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Straßenausbau: Fette Rechnungen für Anwohner in Teltow-Seehof

Kostenexplosion in Teltow: Anwohner in Seehof sind über die hohen Erschließungsbeiträge für Straßenausbauten verärgert.

Von Sarah Stoffers

Teltow - Für die Arbeiten in der Fichte-, Uhland- und Arndtstraße landete in der vergangenen Woche die abschließende Beitragsrechnung in den Briefkästen. Sie beinhaltet eine Erhöhung der Kosten von 37 Prozent.

Die Stadt Teltow hatte die Straßen im Jahr 2015 pflastern lassen und eine Entwässerung der Fahrbahnen hergestellt. Im November desselben Jahres waren die Bauarbeiten abgeschlossen worden. Die Anwohner erhielten im Juni 2016 zunächst einen Vorausleistungsbescheid: Rund 8,9 Euro pro Quadratmeter sollten sie an Kosten übernehmen, erklärte der Anwohner Heinz Becker in einem Schreiben an die PNN. Diese Zahlen seien den Anwohnern bei einer Versammlung seitens der Stadt auch bestätigt worden.

Die betroffenen Grundstückseigentümer hätten bereits abschlägig jeweils 65 Prozent ihrer zu erwartenden Beiträge an die Stadt gezahlt. Die Abschlussrechnung, die am 19. Juni dieses Jahres eintraf, habe eine Kostenerhöhung von rund 36,9 Prozent und damit 3,30 Euro pro Quadratmeter enthalten, so Becker.

Die Grundstückseigentümer sind über das Verhalten der Stadt verärgert: Es habe keinerlei Begründung seitens der Stadt gegeben, noch wurden die Anwohner im Vorfeld über eine Kostenerhöhung informiert.

Die Eigentümer an der Fichte-, Uhland- und Arndtstraße müssen jetzt, je nach Größe ihres Grundstücks, zwischen 2500 bis 3500 Euro an Mehrkosten bezahlen. „Die Anwohner fühlen sich betrogen werden systematisch ausgesaugt, es ist ein Skandal“, so Becker.

Für Unmut sorgt auch der Umstand, dass die Straßen bereits seit 1934 existieren. Die Anwohner argumentieren, dass somit nur Straßenausbaubeiträge und keine Erschließungsbeiträge zu bezahlen seien. Bei den Straßenausbaubeiträgen, die im Juni von der Landesregierung rückwirkend für seit Anfang dieses Jahres abgeschlossene Baumaßnahmen abgeschafft wurden, sind die anteilig zu übernehmenden Kosten für die Anwohner deutlich geringer. So übernehmen die Kommunen etwa für Anliegerstraßen mindestens rund 25 Prozent der anfallenden Kosten. Bei den Erschließungsbeiträgen sieht es anders aus. Hier zahlen die Kommunen häufig anteilig nur rund 10 Prozent, die restlichen 90 Prozent müssen die Grundstückseigentümer übernehmen. Auch die Stadt Teltow hat in ihrer Erschließungsbeitragssatzung vom 27. November 2015, die rückwirkend zum 1. März 2007 in Kraft getreten ist, eine solche Kostenregelung festgelegt.

Stadt nennt keine Gründe für Mehrkosten

Gründe für die Kostensteigerungen könne die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeben, teilte Stadtsprecher Jürgen Stich auf Anfrage den PNN mit. Die Vorausleistungserhebung beruhe auf voraussichtlichen geschätzten Kosten, die Abschlussrechnung auf den tatsächlichen Kosten. Bisher seien die endgültigen Beiträge oftmals erst drei bis vier Jahre nach der Vorausleistungserhebung bekannt geworden, sodass die zuständige Beitragsberechnungsstelle oft auch erst dann einen Überblick über mögliche Kostenerhöhungen bekommen habe, erklärte Stich.

Die Beitragsberechnungsstelle werde, soweit es möglich sei, eine Überprüfung der Kostenerhöhung durchführen und den Anwohnern das Ergebnis auf Wunsch mitteilen, so der Stadtsprecher. Es gebe keine gesetzliche Pflicht, die Anwohner über eine Kostensteigerung zu informieren. Die Stadt könne aber in Zukunft versuchen, die endgültigen Rechnungen zeitnah nach den Baumaßnahmen zu erheben oder zumindest, wenn möglich, über höhere Kostensteigerungen nach den Vorausleistungserhebungen zu informieren.

Verweis aufs Baugesetzbuch

Bei den drei Straßen habe es sich vor den Baumaßnahmen um unbefestigte Straßen ohne Entwässerung gehandelt, erklärte Stich. Zum Vorwurf der Anwohner, das eigentlich nur Straßenausbaubeiträge zu entrichten seien, verwies die Stadt auf das deutsche Baugesetzbuch.

Demnach seien im Einzelfall Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen als bereits hergestellt anzusehen, wenn sie laut Paragraf 242 Absatz 9 Satz 2 Baugesetzbuch vor dem 03.10.1990 „einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellt“ worden sind. Das habe Stadt bei ihrer Prüfung in allen drei Straßen verneint, sodass die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für diese Straßen gerechtfertigt sei, erläuterte Stich. Die Gründe habe die Stadt den Anwohnern schriftlich mitgeteilt.

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