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Schmidt kommt nicht vor Gericht: Kein Untreue-Verdacht wegen Marina-Vergabe

Teltow - Die Potsdamer Staatsanwaltschaft wird wegen der umstrittenen Vergabepraxis beim Bau von Teltows Marina kein Verfahren wegen möglicher Untreue gegen den Bürgermeister der Stadt Teltow, Thomas Schmidt (SPD), eröffnen. Behördensprecherin Sigrid Komor sagte den PNN, es hätten sich nach eingehender Prüfung weder objektiv noch subjektiv Anhaltspunkte für Untreue ergeben.

Teltow - Die Potsdamer Staatsanwaltschaft wird wegen der umstrittenen Vergabepraxis beim Bau von Teltows Marina kein Verfahren wegen möglicher Untreue gegen den Bürgermeister der Stadt Teltow, Thomas Schmidt (SPD), eröffnen. Behördensprecherin Sigrid Komor sagte den PNN, es hätten sich nach eingehender Prüfung weder objektiv noch subjektiv Anhaltspunkte für Untreue ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich eingeschaltet, nachdem dort im Mai 2017 aufgrund der Berichterstattung in den PNN eine Anzeige gegen den Bürgermeister eingegangen war. Zuvor waren diverse Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Teltower Marina ins Zentrum der Kritik gerückt.

Unter anderem hatte die Stadt Teltow einem schon viele Jahre für die Stadt tätigen Planungsbüro über dreieinhalb Jahre eine monatliche Pauschale für die planerische Projektsteuerung gezahlt. Der Auftrag war nicht ausgeschrieben worden, hatte sich aber auf rund 350 000 Euro summiert. Die Zahlung war im Sommer 2016 eingestellt worden, nachdem die Stadtverordneten einen unabhängigen Gutachter mit der Aufklärung der exorbitanten Kostensteigerung bei dem Bauprojekt beauftragten und anstelle mehrerer Büros ein Gesamtprojektsteuerer den Hafen übernahm.

Das damit beauftragte Ingenieur- und Planungsbüro aus Frankfurt (Oder) hatte wenige Wochen zuvor für die Stadt Teltow eine Finanzanalyse erstellt und mehrere Szenarien vom Weiterbau der Marina bis zu einem möglichen Ausstieg untersucht. Auf Basis seiner Empfehlung hatten sich die Stadtverordneten letztlich dafür entschieden, das Projekt fortzuführen. Der im Anschluss erteilte Auftrag für die Gesamtprojektsteuerung hatte daher auch ein gewisses Geschmäckle.

Auch er sollte zunächst freihändig an das Frankfurter Büro vergeben werden, wurde aber ausgeschrieben, nachdem der Stadtverordnete Andreas Wolf (BfB) das Vorgehen bei der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium angemahnt hatte. Am Ergebnis änderte die Ausschreibung aber nichts (PNN berichteten).

Welche Vergaben die Staatsanwaltschaft im Einzelnen unter die Lupe nahm, sagte Sprecherin Komor nicht. Wo geprüft worden sei, habe sich aber kein Anhaltspunkt für eine Pflichtverletzung und einen vergaberechtlichen Verstoß ergeben. Es fehle am Vorsatz. Im Fall der von Teltow gezahlten Pauschale für die Projektsteuerung hatte die Stadt Teltow angeführt, dass bei Auftragserteilung nicht absehbar war, dass sich der Bau verzögern und der Auftrag damit erweitern würde. Zudem hatten die Stadtverordneten den Auftrag zuvor abgesegnet.

Während aus dem Rathaus gestern zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft kein Statement zu bekommen war, löste die Nachricht bei Wolf erneut Unmut aus. „Ich sehe weiterhin viele Vergaben im Umfeld des Hafens als rechtlich kritisch an“, erklärte er. Aufgrund seiner Erfahrungen – etwa mit der Kommunalaufsicht oder dem Innenministerium – habe er Zweifel, dass eine ernsthafte Aufarbeitung gewünscht sei. Bei beiden Behörden war Wolf mit seinen Beschwerden zuletzt abgeblitzt. „Mein Eindruck ist, dass alles versucht wird, um mögliche Verstöße zu vertuschen“, sagte er.

So bleiben offene Fragen. Zu klären ist etwa, wie es zu der drastischen Kostensteigerung für Bodenaushub und Entsorgung des belasteten Materials auf dem Hafengrundstück kam. Wie berichtet war dieser Auftrag 2014 für 2,1 Millionen Euro an eine Firma aus Wildau vergeben worden. Zwischenzeitlich hatten sich die Kosten aber verdoppelt bis verdreifacht, ohne dass die Stadtverordneten in Nachverhandlungen einbezogen wurden. Nach PNN-Recherchen soll dieser Fall nicht Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Prüfung gewesen sein. Solveig Schuster

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