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Sechs Monate auf Bewährung für Lkw-Fahrer: Radler starb an Folgen des Unfalls in Michendorf

Michendorf - Fahrlässige Tötung: Der 54-jährige René R., der im Dezember 2016 einen Radfahrer in Michendorf anfuhr, ist am Montag vor dem Potsdamer Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Michendorf - Fahrlässige Tötung: Der 54-jährige René R., der im Dezember 2016 einen Radfahrer in Michendorf anfuhr, ist am Montag vor dem Potsdamer Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie sind auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt worden. Zudem soll der Verurteilte 1000 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Dies bestätigte gestern Wolfgang Peters, Sprecher des Amtsgerichts.

Einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ zufolge hatte René R. laut eigener Aussage auf das falsche Ampelsignal geachtet, als er mit seinem Lkw auf die Kreuzung B2/Michendorfer Chaussee zufuhr. Die Ampelanlage an der Unfallstelle ist zweiteilig, eine Ampel gehört zur Geradeausspur, eine weitere zur Rechtsabbiegespur. Weil ihn die Sonne blendete, habe er nur das grüne Licht der Rechtsabbiegerampel gesehen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Auch den 72-jährigen Klaus-Peter A., der mit seinem Rad bei Grün die B2 überquerte, tilgte demnach die Sonneneinstrahlung aus René R.s Blickfeld. Klaus-Peter A. erlitt bei der Kollision mit dem Lkw schwere Hirnverletzungen und eine Beckenfraktur, kam aber zunächst mit dem Leben davon. Der 72-Jährige wurde zum Pflegefall und musste acht Monate in einer Klinik verbringen. Am 2. August 2017 erlag Klaus-Peter A. einer Lungenentzündung.

Verteidigerin Ulrike Martinius sah die Schuld für den Tod des 72-Jährigen nicht beim Angeklagten. Klaus-Peter A. sei einige Monate nach seinem Unfall mit dem Rollstuhl eine Treppe hinuntergestürzt, worauf sich sein Allgemeinzustand noch einmal erheblich verschlechtert habe. Laut einem Gutachten von Rechtsmediziner Johannes Neumann hatte A. jedoch bereits in Folge des Unfalls mit Schluckstörungen zu kämpfen gehabt, die durch das erlittene Schädel-Hirn-Trauma entstanden waren. Bei derartigen Verletzungen sei eine Lungenentzündung eine häufig auftretende Komplikation, so Neumann. Der Rechtsmediziner stellte A.s Tod somit in direkten Zusammenhang mit dem Unfall im Dezember 2016.

René R. beteuerte vor Gericht, dass er Klaus-Peter A. damals nicht gesehen und auch das Hupen von Augenzeugen nicht gehört habe. Der Radfahrer sei für ihn plötzlich von links hinter dem Außenspiegel des Lkws aufgetaucht. Als er bremste, sei es bereits zu spät gewesen. Er habe mehrmals unmittelbar nach dem Unfall versucht, sich bei Klaus-Peter A. zu entschuldigen, als dieser im Krankenhaus lag, sagte René R. Die Ehefrau des Verletzten habe ihn jedoch weggeschickt. Seinen Beruf als Lkw-Fahrer gab der 54-Jährige nach dem Unfall auf. 

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