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Streit um Wohnungsgesellschaft: Gewog-Kritiker in Michendorf wollen klagen

Der Protest gegen Michendorfs Beitritt zur Kleinmachnower Wohnungsgesellschaft ebbt nicht ab. Nun wollen die Gegner vor Gericht ziehen.

Von Sarah Stoffers

Michendorf - Die Initiatoren des zweiten Bürgerbegehrens gegen den Beitritt der Gemeinde Michendorf zur Kleinmachnower Wohnungsgesellschaft Gewog wollen vor Gericht ziehen. Das haben sie am Montag bei einer Sitzung entschieden, teilte Initiator Stephan Hoffstadt auf PNN-Anfrage mit. „Uns geht es vor allem darum, deutlich zu machen, dass es so nicht geht.“

Wie berichtet mussten die Gewog-Kritiker in den vergangenen Wochen einige Rückschläge einstecken. Zwar konnten sie für das zweite Bürgerbegehren 1950 gültige Stimmen sammeln und damit rund 20 Prozent der Michendorfer für ihr Anliegen gewinnen. Doch noch bevor sie ihre Unterschriften am 17. Dezember im Rathaus eingereicht hatten, schloss Michendorfs Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) bereits am 14. desselben Monats den Vertrag mit der Gewog. 

Einen danach eingereichten Eilantrag, mit dem die Gewog-Kritiker Michendorfs Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) dazu auffordern wollten, „keine weiteren Schritte zur Umsetzung der Übereignung von Wohnungseigentum an die Gewog zu unternehmen“, wurde im Januar vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Vor einigen Tagen erklärte zudem die Kommunalaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark das zweite Bürgerbegehren für unzulässig. Der Gewog gehören seit Anfang dieses Jahres 71 Michendorfer Mietwohnungen im Wert von rund vier Millionen Euro. Im Gegenzug erhält die Gemeinde einen Anteil an der Gesellschaft von 3,65 Prozent sowie einen Sitz im Aufsichtsrat.

Gegen diese beiden Entscheidungen des Gerichts und der Kommunalbehörde wollen die Initiatoren nun vorgehen, erklärte Hoffstadt. „Wir sind den mehr als 2000 Menschen gegenüber verpflichtet, die sich engagiert und ihre Wünsche zum Ausdruck gebracht haben. Sie erwarten von uns, den Bürgerwillen umzusetzen“, so Hoffstadt. Rechtlich sei der Fall kompliziert. Beim Oberverwaltungsgericht werde man eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlegen. Begründet wurde die Entscheidung damals damit, dass der Eilantrag zu spät eingereicht wurde. Durch den bereits unterzeichneten Vertragsabschluss sei der Antrag und seine Forderungen nicht mehr umzusetzen. 

Die Gemeindevertretung hatte Mirbach Missbilligung ausgesprochen

„Bei der Entscheidung ist das Gericht auf einen wesentlichen Punkt gar nicht eingegangen. Nämlich auf das Verhalten des Bürgermeisters“, so Hoffstadt. Selbst die Gemeindevertretung hatte Mirbach seine Missbilligung ausgesprochen, den Vertrag vor Einreichen und Prüfung des Bürgerbegehrens abgeschlossen zu haben. Rechtswidrig war Mirbachs Vertragsunterzeichnung jedoch nicht. „Offensichtlich gibt es eine gesetzliche Lücke in der Kommunalverfassung. Demnach hat ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung“, erklärte Hoffstadt. Es gehe nicht mehr alleine um die paar Wohnungen in Michendorf, sondern um Bürgerbeteiligung in Brandenburg, so Hoffstadt.

Das Vertrauen in den Bürgermeister sei weg. Er habe nachweislich die Bürger und Gemeindevertreter getäuscht und angelogen, so Hoffstadt. Bei der Gemeindevertretersitzung am 5. November 2018 habe der Bürgermeister erklärt, das Bürgerbegehren abwarten zu wollen und bis dahin keine Schritte zu unternehmen. Darauf habe man sich verlassen und damals keinen Eilantrag gestellt. Die Initiative wirft Bürgermeister Mirbach vor, bereits seit Oktober vergangenen Jahres alles daran gesetzt zu haben, den Vertrag mit der Gewog abzuschließen.

Gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht will die Initiative hingegen Klage einreichen, da eine Begründung fehle. Tatsächlich steht in der Begründung der Behörde, die den PNN vorliegt, dass das Bürgerbegehren ein „sonstiges gesetzwidriges Ziel verfolge“, ohne das näher zu erläutern. „Aus unserer Sicht ist das rechtswidrig“, so Hoffstadt. Die Initiative sucht derzeit Rechtsbeistand. Bis Ende dieser Woche haben sie Zeit, ihre Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht einzureichen. Die Klage gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht werde danach folgen.

Bürgermeister weist Vorwürfe zurück

Bürgermeister Mirbach erklärte auf Anfrage, dass es das gute Recht der Initiative sei, gegen die Entscheidungen vorzugehen. „Die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Die Behauptung, dass er bei der Sitzung am 5. November erklärt habe, das Bürgerbegehren abwarten zu wollen, sei falsch. Das sei auch in den Protokollen der Sitzung einzusehen. „Ich habe dabei immer das erste Bürgerbegehren gemeint, nicht das zweite“, so Mirbach. Dazu habe er sich bereits ausführlich in der Sondersitzung am 21. Januar erklärt. 

Er begründete bei der Sitzung seine Unterschrift damit, dass das zweite Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung für den bereits gefassten Beschluss gehabt habe. „Den Vorwurf der Lüge und des Vorsatzes muss ich entschieden zurückweisen“, so der Bürgermeister. Er behalte sich vor, dagegen vorzugehen.

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