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In Stahnsdorf und Werder (Havel) sollen einkommensschwache Familie entlastet werden.

© Andreas Klaer

Potsdam-Mittelmark: Stahnsdorf und Werder wollen Kitabeiträge ändern

Familien mit mehreren Kindern und Geringverdiener sollen in Stahnsdorf und Werder (Havel) künftig weniger Kitabeiträge zahlen. Andere zahlen mehr. Ein Überblick.

Von Eva Schmid

Werder (Havel)/Stahnsdorf - Die einen zahlen mehr, die anderen weniger: Stahnsdorf und Werder (Havel) haben ihre Elternbeitragssatzungen erneuert und werden sie in wenigen Wochen beschließen. Von den zuständigen Ausschüssen wurden die neuen Satzungen bereits mehrheitlich empfohlen. Die PNN geben einen Überblick, was sich für Eltern ab Januar kommenden Jahres im Kita- und Hortbereich ändern wird.

Werder (Havel)

Rund 80 Prozent der Eltern in Werder sollen – zusätzlich zum beitragsfreien Kitajahr – finanziell entlastet werden. Das teilte die Stadt am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Besonders einkommensschwache Familien sollen deutlich weniger als bisher bezahlen. Wer monatlich 1800 Euro netto oder weniger verdient, muss nur noch 14 Euro statt wie bisher bis zu 74 Euro pro Monat bezahlen. Geringverdiener mit drei Kindern dürfen ein Nettoeinkommen von bis zu 2300 Euro haben, um noch beim Mindestbeitragssatz zu landen.

Entlastet werden sollen durch die neue Satzung Familien mit mehreren Kindern, während Familien mit einem Kind deutlich stärker als bisher zur Kasse gebeten werden. Laut der Werderanerin Doreen Recknagel vom Kitabeirat Potsdam-Mittelmark sei die neue Beitragsstaffelung gerechter. Bisher seien vor allem Familien mit einem Kind im Vergleich zu kinderreichen Familien günstiger weggekommen.

So soll künftig eine Familie mit drei Kindern und einem mittlerem Einkommen von 3500 Euro netto für mehr als sechs Stunden Kitabetreuung 198 Euro bezahlen. Eine Familie mit dem gleichen Einkommen aber nur einem Kind muss ab Januar mit monatlich 242 Euro rechnen. Für Letztere bringen die Änderungen im Vergleich zu bisher Mehrkosten von rund 100 Euro mit sich.

Für die Eltern der Hortkinder werden die Beiträge ab Januar teurer. Laut Recknagel liegt das daran, dass im Hortbereich jahrelang zu geringe Beiträge gezahlt worden seien. So muss eine Familie mit einem Kind jetzt bis zu 100 Euro mehr pro Monat bezahlen. Die Entlastung für kinderreiche Familien gilt aber auch im Hortbereich. Zunächst soll bis Ende 2019 eine Übergangsregelung gelten, laut der die monatliche Mehrbelastung 40 Euro nicht überschreiten soll, teilte das Rathaus am Freitag mit.

Die neue Satzung, die zusammen mit Eltern, Kitaträgern, Mitarbeitern der Stadt und des Landkreises erarbeitet wurde, ähnelt der, die auch in Michendorf und weiteren Kommunen des Kreises künftig gelten soll. Umgesetzt wurden vor allem rechtliche Vorgaben, auf die der Kreis pochte. Ähnliche Satzungen hätten den Vorteil einer besseren Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen, so Recknagel, die einst in Werder den Protest an der bisherigen Satzung angestoßen hatte. Die großen Kritikpunkte der Eltern, wie die Einberechnung des Kinder- und des gesamten Elterngeldes auf das Nettoeinkommen sowie die fehlerhafte Geschwisterrabattregelung, sind nun begradigt worden, erklärte Recknagel. „Im Großen und Ganzen kann man mit dem Ergebnis zufrieden sein.“ Trotz der neuen Beitragsstaffelung rechnet die Stadt – gemessen an den Vorjahren – mit etwa gleich hohen Einnahmen wie bisher.

Stahnsdorf

Anders sieht das in Stahnsdorf aus. Die Gemeinde rechnet mit Mindereinnahmen durch die neue Satzung von jährlich rund einer halben Million Euro. Das Geld, das die Gemeinde für das beitragsfreie, letzte Kitajahr weniger einnimmt, werde im Falle von Stahnsdorf durch die Ausgleichzahlungen des Landes beglichen, soBürgermeister Bernd Albers (BfB). „Das ist für uns ein Nullsummenspiel.“

Die wesentlichen Änderungen in Stahnsdorf betreffen vor allem die Einkommensbemessung. Künftig soll das Netto- und nicht mehr das Bruttoeinkommen herangezogen werden. Auch hat Stahnsdorf ähnlich wie Werder die einkommensschwachen Familien deutlich entlastet. In Stahnsdorf gelten zwölf Euro als Mindestbeitrag für Familien mit einem Monatseinkommen von bis zu 1900 Euro netto. Der Höchstsatz liegt bei 240 Euro pro Monat, zahlen müssen ihn Familien mit einem Nettoeinkommen von monatlich mehr als 3500 Euro. Zum Vergleich: Der Höchstsatz liegt in Werder für Einkommen ab 3900 Euro bei 315 Euro.

Während Werder mit seiner neuen Satzung vor allem die mittleren Einkommen und Gutverdiener mit einem Kind stärker als bisher zur Kasse bittet, plant Stahnsdorf für sie keine weiteren Erhöhungen. „Wir wollen verhindern, dass die Besserverdiener ihre Kinder von einer Nanny betreuen lassen“, so Albers. Das sei auch der Grund, warum es für die Kommune nun deutlich teurer wird.

So soll eine Familie mit mittlerem Einkommen (3500 Euro netto) und einem Kind für eine Betreuung von bis zu neun Stunden künftig 216 Euro pro Monat bezahlen. Bei drei Kindern fallen für einen Normalverdiener 138 Euro pro Monat an. Da die alte Satzung sich auf das Bruttoeinkommen bezieht, sei eine Vergleichbarkeit mit den neuen Beiträgen schlecht möglich, teilte das Rathaus mit.

Im Hortbereich sollen Normalverdiener mit einem Kind rund 100 Euro pro Monat bezahlen. Werder verlangt deutlich mehr: Dort kostet eine vergleichbare Betreuung 173 Euro beziehungsweise 141 Euro.

Die Satzungen sollen in Stahnsdorf am 29. November und in Werder (Havel) am 13. Dezember beschlossen werden.

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