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Spargel darf unter bestimmten Bedingungen nicht unter Folie gezogen werden.

© Andreas Arnold/dpa

Spargelanbau in Beelitz: Folienanbau kann untersagt werden

Bauern, die Spargel unter Folie angebaut haben, müssen sich darauf einstellen, dass das bald vorbei ist.

Beelitz - Spargelanbau unter Folie kann aus Naturschutzgründen verboten werden. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Linksfraktion im Brandenburger Landtag beim Parlamentarischen Beratungsdienst in Auftrag gegeben hat. Nach der Expertise ist ein Anbau des Gemüses unter Plastikfolien nur dann zulässig, wenn in dem Gebiet „vernünftige Zweifel am Ausbleiben erheblicher Beeinträchtigungen“ des Naturschutzes ausgeschlossen werden könnten, heißt es unter Hinweis auf das Bundesnaturschutzgesetz. Dies müsse aber im Einzelfall entschieden werden.

Vögel können nicht genug Nahrung finden

Frank Jendro vom Parlamentarischen Beratungsdienst erklärte, es gehe lediglich um den Spargelanbau in Vogelschutzgebieten. Vögel können durch die Folie teilweise nicht mehr genügend Nahrung finden, wodurch bedrohte Arten zusätzlich gefährdet würden. Die Fraktionen der Grünen und der Linken im Landtag setzen sich bereits seit einigen Jahren dafür ein, den Einsatz von Folie im Spargelanbau zu reduzieren.

Das aktuelle Gutachten würde nur in Einzelfällen ermöglichen, dass der Einsatz von Folie untersagt wird, sagt Jendro. „Vorausgehen müsste eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnet würde.“ Theoretisch könnte sich jeder Bürger an die Behörde wenden und den Verdacht äußern, dass in einem Spargelanbaugebiet seltene Vogelarten gefährdet würden. „Es liegt dann im Ermessen der Behörde, ob sie dem nachgehen oder nicht.“

Bauern sind dadurch in ihrer Existenz bedroht

Für den Beelitzer Spargelbauer Jürgen Jakobs wäre es das Ende seiner wirtschaftlichen Existenz, sollte er keinen Anbau unter Folie mehr betreiben dürfen, sagt er. „Ohne Folie kann kein Spargelbauer heutzutage mehr wettbewerbsfähige Preise anbieten“, so Jakobs. „Da können sie den Spargelanbau dann gleich komplett verbieten.“ Jakobs Spargelhof baut auf einer Fläche von rund 250 Hektar an, die aber nicht in einem Vogelschutzgebiet liegt.

Das Gutachten behält allerdings auch die wirtschaftlichen Interessen der Bauern im Blick. Wenn es aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ notwendig sei und „zumutbare Alternativen“ nicht existierten, müsste der Folienanbau trotzdem erlaubt sein, heißt es im Text. Öffentliche Interessen könnten auch wirtschaftlicher Natur sein, wie der Erhalt von Arbeitsplätzen.

Wie die Studienautoren weiter schreiben, ist bislang nicht nachgewiesen, dass sogenannte Natura-2000-Gebiete durch Spargelanbau unter Folien erheblich beeinträchtigt worden sind. „Beobachtungen in der Nähe großer Anbauflächen von Spargel unter Folie zeigten jedoch einen gegenüber anderen Flächen geringeren Bestand an geschützten Vogelarten und Einzelexemplaren pro Art.“ (mit dpa)

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