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Nach der Tat fuhr der Beschuldigte gegen eine Hauswand im Industriegebiet in Plötzin.

© Julian Stähle

Prozessbeginn in Potsdam: Werderaner wegen Mordes angeklagt

Der 65-Jährige ertränkte seine Frau in einem Teich. Seinem Sohn schoss er ins Gesicht, als dieser seiner Mutter helfen wollte.

Potsdam - Nachdem ihr Mann sie niedergestochen und ihren Kopf in einem Teich unter Wasser gedrückt haben soll, ist eine Frau gestorben. Am Montag hat der Prozess gegen den 65-Jährigen vor dem Landgericht Potsdam begonnen. Der Mann sei wegen Mordes angeklagt, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck. Die Tat ereignete sich im Mai vergangenen Jahres. Nach der Tat sprachen frauenpolitische Verbände von einem sogenannten Femizid. Damit ist die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts gemeint. Am gestrigen ersten Prozesstag sei die Anklageschrift verlesen worden (21 Ks 10/20, 486 Js 19014/20). Der 65-Jährige habe zunächst nur persönliche Angaben gemacht und sich nicht zu den Vorwürfen äußern müssen, sagte Beck.

Die Frau wollte sich laut Anklage von ihrem Partner trennen und war mit ihren beiden Kindern aus dem gemeinsamen Haus in eine Ferienwohnung in Werder (Havel) gezogen. Dort habe sie sich an dem Tag mit den Kindern und einer Freundin aufgehalten, als der Ehemann aufgetaucht sei. Er habe sie mit einer Schreckschusspistole bedroht, heißt es in der Anklageschrift.

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Sohn mit Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen

Die Frau flüchtete der Anklage zufolge aus der Wohnung und rutschte in einen Teich auf dem Gelände. Der Angeklagte soll sie mit einem Messer attackiert und bis zu viermal zugestochen haben. Dabei sei unter anderem die Lunge lebensgefährlich verletzt worden. Außerdem soll der Angeklagte sein Opfer mit dem Kopf unter Wasser gedrückt haben bis er sicher gewesen sei, dass seine Frau tot war, hieß es. 

Als der Sohn versucht habe, seiner Mutter zu helfen, habe ihm der Vater mit der Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen. Einen weiteren Zeugen, der ebenfalls zu Hilfe kommen wollte, soll der 65-Jährige mit Messer und Schreckschusspistole bedroht haben, so die Anklageschrift.

Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte nach den Angaben mit seinem Auto und fuhr gegen eine Wand. Er erlitt dabei schwere Verletzungen. Insgesamt zehn Verhandlungstage wurden anberaumt. Der nächste Prozesstag ist der 12. April, dann werden erste Zeugen gehört, unter anderem der Sohn.  

Was sollte man tun, wenn man einen Verdacht hat? Wie kann man helfen? 

Die Berater des bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, die unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 zu erreichen sind,  helfen nicht nur betroffenen Frauen, sondern beraten auch und gerade Nachbarn, Freunde und Angehörige. Gemeinsam wird überlegt, wie in der jeweiligen Situation von Gewalt betroffene Frauen am besten unterstützt werden können. Außerdem gibt es in Deutschland das Gewaltschutzgesetz, das unter anderem die Möglichkeit einer Wegweisung vorsieht. Der Täter kann damit vor Ort ohne richterlichen Beschluss der Wohnung verwiesen werden. So bleiben von Gewalt betroffene Frauen und Kinder geschützt in der Wohnung. 

(dpa)

Gudrun Janicke

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