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Glasflaschen in der Bahn verboten: Jährlich strömen zum Baumblütenfest zahlreiche Menschen in Werder (Havel) aus der Bahn. (Archivbild)

© Jörg Carstensen/dpa

Sicherheitshinweise für Züge: Glasflaschen auf dem Weg zur Baumblüte verboten

Am Samstag, 27. April, startet das 140. Baumblütenfest in Werder (Havel). Zur Anreise aus Berlin und dem Umland hat die Bundespolizei ein Glasverbot verfügt - aus gutem Grund.

Werder (Havel) - Das traditionelle Obstweinfest jährt sich 2019 zum 140. Mal. In der Zeit vom 27. April bis zum 5. Mai lockt das Baumblütenfest auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Besucher an. Laut Bundespolizei werden für die Anreise Regionalzüge und S-Bahnen genutzt. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Glasflaschen in die Züge und Bahnen auf den Strecken von und nach Werder (Havel) sowie von und nach Potsdam mitgenommen werden. Das ist durch eine sogenannte Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt.

Dieses Verbot gilt für alle Reisenden, die vom 27. bis inklusive 5. Mai 2019, jeweils in der Zeit von 14 bis 02 Uhr nachts folgende Zugverbindungen nutzen:

RE1: Berlin Zoologischer Garten - Werder (Havel) - Brandenburg Hbf

RE 7: Berlin Zoologischer Garten - Bad Belzig

RB 21: Wustermark - Potsdam Hbf - Berlin Zoologischer Garten

RB 22: Werder (Havel) - Potsdam Hbf - Berlin Schönefeld Flughafen

S7: Berlin Zoologischer Garten - Potsdam Hbf

S1: Schöneberg - Berlin-Wannsee

Dieses Verbot gilt unabhängig von der Reiserichtung und schließt den Bahnhof Werder (Havel) sowie auch die anderen relevanten Stationen mit ein.

Das Verbot soll Straftaten verhindern und Mitreisende und Polizeibeamte schützen. Wie die Bundespolizei mitteilt, ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Straftaten durch alkoholisierte Mitreisende gekommen. Auf dem Fest selbst gibt es ein Sicherheitskonzept

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen sowie an relevanten Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann die Bundespolizei einen Platzverweis aussprechen, die Bahnbetreiber können gegebenenfalls die Weiterfahrt verweigern.

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