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Sabersky-Villa: Villengarten verliert Denkmalstatus

Amt einigt sich mit den Sabersky-Erben auf Vergleich. Jetzt befürchten aber einige die Bebauung des Teltower Parks.

Teltow – Der ehemalige Gutshofsgarten der jüdischen Großgrundbesitzer Max und Albert Sabersky an der Lichterfelder Allee in Teltow hat seinen Denkmalstatus verloren. Nach einem langwierigen Streit habe sich das Brandenburger Landesdenkmalamt mit den Grundstückserben vor dem Landgericht Potsdam auf einen Vergleich verständigt. In dessen Folge sei der vor gut sechs Jahren unter Schutz gestellte Park von der Landesdenkmalliste genommen worden, bestätigte Georg Frank, Dezernatsleiter Praktische Denkmalpflege der Behörde, den PNN.

Der Wald wird nicht bleiben

In Teltow wächst nun die Sorge, dass das grüne Kleinod bald gänzlich verschwinden könnte. Schon seit Jahren planen die Erben, zumindest Teile des etwa 1,5 Hektar großen, heute mit hohen Bäumen bewachsenen Areals zu bebauen. Zu den konkreten Planungen äußerte sich Erben-Vertreter Florian Lewens zwar noch nicht. Aber „Waldgebiet bleibt es auf keinen Fall“, erklärte er.

„Ich bin erschüttert“, äußerte sich dazu der ehemalige Grünen-Politiker Wolfgang Köhn. Köhn hatte vor gut sechs Jahren die Eintragung des Villengartens in die Landesdenkmalliste forciert, um den Park, der einst den Gutshof der Sabersky-Brüder umgab, als jüdisches Kulturgut zu erhalten. Der Teltower ist überzeugt, dass es sich bei dem inzwischen wildbewachsenen Grünzug um einen ehemals von dem Königlichen Hofgärtner Theodor Carl Gustav Nietner (1823 – 1893) entwickelten Villengarten handelte, den dieser Mitte der 1870er-Jahre im Auftrag der Brüder entworfen hatte.

Kein historischer Beweis für Hofgarten

Neben einer Zeitschrift, in der Nietner später eine Planskizze veröffentlichte, berief sich Köhn seinerzeit zudem auf ein von amerikanischen Streitkräften aufgenommenes Luftbild aus dem Jahr 1945, auf dem seiner Meinung nach zwischen den abgelichteten Baumkronen ein den Nietnerschen Plänen ähnelndes Wegesystem zu erkennen war. Die Gutshofserben bezweifelten jedoch, dass der Plan des Hofgärtners jemals an der Lichterfelder Allee umgesetzt worden war. Wie sie in einem Gutachten darlegten, gäbe es dafür keinerlei historischen Beweis.

Das Landesdenkmalamt habe die Aussichten, den Streit vor dem Landgericht zu gewinnen, „als nicht ausreichend“ erachtet und aus diesem Grund dem Vergleich zugestimmt. Die Behörde, die sich bei der Eintragung des Parks in die Landesdenkmalliste neben den von Wolfgang Köhn vorgelegten Belegen auf eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema gestützt hatte, sei aber „weiterhin von dem historischen Wert des Parks überzeugt“.

Park soll zumindest dokumentiert werden

Nach dem geschlossenen Vergleich müsse der Grundstückseigentümer den Park nun zumindest mit all seinen noch vorhandenen Fundamentresten, Wegespuren und Baumbeständen dokumentieren. „Wenn wir den Park schon nicht erhalten können, so bleiben uns damit zumindest die Informationen darüber, wie es einmal war“, erklärte Frank.

Bevor der Park in die Landesdenkmalliste eingetragen worden war, hatte die Wohnwert Kleinteltow GmbH, deren Geschäftsführer Erben-Vertreter Florian Lewens ist, die Bewohner von Teltow-Seehof mit einem Bauantrag für 17 Einfamilienhäuser aufgebracht, die um den ehemaligen Gutshof herum gebaut werden sollten. 13 Häuser genehmigte die Stadt. Für vier Bauvorhaben erteilte sie das Einvernehmen nicht, weil diese Grundstücke in das aus ihrer Sicht schützenswerte Park-Ensemble eingriffen. Dazu gehörte auch das Grundstück mit der alten Konsum-Baracke an der Fritz-Reuter-Straße. Nachdem sich Pläne für ein Backshop mit Café darin nicht verwirklichen ließen, soll die inzwischen Graffiti-beschmierte und dem Zerfall preisgegebene Baracke abgerissen werden. Das Grundstück sei verkauft und werde ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaut, erklärte Lewens.

Über die anderen Flächen wolle er in Kürze mit der Stadt sprechen. Ziel der Erben sei es, die Flächen bestmöglich zu verwerten, so Florian Lewens. Teltows Stadtverwaltung bestätigte die Gesprächsanfrage. Zu den eigenen Vorstellungen äußerte sie sich nicht.

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