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Ein 76-Jähriger ist am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

© dpa

Prozess: Sexuelle Belästigung im Pflegeheim

Ein 76-jähriger Beelitzer muss eine Geldstrafe zahlen. Ein Pflegehelfer hatte wegen ungewollten Berührungen Anzeige erstattet.

Kleinmachnow/Potsdam - Ein Beelitzer ist am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Vorfälle, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden, ereigneten sich im Sommer im Senvital Senioren- und Pflegezentrum Kleinmachnow in der Förster-FunkeAllee. Der 76-jährige Gunter Klaus G. soll dort am 4. und 12. Juni einen Pflegehelfer berührt und sexuell belästigt haben.

Der Angeklagte, dessen Ehefrau in der Pflegeeinrichtung untergebracht ist, soll am 4. Juni auf dem Weg zum Fahrstuhl beim Schütteln der Hände die Handfläche des 21-jährigen Pflegehelfers gestreichelt haben. Später habe G. am selben Tag bei einem Gespräch den Arm um die Schulter des Pflegers gelegt, diese gestreichelt und sei dann langsam mit seiner Hand Richtung Hüfte geglitten. Abends, als der junge Mann das Abendbrot abräumte, sei G. noch einmal zu ihm gekommen. G. habe ihm erzählt, dass er oft allein sei, Filme schaue und dabei onaniere.

Pflegehelfer suchte Abstand

Der Pflegehelfer, der erst seit Ende Mai dieses Jahres über eine Zeitarbeitsfirma bei dem Pflegeheim arbeitete, wollte nach eigener Aussage nach den Ereignissen nicht mehr alleine in der Abteilung, in der die Frau des Angeklagten untergebracht war, arbeiten. Er habe Abstand gesucht. Am 12. Juni wurde er jedoch wieder in der Abteilung eingesetzt. G. sei an diesem Tag beim Zubereiten des Abendbrotes in die offene Küche gekommen und habe den Pfleger mit beiden Händen an der Hüfte gepackt und sich eng an ihm vorbei geschoben, um etwas zu holen. Dabei habe er den Pfleger mit seinem Ober- und Unterkörper berührt.

G. bestritt die Vorwürfe. Er behauptete, er habe sich zwar mit dem Pflegehelfer am 4. Juni unterhalten, jedoch bei der Abendbrotausgabe in Anwesenheit seiner Frau. Danach habe er den Pfleger an diesem Tag nicht mehr gesehen. Bei ihrer letzten Begegnung, an dessen Datum sich der Angeklagte nicht erinnern konnte, habe er dem Pfleger lediglich die Hand gegeben und dabei die Innenhand des Pflegers berührt. Der Angeklagte erklärte zudem, dass er aufgrund von Krankheit, der Einnahme von Blutdrucktabletten und einer Prostataoperation unter erektiler Dysfunktion leide und „in dieser Beziehung“ ruhig gestellt sei.

Die Richterin hielt die Aussage des Pflegehelfers für glaubwürdig und sah keinen Grund, warum der Pfleger G. zu Unrecht belasten sollte. G. wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Die Richterin betonte in ihrer Begründung, dass ungewollte Berührungen bereits den Straftatbestand der sexuellen Belästigung erfüllten.

Sarah Stoffers

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