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Stahnsdorf: Behörde muss Stahnsdorfer Steg absegnen

Stahnsdorf – Jetzt ist es amtlich: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt darf nach Ansicht des Potsdamer Amtsgerichts dem Stahnsdorfer Ruderclub den gewünschten Steg vor seinem Vereinsgelände nicht länger verweigern. Nach mehr als dreijähriger gerichtlicher Auseinandersetzung, drei Gutachten und etlichen Verhandlungsterminen hatte das Gericht in der vergangenen Woche schlussendlich ein Urteil gefällt.

Stahnsdorf – Jetzt ist es amtlich: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt darf nach Ansicht des Potsdamer Amtsgerichts dem Stahnsdorfer Ruderclub den gewünschten Steg vor seinem Vereinsgelände nicht länger verweigern. Nach mehr als dreijähriger gerichtlicher Auseinandersetzung, drei Gutachten und etlichen Verhandlungsterminen hatte das Gericht in der vergangenen Woche schlussendlich ein Urteil gefällt.

„Die Bundesbehörde ist nun verpflichtet, mit dem Ruderclub den Nutzungsvertrag für die unterhalb der Kleinmachnower Schleuse geplante Steganlage abzuschließen“, freut sich der zweite Vorsitzende des Ruderclubs Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Martin Beilfuß. Auch habe der Bund dem Club die Gutachterkosten zu erstatten, die im Laufe des Prozesses auf etwa 23 000 Euro angestiegen sind.

Schon nach dem letzten Gerichtstermin Anfang Mai hatte sich angedeutet, dass die von der Bundesbehörde vorgebrachten Sicherheitsbedenken der Realität nicht standhielten. In mehreren Gutachten legten Sachverständige des TÜV Nord dar, dass selbst bei widrigen Wind- und Wetterverhältnissen kein nennenswertes Risiko für die Schifffahrt und die Ruderer durch die neue „Ein- und Ausstiegshilfe“ am Ufer des Teltowkanals bestehe (die PNN berichteten).

Noch ist offen, ob das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht. Die Behörde wolle sich erst äußern, wenn das Urteil schriftlich vorliegt, sagte eine Sprecherin. Bange ist dem Ruderclub jedoch nicht. „Das Urteil ist sehr sorgfältig begründet“, erklärte Beilfuß. „Wir können dem gelassen entgegensehen.“ 

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