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Schwielowsee: Illegale Müllverwertung geahndet

Amtsgericht Potsdam verurteilt Chef und Betriebsleiter der Firma Richter Recycling zu Geldstrafen.

Schwielowsee - Viele Jahre hat die „Interessensgemeinschaft Erholungsort Geltow“ gegen die unrechtmäßige Müllverarbeitung im Landschaftsschutzgebiet des Schwielowseer Ortsteils gekämpft. Am gestrigen Montag wurden der Geschäftsführer der vor Ort ansässigen Firma Richter Recycling und sein Betriebsleiter vor dem Amtsgericht Potsdam wegen der unerlaubten Nutzung von zwei Anlagen und nicht genehmigten Erweiterung des Firmenstandorts zu Geldstrafen von rund 33 000 und 6650 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte nach Anzeigen der Anwohner und des Landesumweltamtes die Ermittlungen aufgenommen und letztlich Klage gegen den Geschäftsführer und den Betriebsleiter erhoben. Der Vorwurf: Die Firma habe unerlaubt eine zusätzliche Ballenpresse und einen Schredder betrieben und sich über eine zuvor erteilte Verfügung des Landesumweltamtes hinweggesetzt. Zumindest eine der Anlagen soll trotz vorheriger Versiegelung durch die Umweltbehörde weiter betrieben worden sein, auch sei eine Fläche am Betriebsgelände illegal als Müllablageplatz benutzt worden.

Nachdem sich kurz nach Verhandlungsbeginn Gericht und Anwälte zu einer nicht-öffentlichen Beratung zurückgezogen hatten, gestanden die angeklagten Mitarbeiter der Recyclingfirma die ihnen zur Last gelegten Taten. Die Maschinen seien zu „Probezwecken“ betrieben worden, sagte der Geschäftsführer des Recyclingunternehmens, Jens Bahnemann. Während das Genehmigungsverfahren noch lief, sollten die Anlagen schon mal auf ihre Effizienz hin überprüft werden. Bahnemann hatte im Jahr 2012 die Erweiterung seines Firmenstandorts und der dort zu verarbeitenden Müllmenge beantragt, jedoch bisher keine Genehmigung dafür erhalten. Dies sei misslich, berechtige ihn aber nicht, sich über Verwaltungsvorschriften hinwegzusetzen, so die Vorsitzende Richterin. Zugutegehalten wurde dem Chef und dem Betriebsleiter, dass sie dem Gericht durch ihr Geständnis eine langwierige Beweisaufnahme ersparten.

Das Gericht folgte dem Plädoyer und Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Geschäftsführer der Recyclingfirma Richter, Jens Bahnemann, zu 90 Tagessätzen von je 366 Euro. Betriebsleiter Nico Rothäuser wurde wegen Beihilfe eine mildere Strafe zuerkannt, er kam mit 50 Tagessätzen von je 133 Euro davon. Das Verfahren gegen den stellvertretenden Betriebsleiter wurde gegen Zahlung von 900 Euro an den Naturschutzbund BUND eingestellt.

„Wir sind zufrieden, dass überhaupt ein Urteil gesprochen worden ist“, sagte Anwohnerin Eleonore Müller nach der Verhandlung. „Sie mussten eingestehen, dass sie etwas falsch gemacht haben.“ Vor vier Jahren hatte sich die Interessensgemeinschaft gegründet und seitdem ein Auge auf den Recyclinghof gehabt.

Seit 2009 sei dieser im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis, nach der er vor Ort bis zu 50 000 Tonnen Müll lagern und sortieren darf. Dann begann die Firma jedoch, sich deutlich zu erweitern. „Sie bauten Hallen, die übergroß erschienen“, erinnert sich Anwohner Gunter Jung. Parallel änderte die Gemeinde den Flächennutzungsplan, aus dem Wohn- wurde ein Mischgebiet, der Recyclinghof im Wildpark Gewerbestandort. Die Anwohner formierten sich und schauten noch genauer hin.

Mittlerweile befindet sich die Firma in der Trinkwasserschutzzone für das Wasserwerk Wildpark-West, die vor einigen Jahren erweitert worden war. Der Recyclingbetrieb genießt Bestandsschutz, wäre als Neuansiedlung allerdings nicht genehmigungsfähig. Die Anwohnerinitiative dokumentierte die Arbeiten auf dem Gelände und schrieb Beschwerdebriefe ans Landesumweltamt. Bei einer Kontrolle im September 2012 stellte die Behörde schließlich fest, dass die Firma eine zusätzliche Ballenpresse betrieb, für die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz keine Genehmigung vorlag. Der Weiterbetrieb wurde untersagt und das Gerät versiegelt. Trotzdem setzte der Müllverwerter seine Arbeit fort. Zwei Jahre später schaffte der Recyclingbetrieb noch einen weiteren Schredder an, den er ebenfalls ungenehmigt betrieb.

Verteidigerin Heide Sandkuhl sah es als bedeutsam an, dass bereits grundsätzlich eine Betriebserlaubnis existierte. Zudem müsse man abgrenzen, dass es sich nicht um Umweltfrevel handele. „Hier wurde nicht illegal Müll in den Wald gekippt“, sagte sie. Die Anwohner sehen das anders. Auf einem an das Betriebsgelände angrenzenden Flurstück, auf dem Richter Recycling ebenfalls illegal Maschinen und Abfälle gelagert hatte, waren offenbar schadstoffhaltige Flüssigkeiten ins Erdreich gesickert. In einem Bodengutachten wurden Schwermetalle, Öle und weitere Schadstoffe nachgewiesen. Um das Trinkwasser zu schützen, ordnete das Landesumweltamt eine Räumung des Grundstücks an (PNN berichteten). Inzwischen hat die Firma Richter Recycling ihre Tätigkeiten ins Potsdamer Industriegebiet verlagert. „Ich werde nicht klein beigeben“, sagte Geschäftsführer Bahnemann am Montag. Er rechne damit, dass sein Recyclingbetrieb die ausstehende Genehmigung bis zum Jahresende erhalten werde. Dann wolle er nach Geltow zurückkehren und dort wie vorgesehen seinen Müll lagern und verwerten.

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