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Hinter Akten. Der Angeklagte Björn K. und sein Anwalt im Gericht.

© dpa/Bernd Settnik

Neues Urteil zu Brand in Beelitz-Heilstätten: Anschlag auf Asylbewerberheim hatte fremdenfeindliches Motiv

Das Potsdamer Landgericht geht davon aus, dass Björn K. mit seinem Brandanschlag in Beelitz-Heilstätten in der Silvesternacht 2012/13 den Einzug von Asylbewerbern verhindern wollte. Im vergangenen Jahr sah das Gericht das noch anders.

Von Enrico Bellin

Beelitz / Potsdam - Der Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Beelitz-Heilstätten in der Silvesternacht 2012 / 2013 hatte einen klaren fremdenfeindlichen Hintergrund. Das entschied das Potsdamer Landgericht im Berufungsprozess um den Brand im damals unbewohnten Erntehelferlager, in das Asylbewerber einziehen sollten. Das Amtsgericht hatte in seinem Urteil im Mai 2015 mögliche Motive offen gelassen.

Der Brand wurde in mehreren Zimmern gelegt

Zeugen hatten damals im Prozess ausgesagt, dass der Angeklagte Björn K. nach der Tat behauptet habe, dass ja niemand das Asylbewerberheim wolle und einer etwas dagegen tun müsse. K. hatte nach Ansicht der Richter in der Tatnacht eine Gardine, eine Matratze und Toilettenpapier in verschiedenen Räumen des Gebäudes angezündet. Ein Nachbar alarmierte damals die Feuerwehr, die den Brand zügig löschen konnte. Der Sachschaden belief sich auf etwa 25 000 Euro.

Neue Haftstrafe: Ein Jahr und sechs Monate

Für die Tat und mehrere offene Vorstrafen wurde Björn K. vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, das Landgericht reduzierte die Strafe in seinem Urteil jedoch auf ein Jahr und sechs Monate. „Das Gericht hat die Vorstrafen anders bewertet, da die Taten kurz hintereinander erfolgt sind“, begründete Landgerichtssprecherin Sabine Dießelhorst am Dienstag das revidierte Urteil. Zudem habe es sich strafmildernd ausgewirkt, dass die Tat inzwischen drei Jahre zurückliegt. Strafverschärfend wirkten sich jedoch weitere Vorstrafen wie Körperverletzung, Diebstahl und Hausfriedensbruch aus. Als das Amtsgericht 2015 das Urteil gegen Björn K. fällte, saß er bereits wegen Trunkenheit und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung, Beleidigung und Fahrens ohne Führerschein in Haft. Die Strafe dafür betrug damals ein Jahr und neun Monate. Wie lange Brandstifter K. nun insgesamt bereits im Gefängnis sitzt, konnte die Gerichtssprecherin am Dienstag nicht mehr klären.

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