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Pläne für den Ausbau von Windparks: Normenkontrollklage gegen Regionalplan Havelland-Fläming

Beelitz erhofft sich dadurch mehr kommunalen Einfluss auf den Bau von Windparks

Beelitz - Beelitz ist offenbar die erste Kommune, die mit einer Normenkontrollklage gegen den Regionalplan Havelland-Fläming vorgehen wird. Die Stadtverordneten haben sich auf Antrag der SPD/GfB-Fraktion in ihrer jüngsten Sitzung über diesen Weg verständigt. Die Klage wird der Berliner Rechtsanwalt Christian Otto für die Stadt führen. Er ist Autor eines Praxiskommentars zur Brandenburgischen Bauordnung und leitet das Fachgebiet Bau-, Planungs- und Umweltrecht der Technischen Universität Berlin.

Otto sieht nach Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus gute Chancen für einen Klageerfolg. Zwei Windkraftbetreiber hatten sich wie berichtet erfolgreich beschwert, weil sie Windräder außerhalb der Eignungsgebiete bauen wollten, die in den Regionalplänen festgelegt sind. Die Gerichte hatten festgestellt, dass die Regionalpläne unwirksam sind – vor dem Hintergrund, dass der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, auf den sich die Regionalpläne beziehen, vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden war.

Allerdings wirken sich die beiden Entscheidungen, wenn sie rechtskräftig werden, nur auf diese Einzelfälle aus. Eine Normenkontrollklage hätte zur Folge, dass die betreffenden Regionalpläne insgesamt unwirksam werden und die jahrelangen Planverfahren womöglich neu geführt werden müssen. Otto widersprach der Befürchtung, dass die Investoren mehr Spielräume für ihre Planungen hätten, wenn sie sich mit ihren Planungen für neue Windfarmen nicht mehr auf die in den Regionalplänen festgelegten Eignungsgebiete konzentrieren müssten. Vielmehr verbessere sich der Zugriff der Kommunen auf die Planungen, wie er am Beelitzer Beispiel darlegte.

So will Beelitz  regionalplanerische Festlegungen für den Windpark „Reesdorfer Heide“ bei Fichtenwalde durch einen eigenen Bebauungsplan einschränken, unter anderem bezüglich der Höhen und der Abstände zu den Kliniken in Beelitz-Heilstätten, die im Regionalplan mit 1500 Metern festgelegt sind. „Ohne den Regionalplan hätte das Bebauungsplanverfahren größere Chancen, zur Umsetzung zu gelangen“, sagt Otto.

Ohnehin sei es „eine politische Behauptung“, dass Regionalpläne Schutz vor dem Wildwuchs von Windrädern bieten würden. „Es gibt in Brandenburg ja nicht einen wirksamen Regionalplan“, sagte Otto. Er sieht in der Normenkontrollklage die Chance, den Kommunen Spielräume für ihre eigenen Planungen zurückzugeben. Die Klage solle im Laufe des Februars eingereicht werden, mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes rechnet Otto etwa ein Jahr später.

Im Regionalplan Havelland-Fläming sind 24 Konzentrationsflächen für neue Windfarmen festgelegt worden, er ist erst im Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht worden. Henry Klix

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