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Gebühren durch die Hintertür: Altanschließer in Potsdam-Mittelmark, die ihre Gebühr einmalig zurückerstattet bekommen haben, müssen künftig mehr bezahlen.

© J. Büttner/dpa

Potsdam-Mittelmark: Altanschließer bezahlen teuer für ihren Sieg

Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ will die Gebühren fürs Abwasser aufspalten. Wer seinen Beitrag zurückerstattet bekommen hat, soll künftig deutlich mehr zahlen. Eine weitere Klagewelle könnte bevorstehen.

Kleinmachnow - Altanschließer der Gemeinden Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow, die nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2015 ihre einmalige Beitragszahlung zurückerstattet bekommen haben, könnten bald höhere Abwassergebühren zahlen als ihre Nachbarn. Das kam bei der Versammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands (WAZV) „Der Teltow“ am Mittwochabend in Kleinmachnow heraus.

In den Gemeinden des Zweckverbandes wird derzeit über das Finanzierungsmodell für das Schmutzwasser diskutiert. Dabei zeichnet sich ein „Nein“ zu der Umstellung auf ein reines Gebührenmodell ohne einmalige Anschlussbeiträge ab. Kleinmachnows Bürgermeister und WAZV-Vorsteher Michael Grubert (SPD) sagte der Versammlung, er habe dem Gemeinderat einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorgelegt. Ebenso die Bürgermeister der Gemeinden Stahnsdorf und Teltow. Bei einer Umstellung auf ein reines Gebührenmodell hätte allen Kunden der Beitrag zurückgezahlt werden müssen – insgesamt etwa 69 Millionen Euro.

Altanschließer müssen künftig mehr für ihr Abwasser bezahlen

Wie der WAZV in Zukunft die Entwässerung des Schmutzwassers im Detail finanziert, wird erst nach dieser grundsätzlichen Entscheidung erörtert. Diese soll noch vor der Sommerpause in den Mitgliedsgemeinden gefällt werden. Festzustehen scheint, dass die Altanschließer in Zukunft mehr für ihr Abwasser zahlen müssen als die übrigen WAZV-Kunden. Michael Grubert sagte am Rande der Versammlung: „Die gespaltene Gebühr wird so oder so kommen.“ Der WAZV verweist zur Begründung auf das Kommunalabgabengesetz. Demnach müsse es zwei unterschiedliche Gebühren geben: Eine für Beitragszahler und eine für die, die keinen Beitrag gezahlt haben.

Der Unterschied wäre beträchtlich. Erste Berechnungen des WAZV kommen auf 98 Cent pro Kubikmeter Schmutzwasser mehr. Bei einer aktuellen Gebühr von 2,89 Euro wäre das eine Erhöhung um 33 Prozent. Bei einem Drei-Personen-Haushalt wären das etwa 120 Euro mehr im Jahr. Wie lange diese gespaltene Gebühr Bestand hätte, ist nicht klar. Auch für Beitragszahler schwächt sich der kostenreduzierende Effekt ihres einmalig bezahlten Beitrags über die Jahre ab. Schätzungen des WAZV zufolge könnten sich die Gebühren in einem Zeitraum von 20 bis 30 Jahren wieder angeglichen haben.

Die Gebühren sind nicht personen-, sondern anschlussgebunden. Das heißt bei einem eventuellen Weiterverkauf des Grundstückes müsste auch der neue Eigentümer die höhere Gebühr zahlen.

Kleinmachnower Bürgermeister: Viele werden klagen

Dass die Altanschließer, die jahrelang auf ihr Recht und ihre Erstattung gewartet haben, diese Beitragszahlung durch die Hintertür einfach so akzeptieren, glaubt auch Michael Grubert nicht. „Es werden viele dagegen klagen“, sagte der Kleinmachnower Bürgermeister. Die derzeit herrschende juristische Meinung gebe aber dem Zweckverband recht. „Wir werden sehen.“

Der WAZV „Der Teltow“ hat nach eigenen Angaben bisher 3,8 Millionen Euro an nichtbestandskräftige Altanschließer zurückgezahlt. Eine Auszahlung an bestandskräftige Altanschließer könnte noch einmal etwa eine Million Euro kosten. Der Zweckverband will sich jetzt einer Musterklage gegen das Land Brandenburg anschließen. Etwa zwei Dutzend Verbände wollen die in Brandenburg noch gültige DDR-Staatshaftung so für sich nutzen, um die Rückzahlungen an die Altanschließer ihrerseits zurückerstattet zu bekommen.

Martin Anton

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