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Baumfällungen in der Baustelle Ruhlsdorfer Strasse in Teltow

© Andreas Klaer

Update

Streit um Baumfällungen: Verwaltungsgericht lehnt BUND-Antrag ab

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat den Antrag vom BUND gegen die Baumfällungen in Ruhlsdorf abgelehnt. Dagegen ist der BUND nun offenbar vorgegangen.

Von Sarah Stoffers

Potsdam/Ruhlsorf - Der Streit um die Baumfälllungen an der Ruhlsdorfer Straße geht in die nächste Runde: Am Montagabend hat das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam den Antrag gegen die Fällungen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) abgewiesen. Das bestätigte Matthias Scharf, Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht gegenüber den PNN. Die "Märkische Allgemeine Zeitung" hatte als erstes berichtet. 

Am Dienstag reichte der BUND dann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg offenbar Beschwerde gegen das Urteil ein. Wie der Landesstraßenbetrieb gegenüber den PNN bestätigte, wurde er am frühen Dienstagnachmittag darüber informiert. Die Baumfällarbeiten seien damit auf unabsehbare Zeit gestoppt, so der Pressesprecher Steffen Streu. Der BUND war am Dienstagnachmittag für Rückfragen nicht zu erreichen.

Der Umweltverband habe keine Antragsbefugnis

Der BUND hatte wie berichtet gegen die Fällungen der mehr als als 100 Jahre alten Eichen für den Ausbau der L 749 Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht einen vorläufigen Stopp erwirkt, da der Landesstraßenbetrieb auf den Widerspruch nicht eingegangen war. Die Kammer begründete ihre jetzige Entscheidung damit, dass der BUND keine Antragsbefugnis habe, da keine Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Verbandsklage vorlägen. Inbesondere für das Bundesnaturschutzgesetz gebe es keine Grundlage. Landesrechtlich könne sich der BUND zudem nicht auf den Alleenschutz berufen, da es sich nach Ansicht der Kammer nicht um eine Allee handele, erklärte Scharf. Und auch die Baumschutzsatzung der Stadt Teltow sei keine Grundlage für den BUND-Antrag.

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