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Neue Kita-Gebührenordnungen: Kommunen müssen Kita-Satzungen anpassen

Wegen des neuen Kita-Gesetzes ändern 45 Gemeinden in Potsdam-Mittelmark ihre Gebührenordnungen. Die ersten Kommunen haben schon jetzt nachgebessert.

Potsdam-Mittelmark - Viel Arbeit für den Kreis: Bis Ende 2020 müssen alle Träger und Kommunen ihre Kita-Beiträge überprüfen. Grund ist das aktuelle Kita-Gesetz des Landes, in dem nicht nur das beitragsfreie letzte Kitajahr eingeführt, sondern auch klargestellt wurde, wie künftig die Höchstsätze für den Betreuungsplatz zu berechnen sind. Bisher hätten Träger und Kommunen die Berechnung unterschiedlich gehandhabt, erklärt Regina Thinius, Fachbereichsleiterin Jugendamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Bis zum Ende des Kitajahres 2019/2020 dürfen laut einer im Gesetz verankerten Übergangsregelung Beiträge noch nach den bisher gültigen Fassungen berechnet werden. Die ersten Kommunen haben aber schon jetzt nachgebessert. Ein Überblick:

MICHENDORF

Die Gemeindevertretung Michendorf hat am Montagabend eine neue Kita-Beitragssatzung verabschiedet. Die geänderte Satzung sieht unter anderem vor, dass die Höchstbeträge künftig von 250 Euro auf 300 Euro für bis zu sechs Stunden täglicher Betreuung und auf 310 Euro für über sechs Stunden täglicher Betreuung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren steigen sollen. Die SPD Michendorf hatte zuvor unter anderem kritisiert, dass die Gebührenerhöhung dem derzeitigen Bundestrend widerspreche. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ würden Kommunen bis 2021 schließlich um zusätzliche 3,5 Milliarden Euro entlastet. Der Michendorfer Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) hingegen empfindet die neue Beitragssatzung seiner Gemeinde als „so gerecht, wie es unter den derzeitigen Bedingungen möglich ist“. Alle zwei Jahre sei die Gemeinde verpflichtet, die Beiträge neu zu prüfen. „Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Landtag auch für Brandenburg die Gebührenfreiheit auf den Weg gebracht haben wird, bevor die nächste Prüfung ansteht“, so Mirbach.

Regina Thinius, die selbst an der Erarbeitung der neuen Beiträge beteiligt war, empfindet die neue Satzung sogar als gerechter als die vorherige. So sollen die Beiträge für Eltern mit einem Kind zwar steigen, jedoch hätten diese zuvor im Vergleich zu Eltern mit zwei und mehr Kindern zu wenig gezahlt. Zudem würden Eltern künftig an der Verpflegung sparen, da die Kommune ab dem 1. Januar Frühstück und Vesper anbiete.

TELTOW

Teltows Stadtverordnete billigten die neue Beitragsordnung bereits am vergangenen Mittwoch. Nach der Entscheidung erhalten Eltern von rund 150 Teltower Kita- und Krippen-Kindern rückwirkend zum 1. März 2017 zu viel entrichtete Beiträge zurück, auch werden die Höchstbeiträge deutlich sinken. Rund 115 000 Euro wird die Kommune erstatten. Zudem werden Eltern von Krippenkindern für den Betreuungsplatz künftig 165 bis 195 Euro weniger zahlen. Der Höchstbeitrag für einen Kita-Platz sinkt um 100 bis 140 Euro. Das entstehende Defizit werden Stadt und Eigenbetrieb tragen. Im laufenden Jahr sind das rund 320 000 Euro, die durch Einsparungen im Personalbereich und durch Rückstellungen ausgeglichen werden könnten, so Betriebsleiterin Solveig Haller. Im kommenden Jahr werde das Loch voraussichtlich durch einen erhöhten Zuschuss der Stadt Teltow und mit Mitteln kompensiert, die der Eigenbetrieb künftig für das beitragsfreie letzte Kitajahr erhalte, so Haller. Wie berichtet hatte die Kommune die Kita-Beitragsordnung vor anderthalb Jahren geändert, die Höchstbeiträge für besserverdienende Eltern nach der aktuellen Rechtslage jedoch zu hoch angesetzt. Die korrigierte Beitragsordnung tritt nun zum 1. Juli in Kraft.

KLEINMACHNOW

In Kleinmachnow ist die neue Beitragsordnung zwar schon von den Gemeindevertretern im Februar abgesegnet worden, jedoch hat der Landkreis noch nicht zugestimmt. Zwar gäbe es an der Höhe der Beiträge und Staffelungen nichts auszusetzen, jedoch sehe die Behörde in einem Punkt das materielle Recht verletzt, so Regina Thinius. Konkreter wollte sich die Landkreismitarbeiterin mit Verweis auf das noch schwebende Verfahren aber nicht äußern. Die Kommunalaufsicht müsse nun entscheiden, sagte sie. Vor allem im mittleren und niedrigen Einkommensbereich sollen die Gebühren sinken.

WERDER (HAVEL)

In Werder (Havel) hatte die Verwaltung zuletzt einen Vorschlag zur neuen Kitabeitragssatzung mit drei Varianten als Diskussionsgrundlage vorgelegt, erklärte Stadtsprecher Henry Klix. Darauf aufbauend soll in einer Arbeitsgruppe, der fünf Elternvertreter, ebenso viele Stadtverordnete und die Stadtverwaltung angehören werden, ein konsensfähiger Satzungsentwurf erarbeitet werden. (mit juf)

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