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Vor dem Nichts. Über Jahre lebte Ingolf Kauz (rechts) in seinem Haus im Teltower Siedlerweg, das sein Vater Günter einst als Bungalow gebaut hatte.

© Andreas Klaer

Teltow: Bis auf einen

Ein Teltower steht vor dem Ruin, weil die Stadt sein Grundstück nicht in den Bebauungsplan einschloss.

Teltow - Erst wurde er vergessen, dann sein Bitten nicht gehört. Plötzlich steht der Teltower Ingolf Kauz vor dem Nichts. Nach einem verlorenen Rechtsstreit um die in den 90er-Jahren erfolgte Bebauung seines Grundstücks in einer ehemaligen Kleingartenanlage im Siedlerweg soll er nun einen Großteil seines Hauses wieder abreißen, auch wohnen darf er dort nicht mehr. Verstehen kann der 47-jährige Teltower all das nicht. Denn während die Stadt seinen Nachbarn geholfen habe, ihre Bauten zu legalisieren, ließ sie ihn bislang im Stich, klagt er.

In der Wendezeit hatte sein Vater das zunächst gepachtete, später von der Deutschen Bahn erworbene Grundstück an der Eisenbahntrasse mit einem massiven Bungalow bebaut. „Zu DDR-Zeiten war ja alles noch deutlich liberaler“, erklärt Günter Kauz. Über Jahre hat sich niemand an dem Bau gestört, zudem hatte er ihn mit Genehmigung der Stadt realisiert, auch eine Nutzung als Wohnhaus sei ihm bewilligt worden, beteuert der 76-Jährige.

Der Flächennutzungsplan, den die Stadt Teltow Anfang der 2000er-Jahre erstmals aufgelegt hatte, wies das Gebiet um den Siedlerweg jedoch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten aus, in dem das Wohnen in einem Haus, wie es sich Kauz geschaffen hatte, nicht gestattet war.

Bald darauf trat die Untere Baubehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf den Plan und verhängte Abriss- und Räumungsverfügungen. Inzwischen waren auch andernorts im Siedlerweg weitere illegale Bauten entstanden, Carports, Schuppen, ganze Einfamilienhäuser. „Alle hätten abreißen müssen“, erinnert sich Ingolf Kauz, der zwischenzeitlich das Haus von seinem Vater übernommen hatte. Auch Kauz wurde aufgefordert, zurückzubauen. Die Behörde störte sich an einem 20 Quadratmeter großen Anbau unter einer Dachschräge und dem aufgesetzten Spitzdach, sagt er.

Aufgerüttelt durch den lauter werdenden Unmut der Bewohner, änderte die Stadt Teltow im Jahr 2012 den Flächennutzungsplan. Auch ein Bebauungsplan wurde für den Siedlerweg aufgelegt, ein Großteil der Bauten damit legalisiert. Nur sein Grundstück und die einiger weniger Nachbarn, welche sich auf der anderen Straßenseite des durch den Zehnrutenweg geteilten Straßenzuges befinden, wurden von dem Bebauungsplan nicht erfasst. Kauz intervenierte bei der Stadt und klagte gegen die Abrissverfügung des Kreises. Jedoch bis heute ohne Erfolg. Während auch für die Nachbarn hinter und neben ihm Lösungen gefunden wurden, drang Kauz mit seinen Wünschen nicht durch. Die Stadt Teltow hätte keine aktive Einflussmöglichkeit, teilte Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) ihm zuletzt mit. Bei dem östlich des Zehnrutenwegs gelegenen Bereich handele es sich „um ein Schutzgebiet im Sinne des Naturschutzes um den Siedlergraben, für das eine bauliche Entwicklung nicht vorgesehen ist“, erklärte ihm die Stadt in der Ablehnung seines Widerspruchs.

Zehn Jahre dauerte der Streit, den er mit der Stadt, dem Kreis und letztlich auch dem Gericht ausfocht. Mehr als 8000 Euro habe er inzwischen investiert. Nun hat das Verwaltungsgericht Potsdam den Fall zu seinen Ungunsten entschieden. Durch das mittlerweile rechtskräftige Urteil habe die Abrissverfügung Bestandskraft, erklärt die Untere Baubehörde des Landkreises. Folglich gäbe es keine andere Möglichkeit, als die Anordnung zu befolgen, so Landkreissprecher Kai-Uwe Schwinzert. Der Kreis fürchtet andernfalls einen Präzedenzfall.

Der geforderte Abriss würde für Ingolf Kauz jedoch nicht nur den Verlust seines Wohnsitzes bedeutet, auch finanziell wäre er ruiniert. „Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, die Arbeiten selbst auszuführen“, erklärt er. Schon eine einfache Dachsanierung würde rund 15 000 Euro kosten, sagt er. Der Rückbau des Hauses einiges mehr, fürchtet Kauz.

„Es zeigt sich, dass die Versäumnisse seit der Wende nun offensichtlich zu ungerechten Einzelfallentscheidungen führen“, sagt der Teltower Stadtverordnete Andreas Wolf (BfB). Er will, dass die Stadt Teltow Ingolf Kauz zumindest Bestandsschutz gewährt. Diese Entscheidungshoheit hätte sie, sagt er. Gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen hat er die Causa Kauz auf die Agenda der morgigen Stadtverordnetenversammlung gesetzt. Kauz habe Fehler beim Bau gemacht, andere aber auch, sagt Wolf. „Warum die anderen postum legalisiert wurden und er nicht, ist für uns zu klären, da hier nicht Willkür, sondern Gleichbehandlung umzusetzen ist.“ Nur ein neuer Bebauungsplan könne aus seiner Sicht Planungssicherheit für alle schaffen. Ein solches Verfahren schloss die Stadt bislang aber aus.

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