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Teltower Hafen: Geheimes Gutachten

Die Kosten für Teltows Hafen haben sich verdreifacht. Die Gründe dafür erfahren allerdings zunächst nur die Stadtverordneten.

Von Enrico Bellin

Teltow - Das Gutachten zu den Kostensteigerungen am Teltower Hafen bleibt unter Verschluss. Wie Matthias Dombert, der mit seiner Anwaltskanzlei die Stadt Teltow berät, am gestrigen Montag bei einer Pressekonferenz im Teltower Rathaus erklärte, fehlten für eine Veröffentlichung die rechtlichen Grundlagen. So hätten die Anwälte von drei beteiligten Auftragnehmern am Hafenbau einer Publikation des Gutachtens widersprochen. Auch von den restlichen rund zehn Beteiligten fehle eine eindeutige Einwilligung. „Die Stadt Teltow selbst kann das Gutachten aber etwa vor Gericht verwenden“, so Dombert. Auch die Mitglieder des Hafenausschusses sollten am Montagabend die Ergebnisse des Gutachtens präsentiert bekommen, jedoch in nicht öffentlicher Sitzung.

Bereits im Sommer 2016 war der Berliner Sachverständige Rainer Enßlin auf Initiative der Teltower CDU-Fraktion damit beauftragt worden, ein Gutachten zu den dramatischen Kostensteigerungen beim Hafenbauprojekt zu erstellen. Wie berichtet haben sich die Kosten von geplanten 5,5 Millionen Euro für Hafen und Grundstück auf aktuell rund 14 Millionen Euro fast verdreifacht. Durch das Gutachten wollten die Stadtverordneten klären lassen, ob die Stadt Regressforderungen gegen einen an der Hafenplanung beteiligten Partner stellen kann. Die Fertigstellung des Gutachtens verzögerte sich mehrfach, da der Gutachter lange auf Zuarbeiten warten musste. Enßlin selbst nahm entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht an der Pressekonferenz teil. Da das Gutachten nicht vorgestellt wurde, sei das nicht nötig gewesen, so Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD).

Veröffentlichung des Gutachtens nicht rechtens

Dombert hatte Schmidt erst am Montagmittag informiert, dass die Veröffentlichung des Gutachtens nicht rechtens sei. „Außerdem müssen wir Herrn Enßlin doch vor jeder unzulässigen Äußerung schützen“, so der Rechtsanwalt. Sollten Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, drohen der Stadt Schadensersatzansprüche. Stadtverordneten, die sich unzulässigerweise äußern, drohe eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro.

Auch eine anonymisierte Fassung des Gutachtens könne nicht veröffentlicht werden. Domberts Mitarbeiter Dominik Lück zufolge ist es aufgrund der wenigen beteiligten Personen auch bei einer Anonymisierung der Daten möglich, mithilfe von legalen Mitteln auf den Namen der Betroffenen zu kommen.

Laut Matthias Dombert habe die Öffentlichkeit aber im Laufe des am 1. August startenden Verfahrens vor dem Bremer Landgericht die Chance, Details des Gutachtens zu erfahren, wenn etwa Zeugen oder der Sachverständige Enßlin selbst aussagen werden. Die Nutzung des Gutachtens, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist den EU-Datenschutzbestimmungen zufolge erlaubt. Wie berichtet hat die Stadt Teltow Klage eingereicht, um Schadensersatzansprüche gegen das Institut für Wasserbau der Hochschule Bremen geltend zu machen. Laut Auffassung der Stadt, die auf einem Zwischenbericht von Enßlin beruht, haben das Institut und ein von ihm beauftragtes Unternehmen die Altlasten des Grundstücks bei einem geologischen Erkundungskonzept für den Hafen nicht richtig eingeschätzt. Ein Großteil der Kostensteigerung beim Hafenbau beruht auf der Beseitigung von Altlasten.

Verfahren kann sich über Jahre ziehen

Wenn das Gericht schnell entscheidet, rechnet Dombert noch bis zum Jahresende mit einem Urteil in erster Instanz. Es sei aber auch denkbar, dass das Gericht die Anfertigung eines weiteren Gutachtens fordert. „Das wäre dann wohl erst im Sommer 2019 fertig“, so Dombert. Anschließend müssten sich alle Beteiligten erst einmal mit dem neuen Gutachten auseinandersetzen, was ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, sodass sich das Verfahren über Jahre ziehen könnte.

Ob es zu weiteren Klagen der Stadt kommen wird, ist derzeit offen. „Wir werden uns jetzt gemeinsam mit den Stadtverordneten ein Meinungsbild erarbeiten und dann mit Juristen abstimmen, ob wir in weitere gerichtliche Auseinandersetzungen gehen“, so Thomas Schmidt. Wann eine solche Entscheidung fallen könnte, konnte Schmidt auf Nachfrage nicht beantworten. Es gebe aber neben dem gestrigen Hafenausschuss auch noch zwei Stadtverordnetenversammlungen vor der Sommerpause. „Ich sehe da keine Gefahr einer Hängepartie“, so der Bürgermeister.

„Das Projekt an sich steht ja nicht infrage“

Schmidt befürchtet auch nicht, dass durch langwierige Prozesse der Ruf des Teltower Hafenprojekts weiter geschädigt wird und potenzielle Betreiber abgeschreckt werden. „Das Projekt an sich steht ja nicht infrage“, so der Bürgermeister. Der Bau gehe geordnet weiter. Noch immer würden verschiedene Varianten zum späteren Betrieb des Hafens mit 39 Bootsliegeplätzen, einem Winterlager und einer Gastronomie geprüft. So wäre es beispielsweise möglich, Gastronomie und Winterlager an verschiedene Betreiber zu vergeben, oder in einem Gesamtpaket.

Auch wenn noch nicht klar ist, wer den Hafen betreiben soll, hält Schmidt an der geplanten Eröffnung zum Saisonbeginn 2019 fest – dann wird aber nur das Hafenbecken fertig sein. Wann Restaurant und Lager stehen, ist derzeit offen.

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