zum Hauptinhalt

Schüsse auf Nachbarn: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Er tötete seinen Nachbarn mit Schüssen aus seiner Schrotflinte: Die Potsdamer Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen einen 60 Jährigen aus Werder (Havel) nicht akzeptieren und geht in Revision. 

Werder (Havel)/Potsdam - Die Potsdamer Staatsanwaltschaft will das Urteil gegen einen Hundebesitzer, der seinen Nachbarn mit der Schrotflinte tötete, nicht akzeptieren. Es wurde Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Nachfrage. Zunächst hatte die "Märkische Allgemeine" berichtet.

Der 60-Jährige ist vergangene Woche vom Landgericht Potsdam zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Die Anklage hatte auf lebenslange Haft wegen Mordes plädiert.

Der Mann hatte gestanden, seinen Nachbarn im Februar mit der Schrotflinte in Bauch und Kopf geschossen zu haben. Zuvor habe dieser wiederholt über seine beiden Hunde und die Lebensgefährtin geschimpft. Der Angeklagte gab an, wegen eines früheren gewalttätigen Übergriffs traumatisiert zu sein.

Das Gericht urteilte im Zweifel für den Angeklagten: Es hätte nicht mit eindeutiger Sicherheit festgestellt werden können, dass der Mann den Tod seines Nachbarn plante. Daher sei er wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes zu verurteilen.

Anna Kristina Bückmann dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false