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Die Parzellen des Kleingartenvereins Baumgartenbrück liegen am Schwielowsee.

© Andreas Klaer

Räumungsklage: Etappensieg für Gärtner aus Werder (Havel)

Eine Räumungsklage gegen den Kleingartenverein Baumgartenbrück wird wohl abgewiesen. Das hilft allerdings erstmal gar nichts.

Werder (Havel) - Es sieht gut aus für die Gärtner aus dem Kleingartenverein Baumgartenbrück in Werder: Das Potsdamer Amtsgericht wird „mit ziemlicher Sicherheit“ eine Räumungsklage für ihre Gärten abweisen. So verkündete es Richter Heinrich Leiwesmeyer am gestrigen Dienstag. Das Urteil fällt in einem Monat. Geklagt hatte Marko Naumann, Besitzer mehrerer Parzellen auf dem Grundstück am Schwielowsee. 

Gegenstand der Verhandlung war der Pachtvertrag aus dem Jahr 2000, den der damalige Besitzer mit dem Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) und den Kleingartenvereinen Baumgartenbrück und Holländer Mühle geschlossen hatte. Zeitgleich mit dem Kleingartenpachtvertrag war eine schriftliche Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden. In dieser wurde wie berichtet erlaubt, in den Lauben zu übernachten und weniger Obst und Gemüse zu pflanzen, als im Bundeskleingartengesetz erlaubt. Der Richter nahm in seiner Beurteilung der beiden Verträge kein Blatt vor den Mund: „Da wurde ein Vertrag gemacht, über dem dick steht ’Kleingartenvertrag’, und dann wurden dessen wesentliche Regeln mit einem zweiten Vertrag wieder außer Kraft gesetzt.“

Die Kläger sind sauer

Was nicht für die Position der Kleingärtner zu sprechen scheint, legte Richter Leiwesmeyer jedoch zu ihren Gunsten aus. Er argumentierte, die Zusatzvereinbarung betreffe lediglich die Gestaltung der Gärten. Die mögliche Kündigung des Vertrags werde aber nicht erwähnt, weshalb in diesem Teil der Hauptvertrag und damit das Bundeskleingartengesetz gelte.

Die Anwältin des Klägers reagierte mit Unverständnis auf diese Darstellung. Der Kleingartenpachtvertrag sei ein Scheinvertrag gewesen. „Es war niemals gewollt, dass der Vertrag so umgesetzt wird. Nur was in der Zusatzvereinbarung steht, war wirklich gewollt“, argumentierte Barbara Friedl-Schöning. Man habe es hier auch mit Steuerhinterziehung aufgrund der niedrigen Pachtzahlung zu tun, sagte sie mit Blick auf die Gemeinnützigkeit. Diese wird Kleingartenvereinen zuerkannt, wenn sie die recht strengen Regeln einhalten. „Jeder in Werder hat mitgespielt und niemand hat so genau hingeschaut“, so die Anwältin. Der Richter allerdings sah es nicht erwiesen an, dass der Vertrag „nur zum Spaß vereinbart war“, wie er es ausdrückte. 

Sollte das Urteil die Räumungsklage tatsächlich abweisen, würde das den Gärtnern allerdings nicht sofort helfen. Ihnen verwehrt Besitzer Naumann – wie auch schon dessen Vorgänger Heiko Herrmann – den Zutritt zu ihren Gärten. Zudem kündigte die Klägerseite am Rande der Verhandlung bereits an, im Fall einer Abweisung voraussichtlich in Revision gehen zu wollen. 

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