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Prozess um Mord an Ehefrau: In voller Absicht in den Tod

Landgericht schließt Unfall aus: Ein Potsdamer ist wegen Mordes an seiner Frau zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Potsdam/Stahnsdorf - Er wollte sich das Leben nehmen, doch statt sich selbst fuhr er seine arglose Frau in den Tod. Wegen Mordes und vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilte die erste große Strafkammer des Potsdamer Landgerichtes den 63-jährigen Potsdamer Michael A. am gestrigen Montag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Am Steuer eines Autos soll er zudem nie wieder sitzen. Die Kammer entzog dem Angeklagten zugleich lebenslang den Führerschein.

Wie berichtet hatte der gebürtige Russe am ersten Weihnachtstag 2015 auf der Landesstraße 77 zwischen Güterfelde und Saarmund seinen weißen VW-Firmenwagen bei 90 bis 100 Stundenkilometer ungebremst gegen einen Baum gesetzt. Während er schwer verletzt überlebte, kam für die neben ihm sitzende Anna A. jede Hilfe zu spät. Sie erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen. Doch anders als Michael A. wollte sie nicht sterben. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass ihr Mann mit seinem eigenen Suizid auch ihren Tod plante. Wiederholt hatte der unter schweren Depressionen leidende Potsdamer das zuvor angekündigt, am Weihnachtstag 2015 soll er seinen lange gereiften Plan schließlich in die Tat umgesetzt haben wollen. Unter dem Vorwand eines Sauna-Besuchs soll er seine zu dieser Zeit von ihm getrennt lebende Ehefrau heimtückisch in sein Auto gelockt und dann zielgerichtet in den Tod gefahren haben. Einen Unfall, wie von dem Angeklagten bis zuletzt behauptet, schließt die Kammer aufgrund der vor und im Prozess gewonnenen Erkenntnisse aus. „So viele Zufälle gibt es nicht im Leben“, erklärte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter.

Kein Anhaltspunkt für technischen Defekt

Weder hätten sich Anhaltspunkte für einen technischen Defekt des Autos noch für andere äußere Einflüsse ergeben, aufgrund derer der Wagen auf schnurgerader und freier Strecke gegen den einzig vorhandenen Baum fuhr. Michael A. hatte angegeben, vor der Fahrt unter Schwindel und später unter einer Bewusstseinsstörung gelitten zu haben. Er habe Feuervögel gesehen, die Feuerbälle auf die Straße warfen, denen er ausgewichen sei. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters eine „abenteuerliche“ Version, die sich nicht beweisen ließ. Der Angeklagte sei auf Herz und Nieren untersucht worden und habe weder unter einer schweren Herz- noch Hirnstörung gelitten. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich vielmehr um einen durchgeplanten Bilanzselbstmord.

Schon zu Studienzeiten hatte Michael A. depressive Phasen, die im Laufe seines Lebens immer schwerer geworden seien. Erste suizidale Gedanken kamen 2010 auf und verfestigten sich offenbar, nachdem der als Altenpfleger tätige Angeklagte in Deutschland nicht wie gewünscht beruflich Fuß fasste und auch die dritte Ehe gescheitert war. Auch kurz vor der Todesfahrt soll sich Michael A. in einer schweren depressiven Phase befunden haben, die er offenbar mit dem Tod zu beenden suchte. Nachdem er am 19. Dezember zuletzt zum Dienst erschienen war, tauchte er ab und war weder für seine Kollegen noch die zu Hilfe gerufene Polizei erreichbar. Auch den Firmenwagen brachte er nicht wie vorgegeben zu seinem Arbeitgeber zurück. Dies hatte noch kurz vor der Todesfahrt zur fristlosen Kündigung des Altenpflegers geführt.

Der Angeklagte hatte Affären

Michael A., der in einer Akademikerfamilie und nach eigenen Angaben behütet aufgewachsen war, hatte seine aus Lettland stammende Frau Anna A. über eine Kontaktanzeige kennengelernt und 1997 geheiratet. Nachdem die Beziehung zunächst harmonisch verlief, habe Michael A. den unterschiedlichen Bildungsgrad als zunehmend problematisch empfunden. Er flüchtete sich in außereheliche Affären, sie sich in den Alkohol. Nach vielem Hin und Her sollen beide im März 2015 die emotionale Trennung auch räumlich vollzogen haben. Ob er sie aus Fürsorge nicht allein zurücklassen wollte oder aus Rache und Eifersucht handelte, weil sie auch ohne ihn glücklich war, ließ sich für das Gericht nicht abschließend klären.

Bei einem möglichen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren Haft führte die Kammer aber die persönliche Ausnahmesituation, in der sich Michael A. möglicherweise befunden habe, zu seinen Gunsten an. Wenn er aufgrund einer schweren depressiven Phase von dem suizidalen Gedanken beherrscht gewesen sei, könne eine erhebliche verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwölf Jahre Freiheitsstrafe plädiert, der Verteidiger auf Freispruch.

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