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Teltow: Kitabeiträge in Teltow sinken wieder

Stadt muss Gebühren in Höhe von rund 100 000 Euro erstatten. Wohlhabende Eltern zahlten zu viel - aber auch niedrige Einkommen sollen entlastet werden. Ist nur die Frage: Wer muss die Kitas stattdessen bezahlen?

Teltow - Erst vor einem Jahr hat Teltow die Beitragsordnung für die Kita-Gebühren neu gefasst, nun muss sie erneut überarbeitet werden. Zur Freude einiger gutverdienender Eltern, aber auch mit spürbaren Auswirkungen für die Stadt. Denn jetzt muss Teltow rund 100 Eltern zu viel entrichtete Gebühren in Höhe von rund 100 000 Euro zurückzahlen. Zudem nimmt die Kommune künftig pro Jahr etwa 165 000 Euro weniger ein als geplant.

Grund dafür, dass Teltow die Satzung schon wieder anpacken muss, sei eine veränderte Rechtsauffassung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, heißt es in einer Beschlussvorlage, die in den nächsten Tagen in Teltows Gremien zur Diskussion stehen wird. Wie Regina Thinius, Fachbereichsleiterin Jugendamt des Landkreises gegenüber den PNN erklärte, sei diese auf eine Klarstellung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht zurückzuführen. Das Institut war Ende 2016 vom Brandenburger Kompendium für Kita-Beiträge darum gebeten worden, nachdem es zunächst Unklarheit darüber gab, wie der Höchstbetrag der Elternbeiträge durch die Träger zu errechnen ist, sagte sie. Mittlerweile liege dazu ein Gutachten vor, das auch in den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Kita-Gesetzes eingeflossen sei, so Thinius. Dieses soll zum 1. August in Kraft treten.

Teltow hatte Anfang 2017 die Gebührensatzung nach elf Jahren erstmals überarbeitet und an die Entwicklungen angepasst. Im Laufe der Jahre waren sowohl die Platzkosten, als auch die Einkommen der Eltern gestiegen. Zudem hatte sich die Sozialgesetzgebung geändert. Danach sollten vor allem Eltern, die nur wenig verdienen, stärker entlastet werden. Auch in anderen Kommunen Mittelmarks werden Beitragssatzungen aus diesen Gründen derzeit überprüft und geändert, so in Kleinmachnow, Nuthetal als auch in Werder (Havel).

Um die Kitabeiträge für Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen senken zu können, hatte Teltow unter anderem die Einkommensgrenze für den Höchstbetrag angehoben. Waren bis dahin ab einem Bruttoeinkommen von 94 000 Euro maximal 275 Euro pro Krippen- und 230 Euro für einen Kitaplatz zu zahlen, so stieg der Elternbeitrag mit der neuen Beitragsordnung ab März 2017 bis zu einem Bruttoeinkommen von 177 000 Euro sukzessive bis zu einem Höchstsatz von 550 Euro an.

Allerdings darf der festgesetzte Höchstsatz nicht den Betrag übersteigen, der sich aus der Differenz der Platzkosten abzüglich der institutionellen Förderung ergibt. Jedoch war bislang unklar, ob damit der Zuschuss des Landes oder des Landkreises an den Träger gemeint ist, oder beides. Das angefragte Institut stellte nun klar, dass vom örtlichen Träger der Einrichtungen der Zuschuss des Landkreises für die Personalkosten als institutionelle Förderung abzuziehen ist. Nach dieser Rechnung sind Teltows Höchstsätze für die Elternbeiträge zu hoch. Gab es bislang Spielraum, werde die Berechnungsgrundlage durch den Gesetzgeber nun klar definiert, erklärte die Fachdienstleiterin. Teltow habe nichts falsch gemacht, sondern sich mit seiner Satzung in einer Umbruchsituation befunden und gut reagiert.

Entsprechend der neuen Vorgabe werden Höchsteinkommensgrenzen und Höchstbeträge in Teltow wieder deutlich sinken. Die Einkommensgrenze werde statt bei 177 000 Euro bei 98 000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr und damit in etwa wieder auf dem ursprünglichen Niveau liegen. Als Höchstbetrag für einen Krippenplatz sind dann 355 Euro statt bisher 550 Euro zu zahlen. Für einen Kitaplatz werden maximal 310 Euro statt der derzeit 450 Euro fällig. Im vergangenen Jahr zu viel entrichtete Gebühren werden rückwirkend zurückgezahlt. Nach Angaben der Stadt soll dies rund 100 Kinder betreffen. Insgesamt werden zurzeit rund 1600 Kinder in städtischen und etwa 700 Kinder in Einrichtungen freier Träger betreut.

Die Kappung der Höchstsätze wird sich auch auf die übrigen Kita-Gebühren auswirken. Wie genau müsse aber noch besprochen werden, sagte Solveig Haller, Leiterin des Kita-Eigenbetriebs „MenschensKinder“. Anpassungen soll es aufgrund gestiegener Sozialhilfe-Sätze auch im unteren Einkommensbereich geben. Das Mindesteinkommen, ab dem Elternbeiträge erhoben werden, werde demnach von 12 000 auf 20 000 Euro angehoben. Bis zu einem Betreuungsumfang von sechs Stunden sind in dieser Einkommensgruppe 14 Euro, darüber hinaus 20 Euro zu zahlen.

Bei den betroffenen Teltower Eltern hatten die drastischen Erhöhungen im vergangenen Jahr für Unmut und Beschwerden gesorgt. Nach Ansicht des Teltower Stadtverordneten Andreas Wolf (BfB) zu Recht. Für die viel zu beengten Kitas, die teils nur noch mit Ausnahmegenehmigung betrieben werden können, seien die Beiträge „unverschämt hoch“, sagte er. Bei der Abstimmung über die neue Gebührensatzung hatte sich die gemeinsame Fraktion von BfB/Umweltaktiven/Linken und Piraten zudem enthalten. Ziel der Fraktion sei weiterhin die beitragsfreie Kitanutzung, sagte Andreas Wolf.

In Teilen könnte sich dieser Wunsch schon bald realisieren. Die rot-rote Landesregierung plant ab August ein beitragsfreies Kita-Jahr einzuführen. Nochmals ändern müsse Teltow die neue Satzung dann aber nicht, sagte Solveig Haller.

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