zum Hauptinhalt

Polizeibericht für Potsdam-Mittelmark: 60-Jähriger wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt

Ein 60-jähriger Werderaner ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem die Ermittler 20 Dateien mit Kinderpornografie auf seinem Rechner gefunden hatten.

Von Enrico Bellin

Werder (Havel)/Potsdam - Ein 60-jähriger Werderaner ist am gestrigen Montag vom Potsdamer Amtsgericht wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die zwei Jahre läuft.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus, die in Brandenburg schwerpunktmäßig für Kinderpornografie zuständig ist, hatte gegen den Mann ermittelt und auf seinem Rechner 20 Dateien mit Kinderpornografie und eine mit Jugendpornografie gefunden. Die Dateien wurden zwischen September 2013 und Februar 2014 heruntergeladen.

Gericht glaubte dem Mann nicht, dass sein Internetanschluss gehackt wurde

Das Amtsgericht hatte das Urteil gleich am ersten Verhandlungstag gefällt. Laut Gerichtssprecher Oliver Kramm war die Beweislast durch die Dateien auf dem Privatrechner zu erdrückend.

Der Angeklagte hatte zwar angegeben, sich nicht genau erklären zu können, wie die Dateien auf seinen Rechner gekommen seien. Womöglich habe jemand von außerhalb den Internetanschluss des Hauses gehackt und die Bilder so auf den PC geladen. Das Gericht hielt diese Schilderung aber offenbar nicht für glaubwürdig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 60-Jährige hat zwei Wochen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. 

Zur Startseite