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Nachbarschaftsstreit geht in die nächste Runde: Ausgehverbot für schreiende Hähne?

Rosenau - Wie oft und wie laut dürfen Hähne krähen? Seit mehr als vier Jahren schwelt ein bizarrer Rechtsstreit um diese Frage im Dorf Zitz in der Gemeinde Rosenau.

Rosenau - Wie oft und wie laut dürfen Hähne krähen? Seit mehr als vier Jahren schwelt ein bizarrer Rechtsstreit um diese Frage im Dorf Zitz in der Gemeinde Rosenau. An diesem Montag geht der Zivilprozess vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel in die nächste Runde. Geklagt hat der Nachbar eines Hobbyzüchters, der sich gestört fühlt. In Zitz kommt auf jeden der rund 300 Einwohner rechnerisch mindestens ein Hahn oder eine Henne.  Nach einem Gerichtsbeschluss von Anfang Mai muss der 36-jährige Hobbyzüchter nachweisen, dass vom Federvieh auf seinem Hof kein unzumutbarer Lärm ausgeht und das Gekrähe „ortsüblich“ ist. Dagegen muss der Kläger belegen, wie viele Hähne sich in den letzten Monaten frei auf dem Gelände des Züchters aufhielten.  In seinem Beschluss geht das Amtsgericht „nach vorläufiger Rechtsauffassung“ jedoch davon aus, dass von dem Hof zumindest zeitweilig eine wesentliche Beeinträchtigung des gegenüberliegenden Grundstücks des Klägers ausgeht. Doch auch wenn sich der Lärm als ortsüblich herausstellen sollte, kommt es laut Gericht „entscheidend“ darauf an, ob er eingeschränkt werden könne, ohne den Züchter wirtschaftlich zu überfordern.

Erreichen will der Kläger, dass der Züchter den Schreihälsen im Hühnerstall zeitweilig Ausgehverbot erteilt – werktags von 20 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zusätzlich zwischen 12 und 15 Uhr. Außerdem fordert er, dass sich jeweils nur höchstens zwei Hähne im Freien aufhalten dürfen, deren Kikeriki die Marke von 55 Dezibel nicht überschreiten darf. dpa

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