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Sicherheit in Kleinmachnow: CDU fordert Wachschutz in Kleinmachnow

Außerdem sind mehr Kontrollen gegen Lärm, Vandalismus und Drogen gewünscht.

Von Eva Schmid

Kleinmachnow – Mit zwei Wachschützern, die am Wochenende und an Feiertagen in den Abendstunden in Kleinmachnow patroullieren sollen, will die CDU/FDP-Fraktion der Gemeinde bei Jugendlichen für Recht und Ordnung sorgen. Grund für den am gestrigen Abend eingebrachten Antrag im Gemeindeparlament seien zunehmende Lärmbelästigungen, Vandalismus und Drogenfunde bei Jugendlichen.

Die Wachschützer sollen laut den Vorstellungen der CDU/FDP-Fraktion täglich im Ort unterwegs sein und das Recht haben, Taschenkontrollen durchzuführen. Zusammen mit der Polizei und Jugendsozialarbeitern soll zudem eine Strategie entwickelt werden, wie Drogen- und Alkoholmissbrauch durch Minderjährige restriktiver geahndet werden könne, heißt es weiter in dem Antrag. Auch soll geprüft werden, wie Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen verringert werden können.

„Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Sozialarbeiter alleine nicht befriedigend einwirken können“, so Fraktionschefin Angelika Scheib. Der Einsatz von Wachschützern, unter anderem rund um den Rathausmarkt, hätte in den vergangenen Jahren Erfolg gezeigt. „Leider wurden diese wieder abgeschafft.“

Kritik an dem Vorhaben kommt indes von Raoul Schramm, dem Gemeindevertreter der Piraten in Kleinmachnow: „Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes stellt die CDU/FDP-Fraktion Jugendliche in Kleinmachnow unter Generalverdacht.“ Dabei seien anlasslose Taschenkontrollen nicht einmal der Polizei gestattet, geschweige denn privaten Sicherheitsdiensten. Schramm ärgert sich, dass mit einem derartigen Vorhaben Jugendliche in diskriminierender Weise zum Straftäter abgestempelt werden. „Mit ihrem Vorstoß möchte die CDU/FDP-Fraktion offensichtlich in schändlicher Art den Populismus der AfD übertreffen“, so Schramm.

Zuletzt sorgten Wachschützer, beauftragt von der Gemeinde, vor rund vier Jahren während der Sommermonate auf dem Rathausmarkt für Ordnung. Laut dem Potsdamer Kommunalwissenschaftler Thorsten Ingo Schmidt dürfen Wachleute wegen des staatlichen Gewaltmonopols polizeiliche Befugnisse wie die Erteilung von Platzverweisen nicht ausüben. Sofern es sich aber um Grundstücke oder Gebäude der Gemeinde handelt, kann dem Wachunternehmen das Hausrecht der Gemeinde übertragen werden. Dann könnten die Wachleute – ebenso wie ein Privater in seinem Hause auch – Störer wegschicken. Anders sehe es aus mit der Überprüfung der Personalien durch den privaten Wachdienst, sie sei rechtswidrig, hatte Schmidt in einem früheren Interview mit den PNN erläutert. 

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