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POSITION: Mit Augenmaß prüfen

Verantwortung Scheunerts für Versuche an Menschen sollte gut belegt werden Von Axel Mueller

Arthur Scheunerts persönliche Verantwortung für Versuche an Menschen sollte gut belegt werden!

Die Forschungen zur Tätigkeit von Arthur Scheunert sind Teil der Aufarbeitung unserer Geschichte und bedürfen auch einer Bewertung aus naturwissenschaftlicher und wissenschaftshistorischer Sicht. Unstrittig ist, dass vom Regime der Nationalsozialisten extreme Menschenrechtsverletzungen gerade an Menschen in den besetzten Gebieten erfolgten. Andere Völker wurden von den Nazis als minderwertig behandelt. Dem gegenüber wurde das erste Tierschutzgesetz in Deutschland im Jahre 1933 verabschiedet und es verbot u.a. das Schächten und war somit indirekt gegen jüdisches Brauchtum gerichtet. Es dauerte dann 40 Jahre bis 1972 von der Bundesrepublik Deutschland ein Tierschutzgesetz beschlossen wurde. Nach langem Hickhack im Bundestag hat der Tierschutz im Jahre 2002 Eingang ins Grundgesetz § 20 a gefunden, sodass die Rechte der Tiere ebenbürtig der Freiheit der Forschung im Verfassungsrang gegenüberstehen.

Aber wie steht es um die Regeln bei Versuchen am Menschen? Alle wollen medizinisch gut versorgt werden und dafür bedarf es geeigneter Medikamente. Diese werden im Tierversuch vorgetestet und dann an freiwilligen Probanden und in zahlreichen Studien geprüft. Dies alles sind Menschenversuche, die in der Öffentlichkeit weitgehend Akzeptanz finden. Vor 70 Jahren gab es noch keine Ethikkommission, die heute alle Versuche an und mit Menschen begleitet. Damals war die ärztliche Verpflichtung (der hippokratische Eid) die einzige ethische Richtschnur ärztlichen Handelns. In Deutschland wird auch heute mit Freiwilligen, in den USA häufig mit (freiwilligen) Strafgefangenen gearbeitet. Vor kurzem zeigte das öffentlich rechtliche Fernsehen einen Film zur besten Sendezeit über einen vierwöchigen Ernährungsversuch an 40 Freiwilligen, dessen Auswirkungen auf den einzelnen öffentlich dokumentiert wurden. Deshalb ist das Handeln von Arthur Scheunert in diesen Kontext und auch in seine Zeit zu stellen und auch nach den allgemeinen historischen Maßstäben zu bewerten. Es ist ja eine Zeit, in der die Chemie und Funktion von Vitaminen noch am Anfang der Erforschung war und die Zusammenhänge langsam zu einem System zusammenwuchsen, auch dank der Forschungen, die seinerzeit an der Reichsvitaminanstalt, und der Universität Leipzig, sowie später in Rehbrücke am heutigen Deutschen Institut für Ernährung (DIfE) initiiert wurden. Ob Roland Thimme in seinem Beitrag den Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ oder „menschenverachtende“ Versuche zu Recht benutzt, sollte weiter hinterfragt werden. Für die Tagespresse ist es immer reizvoll, wenn „neue“ Erkenntnisse besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Wissenschaftler – und dazu gehört auch der Historiker – hat die Verpflichtung, mit seiner Wortwahl sorgfältig umzugehen. In der Berichterstattung wird Fritz Selbmann zitiert, der unterstellt, dass auch Menschen infolge der Versuche verstorben seien. Dies sollte klar nachgewiesen werden. Da in der Bundesrepublik ein gutes Tierschutzgesetz vorhanden ist und auf diesem Sektor von den Schweizern und Österreichern manches gelernt wurde, sollten auch die Fragen der Menschenversuche, für die es heute überall vorgeschriebene Ethikkommissionen gibt, mit Augenmaß geprüft und bewertet werden. Nach Abschluss solcher Bewertungen ist es dann angebracht, politische Schlussfolgerungen zu ziehen. Diese sollten nicht an den Anfang des Prozesses, sondern an dessen Ende gestellt werden. Deshalb ist es erfreulich und beachtenswert, dass die Nuthetaler Kommunalpolitiker genau dieses Vorgehen sich vorgenommen haben.

Axel Mueller nimmt in seinem Beitrag Stellung zu einem PNN–Interview mit dem Historiker Roland Thimme über die Forschungen des Rehbrücker Ernährungswissenschaftlers Arthur Scheunert während der NS-Zeit. Mueller wohnt in Kleinmachnow, ist Biologe und arbeitet seit 1991 ehrenamtlich in der Tierversuchskommission des Landes Brandenburg. Er ist Kreistagsabgeordneter der Bündisgrünen.

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