zum Hauptinhalt
Umsonst geplant. In Havelland-Fläming droht jetzt der völlige Wildwuchs neuer Windparks – die Planlosigkeit.

© Daniel Bockwoldt/dpa

Planlos in Potsdam-Mittelmark: Zum Windpark verdonnert

Ohne Landesentwicklungsplan ist aus Sicht des Potsdamer Verwaltungsgerichts auch der Regionalplan unwirksam. Wird das bestätigt, müssen sich Naturschützer und Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen warm anziehen

Treuenbrietzen/Potsdam - Gut Ding will manchmal Weile haben: Seit 15 Jahren versucht die uckermärkische Firma Enertrag, in Marzahna bei Treuenbrietzen einen Windpark mit 19 Windrädern zu errichten. Man checkte ab, ob der Wind weht und ob jemand etwas dagegen haben könnte. Und dann legte man los, beantragte beim Landesumweltamt die Baugenehmigung.

Mit 570 Windrädern und 400 Mitarbeitern versorgt Enertrag heute europaweit 1,3 Millionen Menschen mit sauberem Strom. Marzahna freute sich damals über den großen Investor, wollte etwas abhaben vom Kuchen. So etwa wird es von Enertrag beschrieben. Doch es kam anders. Marzahna wurde eingemeindet, bessere, doppelt so hohe Windradgenerationen kamen auf den Markt. Die Jahre gingen ins Land, ohne dass Enertrag eine Genehmigung bekam.

Enertrag hat es schriftlich: Der Regionalplan 2020 ist unwirksam

Der Grund war immer derselbe – der Regionalplan Havelland-Fläming, der dem Unternehmen von der Genehmigungsbehörde, dem Landesumweltamt, entgegengehalten wurde und der an der betreffenden Stelle mit seinen viel engeren Kriterien, als sie Enertrag für sich anerkannte, kein Windeignungsgebiet vorsah. Doch der Regionalplan war, so oft Enertrag die Gerichte fragte – unwirksam. Bemerkenswert: Das gilt auch für den aktuellen, erst vor zwei Wochen wirksam gewordenen Regionalplan 2020.

Enertrag hat es schriftlich. Das 180 Seiten dicke Papier fußt, so steht es im Urteil der 4. Kammer des Potsdamer Verwaltungsgerichtes, auf dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2009. Und der sei „rechtsunwirksam“, zitieren die Richter aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Juni 2014. „Der Regionalplan kann demnach nicht aus dem Landesentwicklungsplan entwickelt werden“, wie es im Potsdamer Urteil vom September heißt.

Der Satz birgt Sprengstoff, Landrat Wolfgang Blasig soll ihn auf der jüngsten Regionalversammlung so kommentiert haben: „Davor schütze uns Gott.“ Was er meint: Ohne Landesentwicklungsplan und so ohne Regionalpläne droht seinem Landkreis und dem ganzen Land ein beispielloser Wildwuchs an neuen Windparks. Der Mindestabstand zu Siedlungen von 1000 Metern etwa, der vielen Bürgerinitiativen schon ein Dorn im Auge ist, wäre obsolet, je nach Höhe der Anlagen wäre auch die Hälfte denkbar.

Es droht eine beispiellose Verspargelung

Die Schlussfolgerung des Potsdamer Urteils könnte Schule machen: Das Potsdamer Verwaltungsgericht verdonnerte das Landesumweltamt, Enertrag endlich eine Genehmigung zu erteilen. Es ist bei Weitem nicht das einzige Windkraftunternehmen, das vom vermasselten Landesentwicklungsplan und ungültigen Regionalplänen mit ihren Windeignungsgebieten profitieren könnte – und wird es womöglich nicht bleiben. Nach Angaben des Landesumweltamtes sind derzeit 13 verwaltungsrechtliche Verfahren anhängig, mit denen sich Windkraftbetreiber ihre Genehmigung für riesige Windparks erstreiten wollen. Allein in diesem Monat seien schon zwei dazu gekommen.

Haben sich die Regionalen Planungsgemeinschaften im Land in den vergangenen Jahren bemüht, der rasant wachsenden Windkraftbranche durch die Ausweisung von Eignungsbieten Flächen zuzuteilen, auf denen möglichst wenig Streitigkeiten mit Naturschützern und der Bevölkerung zu erwarten waren und wo trotzdem erbittert gestritten wurde, so droht jetzt eine noch viel beispiellosere Verspargelung. Die reine Lehre des Baugesetzbuchs besagt, dass Windkraftanlagen privilegierte Projekte sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Kommunen können diese Belange zwar in Regionalplänen festzurren, wenn am Ende Flächen in ausreichender Zahl bereitstehen. Aber wenn sie es, wie im Fall Enertrag der Fall, 15 Jahre lang vermasseln, sich aktuell nicht mal auf einen wirksamen Landesentwicklungsplan stützen können, was dann?

Der Sprecher des Landesumweltamtes, Thomas Frey, gibt dazu eine sehr persönliche Einschätzung: Unendlich traurig wäre, wenn die Regionalpläne keine Wirkung entfalten sollten. Gestalterische Elemente wie die Abstände zwischen den Windeignungsgebieten von fünf Kilometern oder die Rücksichten auf empfindliche Landschaftseinheiten, die im Regionalplan Havelland-Fläming festgelegt sind, würden nicht mehr gelten. Tierökologische Abstandskriterien – ein großes Thema in den Regionalplänen – würden wegfallen, Rücksicht müsste entlang der Rechtsprechung nur noch auf wenige Vogelarten genommen werden.

Der Mindestabstand von 1000 Metern könnte Vergangenheit sein

Ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Siedlungen, wie er in vielen Regionalplänen steht, könnte Vergangenheit sein. Die Lautstärke wäre das entscheidende Kriterium und was davon – je nach Topografie und Bewuchs – in den Siedlungen ankommt. Das härteste Kriterium wäre noch die im Baurecht geltende „erdrückende Wirkung“, sagt Frey. Doch in der Rechtsprechung war sie mit einem Abstand der drei- bis fünffachen Anlagenhöhe schon kein Thema mehr. Das heißt bei den heute üblichen, 250 Meter hohen Windrädern schlimmstenfalls läppische 750 Meter bis zum nächsten Haus. Bürgerinitiativen hatten sich zehnfache Abstände, die sogenannte 10H-Regelung, gewünscht, weil ihnen 1000 Meter im Regionalplan zu wenig waren, wollten das im Baugesetzbuch festlegen. Eine Volksinitiative dazu ist im Landtag gescheitert.

Jetzt könnten ganz andere Gefechte bevorstehen. Enertrag signalisiert für seinen in Marzahna geplanten Windpark „Dialogbereitschaft“, würde gern die nächste, höhere Windkraftgeneration verwenden, dafür weniger Windräder aufstellen. Doch nach einem solchen Kompromiss sieht es derzeit nicht aus: Die Stadt Treuenbrietzen, Beigeladener des Rechtsstreits, will Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einlegen.

Was, wenn die nächste Instanz das Urteil bestätigt, in einem Normenkontrollverfahren womöglich der ganze Regionalplan kippt? Ein Enertrag-Sprecher betont, dass ja selbst ein Verzicht auf die Marzahner Planungen nicht bedeuten würde, dass in diesem Gebiet keine weiteren Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsgebieten entstehen. Das scheint tatsächlich gewiss: Bei den von der Regionalplanung Havelland-Fläming festgelegten zwei Dutzend neuen Windparks dürfe es nicht bleiben, wenn der Regionalplan kippt und die Privilegierung aus dem Baurecht ihre volle Wirkung entfaltet.

Es gibt wenig, was Windkraftkritiker, Naturschützer und Bürgerinitiativen dann noch retten könnte.

Lesen Sie weiter: Rechtschaos in Brandenburg bei Windkraft. Landesplan für Gerichte unwirksam

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false