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Teltow: Unwirksamer Beschluss im Mühlengrund-Streit?

Der Ruhlsdorfer Ortsbeirat fühlt sich durch Teltows Stadtverordnete in seiner Entscheidungskompetenz beschnitten. Nun ist die Kommunalaufsicht gefragt.

Teltow - Um die Grundstücke und Gärten im Teltower Mühlengrund gibt es erneut Streit. Zwar hatten Teltows Stadtverordnete in ihrer Sitzung vor der Sommerpause mehrheitlich beschlossen, den Anwohnern die von ihnen beanspruchten städtischen Flächen zu verpachten. Doch nun wehrt sich der Ruhlsdorfer Ortsbeirat gegen die Entscheidung. Der Beschluss sei rechtswidrig erfolgt und somit unwirksam, so die Ruhlsdorfer.

In einem von den vier Ortsbeiratsmitgliedern unterzeichneten Schreiben forderten sie Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) auf, den Beschluss bei der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Andrea Scharrenbroich, zu beanstanden. Der Ortsbeirat beruft sich dabei auf seine Entscheidungskompetenz, die ihm nach der Hauptsatzung der Stadt Teltow für die Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünflächen zustehe.

Wie berichtet planen die Ruhlsdorfer seit geraumer Zeit auf einer an das Wohngebiet angrenzenden Brachfläche einen Spielplatz nebst einer Mulde zur Entwässerung des Gebiets. Allerdings: Teile der dafür vorgesehenen Flächen werden von Anwohnern genutzt. Denn einige der Gärten der in den 1990er Jahren entstandenen Wohnsiedlung befinden sich zu sechs Meter tief auf städtischem Gebiet. Unwissentlich, so sagen die Anwohner, hätten sie die zu großen, über die Grundstücksgrenzen hinausragenden Grundstücke gekauft.

Der Ortsbeirat ist anderer Ansicht. „Luftbilder zeigen, dass Veränderungen erst später vorgenommen worden sind“, sagt dessen Vorsitzender Berndt Läng- rich (SPD). Er verlangt, die Flächen freizugeben. Der Ortsbeirat hätte in der Vergangenheit dazu mehrere Beschlüsse gefasst, die die Stadtverordneten mit ihrer Entscheidung vor der Sommerpause torpedierten. Zwar könne die Stadtverordnetenversammlung gemäß der Brandenburger Kommunalverfassung mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder Beschlüsse des Ortsbeirates kippen. Doch sei der Beschluss im Juli bei 13 Ja- und neun Nein-Stimmen nicht mit der erforderlichen Mehrheit erfolgt. Diese hätte bei 15 Stimmen gelegen. Insofern sei die Beschlussfassung des Ortsbeirates nicht rechtswirksam aufgehoben.

Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) gab dem Ortsbeirat Rückenwind. Er teilte der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung mit, dass die Kommunalaufsicht, die er zwischenzeitlich konsultiert habe, die Sichtweise des Ortsbeirates unterstütze und regte an, den Beschluss nicht umzusetzen.

Auch den PNN teilte die Kommunalaufsicht auf Anfrage zunächst mit, dass sie die Auffassung des Ortsbeirats für nachvollziehbar halte, eingehend geprüft hatte die Behörde die Sachlage bisher aber offenbar noch nicht.

Der Ortsbeirat hatte zuletzt zwei Beschlüsse in der Sache gefasst: Einen zur Entwurfsplanung für den Spielplatz im Juni 2016 und einen weiteren ein halbes Jahr später zum Bauantrag. Zum jetzt strittigen Beschlussantrag zur Bereinigung der Grundstückssituation im Mühlengrund hatte sich der Ortsbeirat zwar auch beraten, aber den Stadtverordneten lediglich empfohlen, ihn abzulehnen. Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Andrea Scharrenbroich hat sich nach eigenen Angaben noch nicht auf ein weiteres Vorgehen festgelegt. Um die Meinungsbildung abzuschließen, sei die kommunalrechtliche Einschätzung erforderlich, erklärte sie. Die Kommunalaufsicht beantwortete auf eine PNN-Nachfrage bislang nicht.

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