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Marode. Die Feuerwehr Stahnsdorf muss seit Jahren mit einem alten Depot am Dorfplatz als Standort vorlieb nehmen. Dort gibt es kaum Platz – dafür aber Ratten.

© Sebastian Gabsch

Stahnsdorf: Kompromiss mit ungewissem Ausgang

Stahnsdorf einigt sich auf einen Feuerwehrstandort. Offen bleibt jedoch, ob er aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen wird.

Stahnsdorf - Schon in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Gemeindevertretersitzung am Donnerstagabend wurde klar: Unkompliziert wird die Entscheidung für den neuen Feuerwehrstandort am Rand des Landschaftsschutzgebiets Upstallwiesen nicht. „Im Leitbild für Stahnsdorf steht: Die Grünachsen sollen erhalten bleiben“, gab eine Bürgerin zu bedenken. Ein anderer fügte hinzu, es werde entschiedenen Widerstand aus der Bevölkerung geben, sollten sich die Gemeindevertreter mehrheitlich für das Vorhaben aussprechen.

Rund zwei Stunden später stand dennoch der Beschluss: Die Gemeinde wird die Fläche an den Upstallwiesen kaufen und einen Bebauungsplan aufstellen. Das beschloss die Gemeindevertretung mit 16 Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen. Es ist ein vorläufiger Schlusspunkt nach sieben langen Jahren der Kontroverse. Zustimmung gab es auch von Bürgermeister Bernd Albers (BfB), der bis vor wenigen Monaten noch ausschließlich für die Option Annastraße geworben hatte. „Wir gehen diesen Weg jetzt gemeinsam“, leitete Albers den Tagesordnungspunkt Feuerwehrstandort ein. Es werde ein langer Weg werden, da viele Beschlüsse nötig sein würden, um auf dem Areal bauen zu können. „Aber es ist wichtig, dass die Feuerwehr nun einen Standort erhält, an dem sie wahrgenommen wird.“

Ab November 2017 waren ein Großteil der Gemeindevertreter, Vertreter der Verwaltung und der Feuerwehr in zwei geheimen Treffen zusammengekommen, um eine Lösung für den schwelenden Konflikt zu finden. Offenbar gelang im stillen Kämmerlein, was jahrelang nicht funktioniert hatte: Alle Parteien einigten sich auf einen Kompromiss. „Wir haben es nun in einer konzertierten Aktion geschafft, einen der größten Streitpunkte der Gemeinde zu lösen“, richtete der CDU-Vorsitzende Wolfgang Brenneis das Wort am Donnerstagabend an die übrigen Gemeindevertreter. Es gebe nun zwei Möglichkeiten: „Ein bisschen Grün zu erhalten oder den öffentlichen Brandschutz in Stahnsdorf zu sichern.“ Die Grünen-Vertreter Bettina Schmidt-Faber und Thomas Michel sprachen sich deutlich gegen den avisierten Standort aus. Diejenigen, die den Grünzug durch den Bau der neuen Feuerwache zerstörten, richteten Schmidt-Faber zufolge für künftige Generationen irreparablen Schaden an. Michel rechnet mit Klagen von Naturschützern und vermutet, dass dadurch unnötige Kosten für die Gemeinde entstehen und die Debatte so nur weiter verlängert wird.

Neben der Grünen-Fraktion sprachen sich auch der FDP-Vertreter Christian Kümpel sowie die BfB-Vertreterinnen Jeanne Schlichting und Regina Schwarz gegen den Standort im Landschaftsschutzgebiet aus. Regina Schwarz gab neben Naturschutzgründen zu bedenken, dass der Gemeinde ein Plan B fehle, sollte das Grundstück nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden können.

Für die Freigabe eines Areals aus dem Landschaftsschutzgebiet ist je nach Größe des Bauvorhabens entweder die Obere Naturschutzbehörde des Landes oder die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig. Da es sich in diesem Fall um ein kleineres Einzelvorhaben und eine Fläche von weniger als fünf Hektar handele, sei wahrscheinlich die Untere Naturschutzbehörde zuständig, erklärte Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert auf PNN-Anfrage. Den Zuständigkeitserlass erteile das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft erst dann, wenn ein Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan vorlägen.

Die Entscheidung, ob ein Areal für ein Bauvorhaben aus einem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden dürfe, falle aufgrund von überzeugenden Antragsunterlagen sowie mit Hilfe von Naturschutzorganisationen und des Naturschutzbeirats. Dabei werde auch geprüft, ob sich seltene Tier- und Pflanzenarten am Standort befinden, so Kreissprecherin Andrea Metzler. Sei das der Fall, könnte das Bauvorhaben dadurch gefährdet werden. Die Gemeinde kauft das rund 7500 Quadratmeter große Grundstück von einer Erbengemeinschaft zum Preis von 70 Euro pro Quadratmeter. Bereits Ende Januar seien die Modalitäten des Kaufs mit den Verkäufern vereinbart worden, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Gemeinde rechne mit einem Zeitfenster von etwa zwei Jahren, bis das Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen und als Gemeinbedarfsfläche festgeschrieben sei. Sollte das Zeitfenster nicht eingehalten werden können, werde der Grundstückskaufvertrag vollständig rückabgewickelt. Die Kosten für die Rückabwicklung trage dann die Gemeinde, die Verkäufer müssten ihrerseits in diesem Fall die Kaufpreisanzahlung rückerstatten.

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