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Begehrt. Auf dem Parkgelände sollen Einfamilienhäuser entstehen.

© Manfred Thomas

Teltow: Keine Häuser im Wald

Teltow-Seehof kämpft wieder um sein Grün. Bürgermeister Schmidt schließt Bebauung des Sabersky-Parks aus.

Teltow - Vor gut acht Jahren haben die Teltow-Seehofer schon einmal gegen die Bebauung des Sabersky-Parks im Herzen des Teltower Ortsteils protestiert. Nun wiederholt sich die Geschichte. Nachdem das Brandenburger Landesamt für Denkmalpflege dem Park nach einem Rechtsstreit mit den Grundstückserben den einst anerkannten Denkmalstatus wieder aberkennen musste, fürchten die Anwohner erneut um die grüne Lunge im Ort. Mit einer breitangelegten Unterschriftenaktion wollen sie Teltows Bürgermeister und Stadtverordnete dazu bringen, möglichen Bauplänen nicht zuzustimmen. Mehr als 200 Seehofer hätten ihre Unterschrift bereits unter den Aufruf gesetzt, sagt Mitinitiator Wolfgang Köhn.

Der frühere Grünen-Politiker setzt sich schon seit jeher für den Villengarten an der Lichterfelder Allee ein und hatte 2011 auch die Eintragung in die Denkmalliste forciert. Er ist überzeugt, dass der dem ehemaligen Gutshof der jüdischen Großgrundbesitzer Max und Albert Sabersky vorgelagerte Garten einst von dem kaiserlichen Hofgärtner Theodor Carl Gustav Nietner (1823-1893) entworfen und vor Ort angelegt worden war. Allerdings fehlten letztlich dafür stichhaltige Beweise. Eine in einer Gartenzeitschrift veröffentlichte Planskizze genügte nicht, um in einem von den Grundstückserben eröffneten Klageverfahren zu bestehen. Im vergangenen Jahr einigten sich Kläger und Landesdenkmalamt darauf, den Park wieder von der Denkmalliste zu nehmen (PNN berichteten).

Dem Streit vorausgegangen waren Baupläne der von Erben-Vertreter Florian Lewens geführten Wohnwert Kleinteltow GmbH. Die Gesellschaft beabsichtigte, neben und hinter dem inzwischen bewaldeten Areal 17 Einfamilienhäuser zu bauen. Vier genehmigte die Stadt damals nicht, weil die Bauvorhaben Flächen des aus ihrer Sicht schützenswerten Park-Ensembles berührten. Nach dem vor Gericht geschlossenen Vergleich machte Erben-Vetreter Lewens aus der weiter bestehenden Bauabsicht keinen Hehl. Ziel sei es, die Flächen bestmöglich zu vermarkten, sagte er.

Noch läge den Gremien zwar kein Bauantrag vor, dennoch zog Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) zu der Frage bereits klar Position: „Aus tiefster Überzeugung hält die Stadt am Waldstatus des Sabersky-Parks fest“, sagte er den PNN. In einem Gespräch mit dem Erbenvertreter habe die Stadt zudem die vorhandenen Plangrundlagen deutlich gemacht. Demnach sei der Sabersky-Park im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen, die zudem im Außenbereich liege. Ein Bebauungsplanverfahren, das Baurecht schaffen würde, werde es daher seitenes der Stadt nicht geben, erklärte der Bürgermeister.

Der Sabersky-Park ist nicht das einzige Kleinod, das Seehof zu verlieren droht. Auch nördlich der Lichterfelder Allee gibt es drei Waldstücke, für die seitens von Sabersky-Erben Bauvorhaben beantragt sind. Für das Wäldchen westlich der Max-Sabersky-Allee liege inzwischen ein positiver Vorbescheid vor. Nach einem langwierigen Rechsstreit über mehrere Instanzen hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im September 2016 entschieden, dass den Klägern – Rechtsnachfolgern der Erbengemeinschaft nach Albert und Max Sabersky – der Bescheid zu erteilen ist. Das Gericht kam zu der Auffassung, das ein im Juni 1935 vom damaligen Landrat des Kreises Teltow genehmigter Parzellierungsplan bis heute Gültigkeit besitzt. Die Kläger hatten ihre Baupläne an die Vorgaben der ursprünglichen Wohnsiedlungsgenehmigung und des Parzellierungsplanes angepasst, nachdem sie mit der Absicht, auf geringfügig anders zugeschnittenen Flurstücken drei Einfamilienhäuser und vier Doppelhaushälften zu errichten, zunächst vor Gericht gescheitert waren.

Ein Freibrief zur Bebauung ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes dennoch nicht. In seinem Urteil wies der Richter gleichsam darauf hin, dass es sich bei den in Rede stehenden Flurstücken um Wald handele, für deren Umwandlung es nach dem Waldgesetz einer Genehmigung bedürfe. Zudem befänden sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ und unterlägen einem Bauverbot.

Für zwei weitere Waldflächen nördlich der Lichterfelder Allee war im Jahr 2015 ein Vorbescheid für den Bau von mehreren Stadtvillen beantragt, aber ebenfalls von der Stadt, als auch dem Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde abgelehnt worden. Dagegen legten die bislang verhinderten Bauherren Widerspruch ein, über den nach Angaben der Kreisverwaltung noch nicht abschließend entschieden ist. 

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