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Potsdam-Mittelmark: Regenrohre werden strafbar Niederschlag muss auf Grundstück versickern

Michendorf - Wer in Michendorf Regenwasser auf die Straße leitet, muss künftig mit einer empfindlichen Strafe rechnen: bis zu 5000 Euro drohen laut neuer Satzung. Das Regelwerk zur „Versickerungspflicht von Niederschlagwasser auf Grundstücken“ ist Montagabend von den Gemeindevertretern beschlossen worden.

Michendorf - Wer in Michendorf Regenwasser auf die Straße leitet, muss künftig mit einer empfindlichen Strafe rechnen: bis zu 5000 Euro drohen laut neuer Satzung. Das Regelwerk zur „Versickerungspflicht von Niederschlagwasser auf Grundstücken“ ist Montagabend von den Gemeindevertretern beschlossen worden. Demnach darf Regenwasser nicht mehr auf den öffentlichen Verkehrsraum geleitet werden. Probleme gibt es unter anderem in der Straße des Friedens in Langerwisch. Hier würden mehrere Rohre von Grundstücken auf die Straße gehen und regelmäßig Gehweg und Fahrbahn unter Wasser setzen. Auch in der Potsdamer Straße in Michendorf würden Anwohner das Wasser auf die Straße leiten. „Wird jetzt das Ordnungsamt losziehen?“, fragte Gemeindevertreter Eckhard Reinkensmeier (SPD). Bürgermeisterin Cornelia Jung (parteilos) versprach, dass die Verwaltung eine Schonfrist wahren würde. Erst wer nach geraumer Zeit immer noch nicht das Fallrohr auf sein Grundstück gedreht hat, werde belangt.

Laut Satzung muss das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, auf dem es anfällt. Die Kosten für Umbaumaßnahmen müssen die Grundstückseigentümer zahlen. „Es war Zeit, dass diese Satzung auf den Tisch kommt“, so UWG/FBL-Fraktionschef Udo Reich. Der desolate Zustand der Stückener Dorfstraße sei auch darauf zurückzuführen, dass immer wieder Regenwasser auf die Fahrbahn geleitet worden ist. lä

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