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Michael Schultz hat bereits tausende Liter Alkohol an den Katastrophenschutz geliefert.

© Kitty Kleist-Heinrich

Strenge Vorschriften: Kein Alkohol aus Glindow für Apotheker

In seiner Brennerei in Glindow stellte Michael Schultz bereits 80-prozentigen Alkohol für den Katastrophenschutz her. Strenge Vorschriften verhindern Lieferungen an Apotheker.

Von Sarah Stoffers

Glindow - Wegen der Coronakrise dürfen Apotheker benötigte Desinfektionsmittel selbst herstellen. Doch die Ausgangsstoffe, wie hochprozentiger Ethanol, sind wegen der hohen Nachfrage schwer zu bekommen. Wie berichtet hatte daher etwa Michael Schultz von Schultzens Siedlerhof angeboten, statt Whisky in seiner Brennerei 80-prozentigen Alkohol herzustellen und an Apotheken abzugeben. Doch: Den dürfen die Apotheker nicht verarbeiten. An den Katastrophenschutz des Landkreises hatte er wie berichtet bereits am Wochenende tausend Liter Alkohol geliefert, der als Desinfektionsmittel unter anderem in Pflegeeinrichtungen eingesetzt wird.

Für die Herstellung von Desinfektionsmitteln gibt es strenge Vorschriften. Auch der verwendete Alkohol muss daher gewisse Auflagen erfüllen. Die Vorgaben werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), genauer gesagt von der dort ansässigen Bundesstelle für Chemikalien (BfC), herausgegeben. Die Herstellung von Desinfektionsmitteln wurde zwar gelockert und auch die sonst anfallende Branntweinsteuer fällt dafür weg. Doch der Alkohol muss 96 Volumenprozent haben, bestätigte die BAuA auf Anfrage. Das Problem: die Anlagen der kleineren Destillerien können oft nur 80prozentigen Alkohol herstellen.

Schwierigkeiten sind bekannt

Die Landesapothekerkammer kennt die Schwierigkeiten und hat sich dazu bereits an die zuständigen Behörden gewendet, wie Maren Nowy von der Landesapothekerkammer erklärte. Denn nur das Landesgesundheitsministerium und das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit könnten eine entsprechende Änderung auf den Weg bringen. Die würden aber bislang auf die BAuA verweisen. „Leider können wir sowohl die Apotheker nur über die Möglichkeiten im legalen Rahmen als auch die zuständigen Behörden nur über die derzeitige Situation informieren“, so Nowy. 80-prozentiger Alkohol sei eigentlich ausreichend, da er bereits desinfizierend sei, sagt Nowy.

Viele Destillerien wollten helfen und hätten sie angeschrieben. Sie habe die Anfragen an die Behörden weitergetragen und auf die Problematik aufmerksam gemacht. Es habe kaum Reaktionen gegeben, so Nowy. Darüber hinaus müssen die Destillerien mit einem Analysezertifikat die Reinheit und Schadstofffreiheit ihres Alkohols belegen. Das habe aus seine berechtigten Gründe, sagt Nowy. Doch die Destillerien hätten bereits von den Lebensmittelbehörden eine Bescheinigung über der Verträglichkeit. 

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