jürgen Stich.

Hochzeiten sind verschiebbar, Geburten nicht

Dass das Teltower Rathaus sich dennoch dazu entschlossen habe, derzeit keine Eheschließungen durchzuführen, hänge nicht mit Personalmangel zusammen, sagte Stich. „Wir machen das nicht, weil wir nicht arbeitsfähig sind, sondern aus Schutzgründen.“ Es gehe darum, dass das Standesamt arbeitsfähig bleibe. Das sei aktuell am wichtigsten und daher auch mit der Verordnung des Innenministeriums vereinbar. „Die Standesämter setzen ihre Prioritäten.“ Bei Hochzeiten müssten schließlich mehrere Menschen ins Standesamt und würden die Arbeitsfähigkeit des ganzen Rathauses gefährden. „Wir vermeiden die Bereiche, in denen es zu Kontakten kommen kann“, so der Pressesprecher. Daher konzentriere sich das Standesamt aktuell auf Sterbefälle und Geburten, also Aufgaben, die sich außerdem nicht verschieben ließen. Eheschließungen hingegen seien verschiebbar, so Stich. 

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