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International. Die Silhouette von Istanbul im Foyer des Heimes.

© Andreas Klaer

Update

Potsdam-Mittelmark: Streit um Teltower Flüchtlingsheim

Bewohner eines Flüchtlingsheims in Teltow könnten schon bald ihre jetzige Unterkunft verlieren. Jedenfalls wenn es nach der Stadt geht. Der Eigentümer wehrt sich vor Gericht dagegen.

Von Eva Schmid

Teltow - Angespannte Situation im Flüchtlingsheim in der Teltower Oderstraße: Den 150 Bewohnern, davon größtenteils Familien mit kleinen Kindern könnte ein Auszug bevorstehen. Der Grund: Die Unterkunft im Gewerbegebiet darf laut Planungsrecht nur für drei Jahre genutzt werden. Damals, zur Hochzeit der Flüchtlingswelle in 2015 hatte der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung im Baugesetzbuch verankert. Dadurch war es möglich, dass temporär Unterkünfte auch in Gewerbegebieten eingerichtet werden können. Die Frist in Teltow läuft dafür jetzt ab.

Eigentümer zieht vor Gericht

Auf eine unbefristete Nutzung hat am Mittwochmorgen der Eigentümer der Unterkunft vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht geklagt. Geeinigt hat man sich nach Aussagen des Anwalts des Eigentümers, Bernhard Haaß auf einen Vergleich. Das sagte Haaß den PNN nach dem Gerichtstermin. Das als Heim genutzte, umgebaute Bürogebäude darf noch bis zum 30. November 2024 von Geflüchteten bewohnt werden, die Familien dürfen also noch rund 4,5 Jahre dort wohnen bleiben. Die Stadt Teltow soll nach Aussagen von Haaß vor Gericht auf eine kürzere Nutzung und zwar von drei Jahren gepocht haben. 

Mit dem Landkreis als Mieter hat der Eigentümer vor allem eins: sichere Mieteinnahmen. Die Mietkosten bis 2020 liegen bisher bei rund 1,75 Millionen Euro. Das Bürogebäude in der Oderstraße wurden erst vor drei Jahren vom Kreis für 270.000 Euro und dem Eigentümer aufwendig hergerichtet, die Familien sind mittlerweile durch Schule und Kita gut in der Stadt integriert. Der Anwalt des Eigentümers, Bernhard Haaß erhebt gegenüber der Stadtpolitik Vorwürfe: „Vor dem Hintergrund, dass sich Teltow der Initiative Seebrücke angeschlossen hat und sich als Stadt für sein Engagement für Flüchtlinge rühmt, ist das Gebahren der Stadt in dieser Fragen für mich scheinheilig“, so Haaß gegenüber den PNN. Er kann nicht verstehen, warum Teltow Angst hat, dass der Charakter des Gewerbegebiets durch eine Wohnnutzung kippen könnte. „Zumal es sich um ein kleines, innerstädtisches Gewerbegebiet handelt.“

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Auch der Kreis ist daran interessiert, das Mietverhältnis weiter fortzuführen, wie aus eine Anfrage der PNN hervorgeht. „Soweit rechtlich zulässig, kann der Landkreis den bestehenden Mietvertrag gegebenenfalls fortsetzen beziehungsweise nach Einigung mit dem Eigentümer verlängern“, so Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert. 

"Leider gilt in diesem Fall das Ortsrecht“

Vom Betreiber des Heimes in der Oderstraße, dem Internationalen Bund, der im Landkreis für den Großteil der Flüchtlingsunterkünfte zuständig ist, heißt es, dass die Wohnheime im Kreis aktuell zu 98 Prozent ausgelastet sind. „Dass es nicht einmal eine Verlängerung gibt, ist schade“, sagt Thomas Kaminsky, der für den Internationalen Bund zuständig ist für die Flüchtlingsunterkünfte in Teltow, Stahnsdorf, Werder (Havel) und Neuseddin. Auch er fragt sich, warum sich die Stadt der Initiative Seebrücke angeschlossen hat und anbietet Flüchtlinge aufzunehmen, aber für die vor Ort Lebenden aufgrund von planungsrechtlichen Belangen keinen Platz hat.

Der mögliche Auszug sei bereits seit einer Weile Thema, so Kaminsky. Es habe mehrere Verständigungsversuche gegeben, jedoch bisher offenbar erfolglos. „Der Landkreis sucht händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten, leider gilt in diesem Fall aber das Ortsrecht“, sagt Kaminsky. Er sah wenig Chancen auf Erfolg und ging am Dienstag noch davon aus, dass das Gericht einen Termin für den Auszug festsetzen wird. Mindestens ein Drittel der Bewohner der Unterkunft in der Oderstraße sind schon länger als Asylbewerber anerkannt, haben also Anspruch auf eine eigene Wohnung.

Die Stadt verteidigt das Vorgehen

Dass die Stadtverwaltung per Anwalt die Befristung durchsetzen lässt, sei „ein normaler Vorgang“, so Stadtsprecher Jürgen Stich. Der Verwaltung gehe es „vorwiegend darum, ihr durch Bebauungsplan festgesetztes Gewerbegebiet als Ansiedlungsmöglichkeit für Gewerbebetriebe weiterhin zu gewährleisten und zu schützen“. Nicht umsonst hätte der Gesetzgeber die Ausnahmeregelung, Flüchtlingsheime im Gewerbegebiet zu errichten, temporär befristet. Dadurch sollte vermieden werden, dass Gewergebiete nicht „in Richtung eines Mischgebiets oder sogar Wohngebiets kippen und sich Gewerbebetriebe infolgedessen nicht mehr ansiedeln“, so Stich.

Dass das Verhalten der Stadtverwaltung im Widerspruch steht mit dem Bekenntnis zur Flüchtlingsinitiative Seebrücke und dem jüngsten Anschluss der Stadt an die Erklärung von Lesbos, in dem unter anderem die kommunale Aufnahme von Flüchtlingen gefordert wird, sieht Stadtsprecher Stich indes nicht. „Teltow steht weiterhin zu seinem Bekenntnis. Dem steht jedoch nicht entgegen, dass die Stadt auf die Einhaltung des Planungsrechts pocht.“ Flüchtlingsheime könnten gut in anderen Teltower Baugebieten untergebracht werden, in denen sie ohne weiteres planungsrechtlich zulässig seien und in denen die Integration der Geflüchteten sogar weitaus förderlicher wäre, so Stich. Jedoch sei der Landkreis noch nicht auf die Stadt zugegangen und habe nach anderen, alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gefragt. Aber auch Teltow hat offenbar dem Kreis noch keine Alternative angeboten.

Die Planung des Kreises für ein neues, recht kleines Heim für 66 Menschen hinter dem Gesundheitszentrum in der Potsdamer Straße ist indes auf Eis gelegt worden. Zwar gehört dem Kreis das dortige Grundstück, doch habe es laut Stich keine Verbindung zu einer Straße, sei also ein „gefangenes“ Grundstück.

Kritik aus der Stadtpolitik

Verwunderung über das Vorgehen der Stadt kommt unterdessen aus der Teltower Stadtpolitik: „Der Landkreis konnte das Aufnahmesoll von Asylbewerbern schon in den vergangenen Jahren nicht erfüllen. Die endgültige Durchsetzung der Befristung der Teltower Unterkunft würde dieses Problem nur verstärken“, so Grüne/Linke-Fraktionsvorsitzender Simon Behling (Linke). Teltow müssen den vorangegangenen Absichtserklärungen nun Taten folgen lassen und die Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen, anstatt sie zu behindern. Seine Co-Vorsitzende Anna Emmendörffer (Grüne) pocht darauf, dass sich die Stadtverwaltung und die Stadtpolitik für eine dezentrale Unterbringung der Menschen einsetzen muss. „Auch wenn wir die Bemühungen der betreuenden Fachkräfte vor Ort sehr wertschätzen, stehen wir Gemeinschaftsunterkünften prinzipiell absolut kritisch gegenüber.“

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